Fördermaßnahmen
Förderung aus der Konzessionsabgabe Lotto
- Zielsetzung
- Wer kann gefördert werden?
- Welche Voraussetzungen sind erforderlich?
- Was wird gefördert?
- Wie wird gefördert?
- Wann und wo ist der Antrag einzureichen?
- Fallbeispiele
Antrag und Kostenplan (PDF-Datei)
Antrag und Kostenplan (Zip-Datei, enthält Word- und Excel-Datei zum Ausfüllen - immer zusammen einreichen.)

ZielsetzungFörderung aller Politikfelder des MUGV, sofern das Landesinteresse an der Förderung nicht durch Haushaltsmittel gewährleistet ist.
Wer kann gefördert werden?Natürliche und juristische Personen des öffentlichen Rechts (außerhalb der Landesverwaltung, z.B. Kommunen) und des privaten Rechts (eingetragene Vereine, Unternehmen in verschiedenen Rechtsformen wie z.B. GmbH und GbR, Stiftungen, Privatpersonen)
Welche Voraussetzungen sind erforderlich?- Durchführung des Projektes im Land Brandenburg
- Eine Förderung über reguläre Förderrichtlinien ist ausgeschlossen.
- Mit der Durchführung des Vorhabens darf noch nicht begonnen worden sein.
- Die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein.
- Eine das Haushaltsjahr (Kalenderjahr) übergreifende Förderung ist ausgeschlossen.
Was wird gefördert?Die Vergabe der Lottomittel ist Ausdruck des politischen Gestaltungswillens des MUGV. Die Förderung ist deshalb gerichtet auf die Unterstützung von Projekten, die im weitesten Sinne auf das Gemeinwohl gerichtetes Handeln widerspiegeln und die in diesem Zusammenhang beispielgebend sowie identitäts- und sinnstiftend wirken. Dazu zählen insbesondere Projekte ehrenamtlichen und bürgerschaftlichen Charakters im Umwelt- und ländlichen Bereich, Maßnahmen der Verbesserung der Umweltsituation, der Verbraucheraufklärung und des Verbraucherschutzes, der Ökologisierung wirtschaftlichen Handelns, des Naturschutzes und der Umweltbildung, der Förderung des sozialen Lebens in Dörfern und der Erhaltung ländlicher Räume sowie sozialökologische Projekte.
Wie wird gefördert?Projektförderung, grundsätzlich Anteilfinanzierung mit bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten oder entsprechende Festbetragsfinanzierung
Wann und wo ist der Antrag einzureichen?Der Antrag ist grundsätzlich in der Zeit vom 1. 1. bis spätestens 1. 10. des Jahres beim Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg, Ministerbüro, Postfach 60 11 50, 14411 Potsdam einzureichen.
Die Bewilligung erfolgt durch das Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Ref. S 3, Seeburger Chaussee 2, 14476 Potsdam, OT Groß Glienicke, Tel.: 033201/ 442-609.
Fallbeispiele- Sicherung eines Fledermausquartiers,
- Gestaltung eines Naturlehrpfades,
- Aktionen "Gesunde Umwelt - unsere Zukunft im Land Brandenburg" und
- "Nachhaltige Entwicklung - Lokale Agenda 21" im Land Brandenburg
Informationen und Antragsformulare für die Aktionen
sind bei der Arbeitsgemeinschaft Natur- und Umweltbildung (ANU) Brandenburg e.V., Haus der Natur, Lindenstraße 34, 14467 Potsdam, Tel.: 0331/ 2015515, E-Mail: Aktion-LA21@ANU-Brandenburg.de erhältlich.
21.10.2011
Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Brandenburg, Abteilung Service, Referat S 3 Finanzen, BDH, Dr. Marianne Czisnik, Tel.: 033201/ 442-609, E-Mail: Marianne.Czisnik@LUGV.Brandenburg.de


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