Fördermaßnahmen
Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ)
- Zielsetzung
- Wer kann gefördert werden?
- Welche Voraussetzungen sind erforderlich?
- Was wird gefördert?
- Was bekommt der Antragsteller?
- Wo ist der Antrag einzureichen?
- Fallbeispiele
Grundsätze für die Organisation des FÖJ vom 1. September 2008

ZielsetzungDurchführung des Freiwilligen Ökologischen Jahres im Land Brandenburg.
Wer kann gefördert werden?Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts
Welche Voraussetzungen sind erforderlich?- Amtliche Anerkennung als Träger des FÖJ in Brandenburg
- Sitz und Tätigkeit im Land Brandenburg
Was wird gefördert?Aufwendungen für Teilnehmerinnen und Teilnehmer im FÖJ
Was bekommt der Antragsteller?Projektförderung als Zuschuss in Form der Vollfinanzierung.
Wo ist der Antrag einzureichen?Der Antrag ist in schriftlicher Form bis zum 30. April des jeweiligen Jahres bei der
Landesagentur für Struktur und Arbeit - LASA - Brandenburg GmbH,
Geschäftsbereich Programmzentrale
Wetzlaer Straße 54
14482 Potsdam
bzw.
Postfach 90 02 37
14438 Potsdam
Tel.: 0331/ 60 02 -200
Fax: 0331/ 60 02 -201
E-Mail: office@lasa-brandenburg.de
einzureichen.
FallbeispieleSeit dem Jahr 2006 wird das FÖJ in Brandenburg mit jährlich 120 Freiwilligen durchgeführt.
18.02.2011
Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Abteilung Naturschutz, Referat 41, Ingo Gast, Tel.: 0331 / 866 -7033, E-Mail: Ingo.Gast@MUGV.Brandenburg.de


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