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Fördermaßnahmen

Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ)

Leitlinie vom 1. März 2007
Grundsätze für die Organisation des FÖJ vom 1. September 2008


hochspringen Zielsetzung

Durchführung des Freiwilligen Ökologischen Jahres im Land Brandenburg.


hochspringen Wer kann gefördert werden?

Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts


hochspringen Welche Voraussetzungen sind erforderlich?

  • Amtliche Anerkennung als Träger des FÖJ in Brandenburg
  • Sitz und Tätigkeit im Land Brandenburg


hochspringen Was wird gefördert?

Aufwendungen für Teilnehmerinnen und Teilnehmer im FÖJ


hochspringen Was bekommt der Antragsteller?

Projektförderung als Zuschuss in Form der Vollfinanzierung.


hochspringen Wo ist der Antrag einzureichen?

Der Antrag ist in schriftlicher Form bis zum 30. April des jeweiligen Jahres bei der

    Landesagentur für Struktur und Arbeit - LASA - Brandenburg GmbH,
    Geschäftsbereich Programmzentrale
    Wetzlaer Straße 54
    14482 Potsdam
bzw.
    Postfach 90 02 37
    14438 Potsdam 
    Tel.: 0331/ 60 02 -200
    Fax: 0331/ 60 02 -201
    E-Mail: office@lasa-brandenburg.de

einzureichen.


hochspringen Fallbeispiele

Seit dem Jahr 2006 wird das FÖJ in Brandenburg mit jährlich 120 Freiwilligen durchgeführt.


18.02.2011

Kontakt:
Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Abteilung Naturschutz, Referat 41, Ingo Gast, Tel.: 0331 / 866 -7033, E-Mail: Ingo.Gast@MUGV.Brandenburg.de