Die europäische Wasserrahmenrichtlinie
Die europäische Wasserrahmenrichtlinie und ihre Umsetzung im Land Brandenburg
Mit der "Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik" (im Folgenden als "Wasserrahmenrichtlinie" oder "WRRL" bezeichnet) trat im Dezember 2000 ein Regelwerk in Kraft, das die Wasserwirtschaft in Europa nachhaltig beeinflusst. Mit der WRRL wurde der Versuch unternommen, das in zahlreiche Einzelrichtlinien zersplitterte Wasserrecht der EU in einer Richtlinie auf der Grundlage moderner Ansätze des Gewässerschutzes zu bündeln. Vordringliches Qualitätsziel der WRRL ist der "gute Zustand" für alle Gewässer innerhalb der EU.
Auf der Grundlage von Bestandsaufnahmen und Überwachungen soll mit Hilfe von Maßnahmenprogrammen und Bewirtschaftungsplänen der "gute Zustand" der Gewässer bis 2015 erreicht werden.
Die WRRL gibt den Mitgliedstaaten den folgenden Zeitplan vor:
bis Ende 2003: Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht
bis Mitte 2004: Benennung der zuständigen Behörden gegenüber der EU
bis Ende 2004: Bestandsaufnahme der Gewässersituation
bis Ende 2006: Anwendungsbereite Programme zur Gewässerüberwachung
bis Ende 2009: Erstellen von Maßnahmenprogrammen und Bewirtschaftungsplänen
bis Ende 2012: Umsetzung der Maßnahmen in die Praxis
bis Ende 2015: Erreichen der vorgegebenen Umweltziele
Aktuell:
- Amtliche Bekanntmachungen
» des MUGV vom 12. Dezember 2009
» des LUA vom 12 Dezember 2009 - Bewirtschaftungspläne für die Flussgebietseinheiten Elbe und Oder
- Maßnahmenprogramme für die Flussgebietseinheiten Elbe und Oder
- Abgeschlossene Strategische Umweltprüfung für die Entwürfe der Maßnahmenprogramme
- Begleitmaterial und Lesehilfen
Anhörungen
Rechtsgrundlagen für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie
Ziele der Wasserrahmenrichtlinie
Flussgebietseinheiten als Planungs- und Arbeitsebene
Bestandsaufnahme
Überwachung des Gewässerzustands
Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne
Gewässerentwicklungskonzepte (GEK)
Zeitlich vorgezogene Maßnahmen und Projekte
Landeskonzept zur ökologischen Durchgängigkeit der Fließgewässer Brandenburgs
Nährstoffreduzierungskonzept zur Reduzierung der Nährstoffbelastungen von Dahme, Spree und Havel
im Ballungsraum Berlin und Umland
Auswirkungen
der Szenarien des Gutachtens „Grundlagen für die Erstellung der Energiestrategie 2030
des Landes Brandenburg“ auf die Gewässer
Grundwasser in der Wasserrahmenrichtlinie
Steckbriefe Seen
Information und Anhörung der Öffentlichkeit / Online-Informationen zur Umsetzung der WRRL
Kartendienste zur WRRL
Glossar
21.12.2011
Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Abteilung Wasser- und Bodenschutz, Referat 62, Dr. Herbert Dunkel, Tel.: 0331/ 866 -7820, Fax: 0331/ 27548 -7820, E-Mail: Herbert.Dunkel@MUGV.Brandenburg.de


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