
Tierwelt: Großtrappe
Vorkommen
Als Bewohner offener Steppen wanderte die Großtrappe im Mittelalter bei uns ein,
nachdem der Mensch die Wälder gerodet und in weiträumige Agrarlandschaften
umgewandelt hatte. Im Zuge der Entwässerung der großen Luchgebiete Brandenburgs
entstanden zusätzliche Lebensräume. Die Großtrappe als Kulturfolger breitete
sich, vor allem durch die vielen ruhigen Brachen der damals üblichen
Dreifelderwirtschaft gefördert, über weite Teile Europas bis England und
Südschweden aus.
Während die Vögel aus jagdlicher und kulinarischer Sicht durch die Obrigkeit
geschätzt wurden, klagten Bauern immer wieder über Schäden an den
landwirtschaftlichen Kulturen. Daher ging man 1753 mit Genehmigung Friedrichs
II. dazu über, die Trappen zu bekämpfen. Noch zu Beginn des 20. Jahrhunderts
wurden mancherorts im Winter Schulkinder zum Vertreiben der großen
Trappenscharen auf die Felder geschickt.
Die Mark Brandenburg war stets die Hochburg der Großtrappen in Deutschland.
Deshalb wurde der Vogel auch Märkischer Strauß genannt. Um 1940 gab es auf der
Fläche des heutigen Brandenburg noch über 3.000 Individuen. Schutzmaßnahmen, die
in den 1970er Jahren einsetzten, konnten den Rückgang verlangsamen, doch bis
Ende der 80er Jahre bestand kaum eine Chance, auch den Lebensraum in die
Bemühungen einzubeziehen. Mitte der 90er Jahre waren nur noch 57 Vögel übrig,
und das Schicksal der Art schien besiegelt. Es war fast ein Wunder, dass es
gelang, dies abzuwenden.
Im Jahr 2007 gab es wieder 110 Großtrappen in Deutschland. Diese siedeln in
Brandenburg – hier im Havelländischen Luch und in den Belziger Landschaftswiesen
– sowie an der Grenze zu Sachsen-Anhalt, im Fiener Bruch. Daraus leitet sich die
besondere Verantwortung Brandenburgs für ihren Schutz ab. Die Großtrappe steht
in der Roten Liste der Vögel Brandenburgs (Status: „vom Aussterben bedroht“)
sowie in der weltweiten Roten Liste (Status: „vulnerable - gefährdet).
Lebensweise
Großtrappen leben nicht paarweise, sondern in Fortpflanzungsgemeinschaften,
deren Größe in Brandenburg früher bei 20 bis 130 Individuen lag. Außerhalb der
Reproduktionszeit halten sie sich meist in getrenntgeschlechtlichen Gruppen auf.
Männchen und Weibchen finden vor allem während der Balzzeit von März bis Juni an
den traditionellen Balzplätzen zueinander. Bei der Balz wird der Hahn zu einem
großen, weißen, sich ruckartig drehenden Federball. So werden paarungsbereite
Weibchen über große Entfernungen angelockt. Die Brut erfolgt gewöhnlich in einem
Radius bis zu 5 km um den Balzplatz. Das Gelege wird ohne jedes Nistmaterial in
einer Bodenmulde abgelegt, gegenwärtig überwiegend im Grünland, aber auch auf
Äckern.
Wenngleich schon mit 4 bis 5 Wochen ein wenig flugfähig, versuchen die
Jungtrappen noch viele Wochen lang Gefahren zu entgehen, indem sie sich am Boden
drücken. Damit sind sie durch Bewirtschaftungsmaßnahmen besonders gefährdet.
Erst mit 10 bis 12 Wochen versuchen sie fliegend zu entkommen. Geschlechtsreif
werden die Weibchen gewöhnlich mit 2 und die Männchen wohl erst mit 4 bis 5
Jahren.
Während im Winterhalbjahr schon wenige Rapsschläge für die Vögel ausreichen,
gehört die Großtrappe in der Brut- und Aufzuchtzeit zu den anspruchsvollsten
Vögeln der Agrarlandschaft. Die betrifft beispielsweise die Größe,
Übersichtlichkeit, Unzerschnittenheit und Störungsarmut der Lebensräume. Im
kleinen Maßstab ist es vor allem die Vegetation, die arten- und strukturreich
sein muss, lichte, sonnige Bereiche aufweist und durch Artenreichtum und hohe
Biomasse bei den Wirbellosen gekennzeichnet ist. Nur mit einem ausreichenden
Insektenangebot haben die Küken eine Überlebenschance.
Steckbrief
- Putenähnlicher Vogel, der mit den Kranichen verwandt ist
- Lebensraum: Steppen und weiträumige Agrarlandschaft
- Oberseite gelbbraun, schwarz und grau gemustert, Hals und Bauch grau bis weiß
- Gewicht bei Hähnen 7 – 12 Kilogramm, ausnahmsweise bis 17 Kilogramm, womit sie zu den schwersten flugfähigen Vögeln der Welt zählen, Hennen sind nur halb so schwer; dieser Gewichtsunterschied zählt zu den größten bei den Vögeln überhaupt
- Flügelspannweite der Hähne: über 2 Meter
- Fortbewegung vor allem laufend; fehlende Hinterzehe erlaubt kein Landen auf Bäumen
- Keine Paarbildung, sondern Balz der Hähne an traditionellen Balzplätzen, wo sie von den Hennen aufgesucht werden
- Gelege: 1 – 3, meist 2 olivgrüne Eier mit bräunlichen Flecken, die auf Wiesen und Äckern in eine flache Mulde gelegt werden, Brutdauer ca. 25 Tage
- Die Henne sorgt allein für Brut und Aufzucht der Jungen; die Küken sind Nestflüchter und wiegen beim Schlupf ca. 90 Gramm
- Nahrung: bei Altvögeln vor allem vegetarisch, zusätzlich tierische Kost wie Insekten und Mäuse; Küken benötigen in der ersten Lebenswoche ausschließlich tierische Nahrung
- In Mitteleuropa – außer sogenannten Winterfluchten – keine regulären Zugbewegungen
- Lebensalter im Freiland: bis über 20 Jahre
Gefährdungsursachen
Durch die umfassende Intensivierung der Landwirtschaft wurden seit der Mitte des
19. Jahrhunderts die ökologischen Bedingungen in der Agrarlandschaft grundlegend
verändert und damit der Lebensraum für zahlreiche Pflanzen- und Tierarten
einschließlich der Großtrappen zerstört. Zuerst verschwanden sie aus den reinen
Ackerlandschaften, später auch aus den Luchgebieten, die zunehmend in monotones
Saatgrasland umgewandelt wurden. In den 1970er und 80er Jahren war Nachwuchs in
der brandenburgischen Population schon eine extreme Ausnahme. Allein die hohe
Lebenserwartung der Vögel konnte das Aussterben noch hinauszögern. Unter den
Bedingungen der heutigen Landwirtschaft sind in Deutschland geeignete
Lebensräume für Großtrappen nur noch in Schutzgebieten mit großflächig
extensiver Landnutzung und speziell angepassten Bewirtschaftungskonzepten zu
erhalten.
Hauptsächliche Gefährdungen und ihre Auswirkungen
- Technisierung und Zunahme der Bearbeitungsgänge
- Düngung, Pestizideinsatz
- Hoher Viehbesatz
- Reduzierte Fruchtfolge
»Störungen und Direktverluste von Gelegen, Küken und brütenden Hennen
»Verschlechterung der Vegetationsstruktur (hoch, dicht, homogen) und des
Mikroklimas, fehlende Sonnenstellen, verminderte Bewegungsfreiheit für die Küken,
Abnahme von Pflanzen- und Insektenarten sowie der Biomasse an Wirbellosen
»Verhungern und Verklammen der Küken
Direktverluste von Gelegen
»Abnahme von Pflanzen- und Insektenarten
»Futtermangel für die Küken
Weitere Gefährdungsursachen sind die Zerschneidung und Verbauung der Lebensräume durch Straßen, Windkraftanlagen und Freileitungen, wobei letztere auch immer wieder direkte Verluste verursachen.
Schutz- und Pflegemaßnahmen
Der Schutz der Großtrappe ist in internationale Abkommen und Programme eingebunden.
Schutz der GroßtrappeDas Land Brandenburg setzt beim Großtrappenschutz auf vier Säulen:
1.) Lebensraumgestaltung und Extensivierung der Landwirtschaft
- Wiederherstellung einer artenreichen Flora und Fauna in der Agrarlandschaft gemeinsam mit der Landwirtschaft durch Einschränkung des Pestizid- und Düngereinsatzes, Verringerung der Schlaggrößen, Anlage extensiv genutzter Trappenstreifen im Ackerland, Entfernung von Hybridpappelstreifen und andere Maßnahmen. Die Umsetzung erfolgt durch Agrar-Umwelt-Programme, Vertragsnaturschutz, Landschaftspflegemaßnahmen und Schutzgebietsregelungen.
- gezielte Besucherlenkung mit attraktiven Angeboten zu ausgewählten Tierbeobachtungsplätzen und gleichzeitige Beachtung erforderlicher Wege-Sperrungen
- Einflussnahme auf landwirtschaftliche Bearbeitungstermine und Flugverkehr
- künstliche Erbrütung von Eiern, die vor Bewirtschaftungsmaßnahmen und zur Verminderung von Verlusten durch Prädatoren gesichert werden
- Aufzucht und Auswilderung von Jungtrappen
- fuchssichere Einfriedung ca. 15 – 20 ha großer Areale, die den Wildhennen erfolgreiches Brüten ermöglichen; Versuche zur Reduzierung von Füchsen haben unter den existierenden jagdlichen Rahmenbedingungen bisher nicht die erhofften Ergebnisse gebracht.
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Gesetzliche Grundlage zum Biotop- und Artenschutz
Im Land Brandenburg wird dem Biotop- und Artenschutz eine besondere Bedeutung beigemessen.
So führt das Brandenburgische Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege vom 25. Juli 1992 (BbgNatSchG.) im Paragraphen 42 konkret aus:
"Artenschutzprogramme, Rote Liste
(1) Zur Vorbereitung, Durchführung und Überwachung von Maßnahmen zur Erhaltung und Pflege wildlebender Tier- und Pflanzenarten werden von der obersten Naturschutzbehörde für bestimmte bedrohte Arten oder Gruppen von bedrohten Arten Artenschutzprogramme erlassen
(2) Die Artenschutzprogramme enthalten insbesondere:
1. die Erfassung und Dokumentation der betreffenden Arten, ihrer
Lebensgemeinschaften, Lebensräume und Lebensbedingungen
2. die Zustandsbewertung unter Hervorhebung der wesentliche Gefährdungsursachen
3. Vorschläge für Schutzmaßnahmen und Grunderwerb
4. Richtlinien und Hinweise für Pflege und Überwachungsmaßnahmen"
Weitere Informationen:
Kurzinformationen
Rote Liste der gefährdeten Pflanzen und Tiere
Artenschutz
Tiere in Brandenburg
Staatliche Vogelschutzwarte Brandenburg
Publikationen
13.02.2009
Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Brandenburg, Abteilung Ökologie, Naturschutz, Wasser, Referat Ö2 - Natura 2000, Arten- und Biotopschutz / Staatliche Vogelschutzwarte, Torsten Langgemach, Tel.: 033 878/ 602 57, E-Mail: Vogelschutzwarte@LUGV.Brandenburg.de


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