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Fördermaßnahmen

Förderung von Maßnahmen der Abfallwirtschaft, des Immissions- und Klimaschutzes
(Förderrichtlinie Umweltschutz)

Antragsannahmestopp Für den Südwestraum des Landes Brandenburg stehen derzeit für Förderprojekte des Immissions- und Klimaschutzes keine Fördermittel mehr zur Verfügung. Förderanträge aus den Landkreisen Havelland, Potsdam-Mittelmark, Teltow-Fläming, Dahme-Spreewald, Elbe-Elster, Oberspreewald- Lausitz und Spree-Neiße sowie der kreisfreien Städte Brandenburg a.d.H, Potsdam und Cottbus werden von der InvestitionsBank des Landes Brandenburg daher zur Zeit nicht bearbeitet und an die Antragsteller zurückgesandt.

Der Antragsannahmestopp gilt ab sofort.

Vollständige Richtlinie vom 18. Juni 2008 Antragsformulare



hochspringen Zielsetzung

  • Gewinnung eines möglichst hohen stofflichen oder energetischen Nutzens aus behandelten Restabfällen,
  • Zeitnahe Sicherungs- und Rekultivierungsmaßnahmen bei Altdeponien,
  • Minderung der Luftschadstoff- und Lärmbelastung in Kommunen,
  • Minderung des CO2-Austoßes,
  • Umsetzung beispielhafter Maßnahmen zur Energieeinsparung, Energierückgewinnung sowie zur Minderung und Nutzung von Abwärme und
  • Förderung des Einsatzes der dezentralen Kraft-Wärme-Kopplung.


hochspringen Wer kann gefördert werden?

  • Gemeinden, Gemeindeverbände, Kommunale Zweckverbände im Land Brandenburg
  • Kommunale Unternehmen (bei Fördergegenständen nach 2.1 der Richtlinie nur Eigengesellschaften); bei den Fördergegenständen nach 2.2 und 2.3 auch KMU, wenn die beantragte Fördermaßnahme in besonders hohen öffentlichem Interesse steht.


hochspringen Was wird gefördert?

2.1 Abfallwirtschaft
2.1.1 Maßnahmen zur Optimierung mechanisch-biologischer Abfallbehandlungsanlagen mit dem Ziel einer effizienteren Abtrennung verwertbarer, insbesondere heizwertreicher, Abfallbestandteile bzw. Herstellung von Ersatzbrennstoffen 
2.1.2 Sicherungs- und Rekultivierungsmaßnahmen zum geordneten Abschluss von Altdeponien
2.2 Immissionsschutz (Luftreinhaltung und Lärmminderung)
2.2.1 Maßnahmen, die nachweislich einen Beitrag zur Verbesserung der Luftqualität oder zur Verminderung der Lärmbelästigung der Bürger leisten; insbesondere Maßnahmen, die kombiniert wirken
2.2.2 Lärmschutzmaßnahmen an Gebäuden, die soziale Einrichtungen und Dienstleistungen dauerhaft beherbergen und die an bestehenden öffentlichen Verkehrswegen mit hoher Lärmbelastung stehen
2.3 Klimaschutz und Ressourcenschonung 
2.3.1  Integrierte Projekte zur CO2-Minderung durch:
  • Anwendung innovativer Technologien,
  • Maßnahmen zur Energieeffizienzsteigerung,
  • Verbesserung des Wärmeschutzes und
  • Einsatz erneuerbarer Energien.
2.3.2 Innovative und beispielhafte Maßnahmen zur Energieeinsparung, Energierückgewinnung sowie Minderung und Nutzung von Abwärme
2.3.3 Errichtung und Erweiterung von Anlagen der dezentralen Kraft-Wärme-Kopplung bis zu einer elektrischen Gesamtleistung von 5 MWel


hochspringen Welche Einschränkungen gibt es?

Bei Kommunalen Unternehmen und KMU werden nur Maßnahmen gefördert, die die Bedingungen für "De-minimis-Beihilfen" erfüllen. Danach dürfen die gewährten Zuwendungen – unabhängig des gewährten prozentualen Fördersatzes - 200.000 € innerhalb von drei Jahren je Begünstigter nicht überschreiten.

Keine Förderung erfolgt für Betriebskosten einschließlich Unterhalt und Pflege; Grunderwerb, Erwerbsnebenkosten, Steuern (soweit als Vorsteuer abziehbar), Kosten für Forschung und Entwicklung sowie für Mehrkosten, die nach Erteilung des Zuwendungsbescheides entstanden sind.


hochspringen Was bekommt der Antragsteller?

Für Maßnahmen nach Nummer 2.1 bis zu 50 vom Hundert der förderfähigen Ausgaben. Für Maßnahmen nach Nummer 2.1.2 bis zu 75 vom Hundert der förderfähigen Ausgaben bei Deponien, deren Ablagerungsphase vor dem 31. Dezember 1996 geendet hat und deren Ablagerungsvolumen größer als 50.000 m³ ist.

Für Maßnahmen nach Nummern 2.2. bis 2.3 für Gemeinden und Gemeindeverbände bis zu 75 vom Hundert der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, Kommunale Unternehmen und KMU bis zu 50 vom Hundert, höchstens jedoch der Anteil der jeweils zuwendungsfähigen Ausgaben, der nicht durch sonstige Einnahmen gedeckt werden kann.


hochspringen Wo ist der Antrag einzureichen?

Der Antrag ist vollständig und formgebunden in zweifacher Ausfertigung bei der InvestitionsBank des Landes Brandenburg (ILB) zu stellen.



08.04.2010

Kontakt:
Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Abteilung Umwelt, Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Referat 51, Ilona Tschörner, Tel.: 0331/ 866 -7066, Fax: 0331/ 866 -7241, E-Mail: Ilona.Tschörner@MUGV.Brandenburg.de