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Umweltverträglichkeitsprüfung in Brandenburg

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Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) in Brandenburg ist eine gesetzlich festgelegte Aufgabe, die bei bestimmten Projekten bzw. Vorhaben anzuwenden ist. Gesetzliche Regelungen zur UVP sind im internationalen, europäischen, Bundes- und Landesrecht enthalten. Die Durchführung der UVP erfolgt als unselbständiger Teil verwaltungsbehördlicher Verfahren (§ 2 UVPG), so dass die jeweiligen Fachgesetze die verfahrenstechnische Grundlage für die UVP darstellen. Sie werden daher auch als Trägerverfahren für die UVP bezeichnet. Das Ergebnis der UVP muss bei der Entscheidung über die Zulässigkeit eines Vorhabens berücksichtigt werden. Die UVP kann Umweltbelastungen nicht verhindern, trägt jedoch zu einer Minimierung dieser Belastungen bei, da die jeweiligen Projekte durch die UVP optimiert werden können.

Die UVP ist daher in Genehmigungsverfahren integriert, die der Entscheidung über die Zulässigkeit von Vorhaben dienen. Diese Verfahren sind zum größten Teil Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahren bzw. Raumordnungsverfahren für Vorhaben, die durchweg mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt verbunden sein können. Die Vorhaben, die einer UVP zu unterziehen sind, werden im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und im Brandenburgischen Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (BbgUVPG, geändert durch Artikel 2 des Gesetzes zur Änderung des Brandenburgischen Abfallgesetzes und des Brandenburgischen Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung) aufgezählt.

Weitere Informationen:
weitere Informationen  Trägerverfahren für die UVP
weitere Informationen  UVPG - Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
weitere Informationen  BbgUVPG - Brandenburgisches Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
weitere Informationen  Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Abfallgesetzes und
       des Brandenburgischen Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
weitere Informationen  Weitere Rechtsgrundlagen zur UVP
weitere Informationen  Raumordnungsverfahren


03.11.2011

Kontakt:
Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Abteilung Umwelt, Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Referat 51, Detlef Urbanitz, Tel.: 0331 / 866 -7249, Fax: 0331 / 866 - 7241, E-Mail: Detlef.Urbanitz@MUGV.Brandenburg.de