Fördermaßnahmen
Umweltbildung, -erziehung und -information
- Zielsetzung
- Wer kann gefördert werden?
- Welche Voraussetzungen sind erforderlich?
- Was wird gefördert?
- Welche Einschränkungen gibt es?
- Was bekommt der Antragsteller?
- Wann und wo ist der Antrag einzureichen?
- Antrag sowie
- Hinweise zur Beantragung von Fördermitteln für Projekte und Veranstaltungen

ZielsetzungEntsprechend den Anforderungen der Agenda 21 und den Zielen einer Bildung für nachhaltige Entwicklung sollen folgende Ziele erreicht werden:
- Entwicklung der Umweltbildung und -erziehung,
- Förderung des Umweltbewusstseins,
- Informationsvermittlung und Wissensaustausch,
- Aufklärung der Öffentlichkeit über die Belange von Natur und Umwelt.
Wer kann gefördert werden?Natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts.
Welche Voraussetzungen sind erforderlich?- Das Vorhaben muss zulässig sein.
- Das Projekt / die Maßnahme muss im Land Brandenburg stattfinden.
- Die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein.
- Erforderliche Genehmigungen sind bei Antragstellung vorzulegen.
- Bei allen Veröffentlichungen ist auf die Förderung durch das Ministerium für ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz hinzuweisen.
Was wird gefördert?Handlungs- und ergebnisorientierte Projekte und Veranstaltungen zur Umweltbildung im außerschulischen Bereich.
Zeitgemäße und progressive Methoden und Projekte zur Weitergabe von Umweltinformationen und zur Förderung des Umweltbewusstseins.
Zuwendungsfähig sind angemessene Ausgaben für:
- Honorare, Aufwandsentschädigungen, Fahrkosten,
- Materialien zur Durchführung der beantragten Maßnahme,
- Geschäftskosten,
- Leihgebühren und Mieten.
Welche Einschränkungen gibt es?Nicht gefördert werden Maßnahmen und Projekte, die:
- der fachlichen Weiterbildung dienen,
- kommerziellen Zwecken dienen,
- im schulischen Bereich stattfinden,
- bereits begonnen haben,
- der Selbstdarstellung des Antragstellers dienen.
Für das Vorhaben darf keine Doppelförderung erfolgen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Aufwendungen für:
- Büroeinrichtungen und -technik,
- Bewirtungs- und Übernachtungskosten,
- Herstellung von Druckerzeugnissen,
- Versicherungsbeiträge.
Was bekommt der Antragsteller?Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung im Rahmen einer Anteilsfinanzierung in Form von Zuschüssen/Zuweisungen.
Die Bagatellgrenze liegt bei einer Zuwendungshöhe von 5.000 Euro im gemeindlichen und von 2.500 Euro im außergemeindlichen Bereich.
Der Zuschuss/die Zuweisung beträgt auf der Grundlage der zuwendungsfähigen Ausgaben für Gemeinden oder Gemeindeverbände bis zu 50 % und für übrige Personen des öffentlichen Rechts sowie natürliche und juristische Personen des privaten Rechts bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Wann und wo ist der Antrag einzureichen?Anträge auf Förderung sind formgebunden bis zum 30. September des laufenden Haushaltsjahres bei der Bewilligungsbehörde einzureichen.
Bewilligungsbehörde ist das Landesumweltamt Brandenburg, Seeburger Chaussee 2, 14476 Potsdam OT Groß Glienicke.
03.11.2008
Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Abteilung Naturschutz, Referat 41, Ulrike Braun, Tel.: 0331/ 866 -7051, E-Mail: Ulrike.Braun@MUGV.Brandenburg.de


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