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Qualitätsmerkmale der außerschulischen Umweltbildung


Diskussionsgrundlage für Qualitätsmerkmale der außerschulischen Umweltbildung


Inhalt

Politische Grundlagen
Zielsetzung
Qualitätsmerkmale

A. Notwendige konzeptionelle und strukturelle Voraussetzungen sowie organisatorische Rahmenbedingungen
1. Bildungskonzept (Ziele und Funktionen der Umweltzentren)
2. Finanzierungskonzept
3. Verbesserung der strukturellen Voraussetzungen und organisatorischen Rahmenbedingungen
4. Angebotsprofil
5. Ökologische Glaubwürdigkeit
6. Strukturierter Ablauf und effiziente Organisation

B. Notwendige veranstaltungsbezogene Voraussetzungen
1. Kundenorientierung
2. Vielfältiges inhaltliches Themenspektrum
3. Personalqualifikation
4. Mitarbeiterorientierung
5. Flexible Anwendung vielfältiger und angemessener Methoden

C. Notwendige Voraussetzung zur Qualitätssicherung

Zusammenfassung


hochspringen Politische Grundlagen

Das Land Brandenburg sieht sich in der Verpflichtung, durch die Umsetzung konkreter Maßnahmen u.a. im Bereich der formalen (schulischen) und nichtformalen (außerschulischen) Umweltbildung zur Verwirklichung des Ziels einer nachhaltigen Entwicklung beizutragen. Als Schwerpunkt ihrer Handlungsmöglichkeiten betrachtet die Landesregierung dem Beschluss der Umweltministerkonferenz vom 12./13. Juni 1996 in Lübeck zufolge die Förderung der außerschulischen Umweltbildung. Dementsprechend konzentriert sich der Entwurf des Rahmen- bzw. Richtlinienkonzepts für Umweltbildung im Land Brandenburg auf die Träger der außerschulischen Umweltbildung.

Neben der politischen Verantwortung der Landesregierung, für angemessene Rahmenbedingungen zu sorgen, die eine qualitativ hochwertige, effektive und effiziente Umweltbildung im außerschulischen Bereich begünstigen bzw. ermöglichen, ist es notwendig, dass die Umweltbildungsträger verstärkt durch eigene Anstrengungen zu einer derartigen Umweltbildung beitragen. Den Natur- und Umweltzentren (NUZ) kommt hierbei aufgrund ihres wirtschaftlichen (Tourismusentwicklung), sozialen (Gewaltprävention und Rechtsextremismus) und politischen (Agenda 21) Beitrages zur regionalen Entwicklung eine besondere Bedeutung und Verantwortung zu.

hochspringen Zielsetzung

Ziel dieses Konzeptes ist die Entwicklung von Qualitätsmerkmalen für die außerschulische Umweltbildungsarbeit in den NUZ. Das Konzept geht einerseits von unverzichtbaren Grundvoraussetzungen aus, die in jedem Falle erfüllt werden müssen, enthält andererseits aber auch eine Reihe von Anregungen, die erst in der Zukunft umsetzbar sind bzw. die entsprechend der gegebenen Voraussetzungen eine dynamische Entwicklung anstoßen wollen.

Ein damit verbundenes grundsätzliches Entwicklungsziel besteht in der ständigen Verbesserung der Qualität und der Attraktivität der Umweltbildungseinrichtungen und ihrer Bildungsarbeit. Dieses Ziel wiederum gliedert sich in zwei Teilziele: Zum einen die Steigerung der Effektivität, um die mit der Umweltbildung angestrebten umwelt- und bildungspolitischen Ziele zu erreichen; zum anderen die Erhöhung der Effizienz, um eine mittelfristige und weitestgehend eigenständige Finanzierung zu ermöglichen. Beide Teilziele beeinflussen sich gegenseitig. So ist eine qualitativ hochwertige Umweltbildung ohne entsprechende Finanzierungsmöglichkeiten schwer durchzuführen, ebenso wie umgekehrt eine selbständige Finanzierung unwahrscheinlich bleibt, solange die gewünschte Qualität der Umweltbildungseinrichtung nicht erreicht wird. Durch die Erweiterung der primär ökologischen und pädagogischen Aufgabenstellung der Umweltbildung um soziale (z.B. Freizeitangebote), politische (z.B. Moderation bzw. Initiieren der lokalen AGENDA 21) und wirtschaftliche ( z.B. im Bereich des Fremdenverkehrs) Funktionen, vergrößert sich die politische Legitimationsbasis der Umweltbildungseinrichtungen im Land Brandenburg.

Grundlegende Voraussetzung, um diese Entwicklungsziele zu erreichen, ist die ständige interne und/oder externe Qualitätskontrolle und die kontinuierliche Umsetzung der daraus gewonnenen Erkenntnisse in konkrete Verbesserungsmaßnahmen sowie eine stetige Auseinandersetzung mit den Möglichkeiten, die eine Aufgabenerweiterung für die Umweltbildungseinrichtungen bietet.

hochspringen Qualitätsmerkmale

Die Trennung der einzelnen Qualitätsmerkmale erfolgt aus rein formalen und praktischen Gründen und zur Wahrung der Übersichtlichkeit; sagt also nichts über ihre tatsächlichen Beziehungen untereinander aus, die von einer wechselseitigen Einflussnahme und engen Verzahnung gekennzeichnet sind. Die Gesamtheit der einzelnen Qualitätsmerkmale stellt ein inhaltlich kohärentes Konzept dar, aus dem nicht ohne weiteres einzelne Bestandteile herausgelöst werden können. Das bedeutet, dass bei der Vernachlässigung bzw. Nichterfüllung eines der Qualitätsmerkmale, dies nicht ohne Auswirkungen auf die gesamte Qualität der Umweltbildungsarbeit bleibt.

Die an die einzelnen Merkmale anschließenden Vorschläge und Ideen sind als Anregungen und Verdeutlichung zu verstehen, die längst nicht alle Möglichkeiten einer qualitativ hochwertigen, attraktiven, interessanten, motivierenden und wirksamen Gestaltung der Umweltbildung umfassen.

A. Notwendige konzeptionelle und strukturelle Voraussetzungen sowie organisatorische Rahmenbedingungen
hochspringen 1. Bildungskonzept (Ziele und Funktionen der Umweltzentren)

Das Bildungskonzept, als übergeordnetes und unverzichtbares Qualitätsmerkmal, muss klar formulierte Ziele enthalten und thematische Schwerpunkte setzen. An diesem orientieren sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als übergeordnete Leitlinie. Die Arbeit der gesamten Einrichtung und das Bildungs- und Veranstaltungsprogramm wird auf der Grundlage dieses Konzeptes entwickelt. Das Veranstaltungsprogramm muss auf geeignete Weise (z.B. Internet, Broschüre, Faltblatt u.ä.) der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Das Bildungskonzept gibt einen Überblick über die allgemeinen Bildungs- und Erziehungsziele, die Themenschwerpunkte, die Zielgruppen, die Methodik und Didaktik, die daraus abgeleiteten konkreten Veranstaltungs- und Bildungsangebote sowie die vorgesehenen Instrumente zur Erfolgskontrolle.

Die Ziele und das Konzept müssen sich an den Rahmenbedingungen der jeweiligen Umweltbildungseinrichtung orientieren, wie beispielsweise die verfügbaren Ressourcen, die Räumlichkeiten, das Personal, die Ausstattung und die landschaftliche Umgebung sowie die regionalen Besonderheiten. Allgemeine Ziele für die Umweltbildungsarbeit an den NUZ sind die Vermittlung von Umweltinformationen, das Aufzeigen politischer Handlungsmöglichkeiten oder die Veränderung des Bewusstseins sowie des (Konsum-)Verhaltens und der Lebensstile der Menschen hin zu umweltgerechteren Einstellungs- und Verhaltensmustern. Mittel- bis langfristiges Entwicklungsziel ist die Erweiterung der primären Aufgabe der ökologischen Bildungsarbeit um politische, soziale und wirtschaftliche Elemente. Hierzu gehört u.a., dass ökologische Themen mit sozialen bzw. jugendpolitischen Angeboten verknüpft werden, dass die NUZ den Prozeß der lokalen Agenda 21 unterstützen bzw. durch die Vorbereitung konkreter Maßnahmen zu einer zukunftsfähigen bzw. nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Raumes oder der Region beitragen.

Der Leitsatz für die zukünftige Arbeit in den NUZ lautet:

Zentren erfüllen ökologische, soziale, politische und wirtschaftliche Entwicklungsfunktion, dem Leitbild der Nachhaltigkeit folgend.

Umweltbildungsangebote sind nicht nur im klassischen Sinne aIs Seminare oder Veranstaltungen zu konzipieren. Verstärkt sollten neue Formen der Kommunikation, der Projektarbeit und der interdisziplinären Problem- und Konfliktlösungsstrategien genutzt werden, um regionale Aspekte bzw. regional interessierende Themen des Natur- und Umweltschutzes aufzugreifen. Eine besondere Rolle spielen dabei verbraucherorientierte und alltagsökologische Themen, um die Motivation zum Besuch oder zur Teilnahme an einem Umweltbildungsangebot bei den Bürgern kontinuierlich zu entwickeln. Die Verknüpfung regionaler Besonderheiten, Traditionen oder Brauchtümer mit positiven Erlebnissen und gleichzeitiger Informations- und Wertevermittlung stellt einen besonderen Anspruch an die pädagogische Konzeption dar. Natursensibilisierung oder Naturerlebnispädagogik müssen dabei ebenso wie die Umweltberatung oder Umweltinformation ihren Platz finden.

hochspringen 2. Finanzierungskonzept

Die Konzeptentwicklung darf sich aber nicht allein auf die Bildungsziele beschränken, sondern muss auch einen wirtschaftlichen Nutzungsplan der Einrichtung beinhalten, der durch eine kreative Nutzung der zur Verfügung stehenden oder noch zu entwickelnden Finanzierungsmöglichkeiten eine möglichst kosteneffiziente und -deckende Organisation und Erfüllung der verschiedenen wahrgenommenen Aufgaben ermöglicht. Dabei müssen alle in Frage kommenden Finanzierungsmöglichkeiten und deren Umsetzbarkeit sowohl unter ökologischen als auch unter sozialen und ökonomischen Gesichtspunkten bewertet und gegeneinander abgewogen werden. Es müssen sämtliche verantwortbare Einsparpotentiale bei der Durchführung und Organisation der verschiedenen anfallenden Aufgaben in der Umweltbildungseinrichtung genutzt werden. Gerade hier gilt es zu prüfen, inwieweit sich den einzelnen Umweltbildungseinrichtungen durch Kooperationen und regelmäßige, standardisierte Erfolgskontrollen zusätzliche Einnahme- und Einsparmöglichkeiten eröffnen können.
Unverzichtbarer Bestandteil dieses Konzepts ist ein Marketingkonzept. Hierin müssen Überlegungen und Strategien zur Kundengewinnung, Werbung, Imagebildung und Öffentlichkeitsarbeit enthalten sein.
Langfristiges Ziel dieses wirtschaftlichen Nutzungskonzepts muss die weitestgehend eigenständige Finanzierung der Umweltbildungseinrichtung sein, um so insgesamt zu ihrer Stabilisierung beizutragen, eine langfristige Planung der Aktivitäten sowie eine personelle Kontinuität zu ermöglichen und die Abhängigkeit von unsicheren, nicht beeinflussbaren, externen Fördermitteln in der Aufgabenwahrnehmung zu reduzieren.

Das Konzept könnte zum Beispiel Überlegungen enthalten, wie neben den Bildungsangeboten andere ökologisch orientierte Veranstaltungen oder darüber hinaus gehende Angebote weitere Finanzierungsquellen eröffnen könnten. Die Einrichtung eines Öko-Restaurants, die Schaffung oder Nutzung von Übernachtungsmöglichkeiten, Angebote traditionellen Handwerks und Gewerbes oder der Verkauf ökologisch hergestellter Produkte können für zusätzliche Einnahmen sorgen. Durch Werbemaßnahmen in der regionalen Presse oder in den regionalen Tourismusämtern können der Bekanntheitsgrad und damit nicht zuletzt die Teilnehmerzahlen erhöht werden.
Die Berücksichtigung dieser wirtschaftlichen Aspekte der Umweltbildungseinrichtung sind auch deswegen von Bedeutung, da die einzelnen Einrichtungen durch diese Maßnahmen zur wirtschaftlichen Entwicklung der Region beitragen können, indem sie möglicherweise neue Arbeitsplätze schaffen und gleichzeitig durch touristische Angebote den regionalen Fremdenverkehr beleben können. Dieser wirtschaftliche Beitrag zur regionalen Entwicklung vergrößert die politische Legitimationsbasis in der Kommune und dem Land, wie zuvor schon die Übernahme sozialer Aufgaben.

hochspringen 3. Verbesserung der strukturellen Voraussetzungen und organisatorischen Rahmenbedingungen

Die verschiedenen Umweltbildungseinrichtungen und insbesondere die Natur- und Umweltzentren müssen versuchen, durch die Bildung von Kooperationen oder Netzwerken die sich aus ihrer Arbeit ergebenden Aufgaben, gemeinsam zu erfüllen, um auf diesem Wege Synergieeffekte zu erzielen. Im Vordergrund solcher Zusammenarbeit sollten Aufgaben stehen, die einzelne Umweltbildungseinrichtungen alleine nur schwer erfüllen können. Neben der Kooperation mit Umweltbildungseinrichtungen sollten auch zunehmend solche mit wissenschaftlichen Einrichtungen, anderen Bildungseinrichtungen, Behörden, Vereinen, Verbänden, Kommunen, mit Land, Bund, Medien, Tourismus, Landwirtschaft, Unternehmen usw. eingegangen werden, sofern diese eine Zielerreichung in o.g. Sinne erleichtern, unterstützen oder gar erst ermöglichen.

Neben diesen Formen und Partnern der Kooperation müssen die Umweltzentren großen Wert auf die regionale Verankerung ihrer Einrichtung legen. D.h. sie müssen sich darum bemühen, in der Region von den gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Akteuren sowie den Bürgerinnen und Bürgern akzeptiert zu werden. Diese Akzeptanz erhöht die Unterstützungsmöglichkeiten und die Anzahl potentieller Kooperationspartner für die Umweltbildungseinrichtung. Durch die Schaffung von Arbeitsplätzen, das Aufgreifen von regionalen, sozialen und wirtschaftlichen Problemen sowie Bemühungen, die Umweltbildungseinrichtung als gesellschaftlichen Treffpunkt zu profilieren und regionale Produkte zu vermarkten, die gesellschaftliche Akzeptanz weiter verbessert werden.

Denkbar wären Kooperationen mit anderen Umweltbildungseinrichtungen im Bereich von Marketingmaßnahmen (Verteilung der Angebotskataloge bzw. Veranstaltungsprogramme, Schalten von Anzeigen in regionalen Tageszeitungen, Veranstaltung großer publikums- und öffentlichkeitswirksamer Tagungen, Einrichten einer Homepage im Internet usw.), aber auch im Bereich der politischen Lobbyarbeit in der Kommune bzw. auf Landesebene. Größere Veranstaltungen, die eine einzelne Umweltbildungseinrichtung möglicherweise nicht organisieren kann, geschweige denn finanzieren, könnten durch Kooperation zum einen besser und effizienter gestaltet werden und zum anderen allein schon durch die Größe und die Bedeutung eine höhere Resonanz erzeugen. In diesem Zusammenhang wären auch Veranstaltungen empfehlenswert, die sich mit aktuellen umweltpolitischen Konflikten auf kommunaler oder auf Landesebene auseinandersetzen. Dabei muss es nicht um reine Informations- oder Diskussionsveranstaltungen gehen, sondern die organisierenden Umweltzentren könnten auch versuchen durch die Übernahme dieser politischen Rolle zu einer sachbezogenen Annäherung und Auseinandersetzung verschiedener gesellschaftlicher Akteure (Umweltschützer, Politiker, Wirtschaft, Wissenschaftler, betroffene Bürger usw.), zur Berücksichtigung der einzelnen Interessen oder gar zu einer konsensualen Lösung durch Vermittlung dieses Prozesses beizutragen.Denkbar wäre auch die Themenaufarbeitung und -vorbereitung sowie die Evaluierung in  Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen Einrichtungen. Mit anderen Bildungseinrichtungen könnten beispielsweise auch Kooperationen eingegangen werden hinsichtlich der Lehrerfortbildung oder der Weiterbildung des eigenen Personals an der Umweltbildungseinrichtung. Vorstellbar sind darüber hinaus eine verstärkte Einbindung der Umweltbildungseinrichtungen in den regionalen Tourismus durch Zusammenarbeit mit entsprechenden Unternehmen und den zuständigen Kommunalbehörden. Ein Koordinierungs- oder Kooperationsgremium der einzelnen Umweltbildungseinrichtungen könnte Aufgaben übernehmen, von der die Gesamtheit der einzelnen Einrichtungen profitieren kann, wie die Informationsbeschaffung zu Förderrichtlinien sowie Weiterbildungsangebote für die Mitarbeiter, die Bildung eines gemeinsamen Referentenpools oder eine stetige Öffentlichkeitsarbeit für die außerschulische Umweltbildung. Darüber hinaus könnte sie den Erfahrungs- und Informationsaustausch zwischen den Einrichtungen fördern, z.B. durch die Herausgabe eines entsprechenden Print-Mediums.

hochspringen 4. Angebotsprofil

Über die Umweltbildung hinaus muß neben den Veranstaltungs- und Bildungsangeboten eine breite Palette anderer umweltrelevanter oder -bezogener Angebote bestehen, die dazu beiträgt, dass sich zum einen die Attraktivität der Einrichtung für die Menschen aus der Region und über diese hinaus erhöht, zum anderen sich weitere Finanzierungsquellen erschließen. Grundgedanke dieses Qualitätsmerkmals ist, dass sich durch ein möglichst breites Angebotsprofil das Potential der Teilnehmer deutlich erhöhen lässt, da durch die Berücksichtigung vielfältiger Interessen ein breiteres Publikum angesprochen werden kann.

Denkbar wären hier zum Beispiel Veranstaltungen zu aktuellen umweltrelevanten Themen der Region bzw. überregionale Themen, die aber möglicherweise Auswirkungen in der Region nach sich ziehen. Die Erweiterung der ökologischen und pädagogischen Aufgabenstellung um politische Funktionen wie z.B. die Moderation oder Vermittlung umweltpolitischer Konflikte in der Kommune oder im Land kann zu einer weiteren Differenzierung des Angebotsprofils beitragen. Die Umweltzentren könnten eine Plattform für die Diskussion umweltpolitischer Konflikte zwischen politischen, wirtschaftlichen, wissenschaftlichen u. a. Vertretern, Bürgerinnen und Bürgern und Betroffenen bereitstellen, die im Idealfall einvernehmliche Lösungen, aber zumindest eine sachbezogene Auseinandersetzung und möglicherweise auch Annäherung sowie die Berücksichtigung der verschiedenen Interessen hervorbringen kann.
Ebenso könnten Umweltbildungseinrichtungen durch spezielle Angebote für Jugendliche in den Ferien zusätzliche Freizeitmöglichkeiten im Jugendbereich schaffen. Darüber hinaus erscheint es grundsätzlich empfehlenswert, die Bildungs- bzw. Veranstaltungsangebote mit touristischen Elementen oder Service- und Beratungsmöglichkeiten zu verknüpfen (Feste, Vermietung der Räumlichkeiten an Fremdveranstalter, Demonstrationsanlagen). Auf diesem Wege können sich die Umweltzentren zu einer regionalen Begegnungsstätte entwickeln mit dem Schwerpunkt der Umweltbildung, aber darüber hinaus auch mit sozialen, politischen und kulturellen Angeboten.

hochspringen 5. Ökologische Glaubwürdigkeit

Die Räumlichkeiten, die Ausstattung, die Organisation und die Abläufe sowie die Erreichbarkeit für Teilnehmer der Umweltbildungseinrichtung müssen ökologischen Kriterien entsprechen, um die Glaubwürdigkeit der vermittelten Inhalte und der angebotenen Veranstaltungen zu sichern. Die Wahrnehmung dieser ökologischen Vorbildfunktion durch die Umweltbildungseinrichtung und ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter muß überall deutlich sichtbar und überzeugend vermittelt werden. Dadurch können auch Impulse für eine nachhaltige Entwicklung in die Region gehen und vielleicht Nachahmer animiert werden, ihre wirtschaftlichen Aktivitäten möglichst nachhaltig zu organisieren.

Die Erreichbarkeit der Umweltbildungseinrichtung mit öffentlichen Nahverkehrsmitteln stellt ein grundlegendes ökologisches Kriterium dar. Sollte dies nicht gewährleistet werden können, muss eine umweltgerechte Alternative gefunden und angeboten werden. So könnte beispielsweise ein Shuttle-Service von der letzten erreichbaren Station der öffentlichen Nahverkehrsmittel bis zur Umweltbildungseinrichtung eingerichtet werden. Dadurch würde die Anreise der Besucher mit dem eigenen Pkw oder unter ihnen unzumutbaren Bedingungen vermieden werden. Der ökologischen Glaubwürdigkeit zuträglich wäre natürlich u.a. die sparsame Nutzung alternativer Energiequellen oder die Beschränkung des Lebensmittelangebots auf Produkte aus ökologisch kontrolliertem Anbau aus der Region. Durch Beiträge zu einer ökologischen und nachhaltigen Gestaltung ihres Umfeldes und die Demonstration nachhaltigen Wirtschaftens kann die Umweltbildungseinrichtung diese Vorbildfunktion noch weiter ausbauen.

hochspringen 6. Strukturierter Ablauf und effiziente Organisation

Die Strukturierung des Ablaufs und die Organisation müssen möglichst effizient gestaltet werden, d.h. sämtliche unter ökologischen Gesichtspunkten in Frage kommenden Einsparpotentiale und Einnahmequellen sollten genutzt werden, immer unter der Prämisse, dass sich dadurch die Effektivität der umweltbildenden Tätigkeiten nicht reduzieren darf. In der Organisation müssen Instrumente (z.B. Verfahrenstandards, siehe weiter unten) vorgesehen werden, die es ermöglichen, auf die einzelnen Abläufe und Strukturen hinsichtlich Qualität, Effizienz und Zielerreichung der Umweltbildungsarbeit Einfluss zu nehmen.

An dieser Stelle wäre zum Beispiel darauf zu achten, dass durch eine entsprechende Konzeption des Jahresprogramms die saisonale Kapazitätsauslastung gewährleistet wird. So erscheint es sinnvoll Veranstaltungen, die in der natürlichen Umgebung stattfinden, wie Lehrpfade oder Exkursionen, vor allem in den warmen Jahreszeiten zu planen, wohingegen im Winter verstärkt Informationsveranstaltungen, Diskussionsforen oder Lehrgänge in den geschlossenen Räumlichkeiten stattfinden können. Ein Instrument zur Beeinflussung der einzelnen Abläufe beispielsweise Verfahrensstandards sein, die Anforderungen zu den einzelnen Aktivitäten enthalten und deren Beachtung kontrolliert und überprüft wird. Denkbar wären hier für die Umweltbildungseinrichtung allgemeingültige Richtlinien für Konzeption und Durchführung der einzelnen Veranstaltungen, z.B. die schriftliche Dokumentation der Ziele, des geplanten Ablaufs und eine anschließende Aus- und Bewertung sowie daraus gezogene Schlussfolgerungen über Verbesserungsmöglichkeiten.

B. Notwendige veranstaltungsbezogene Voraussetzungen
hochspringen 1. Kundenorientierung

Im Vordergrund jeder Umweltbildungseinrichtung muss das Selbstverständnis eines Dienstleisters stehen, der den Menschen Bildung und Freizeitaktivitäten anbietet. Das Bildungsangebot der Einrichtung muss sich grundsätzlich an den regionalen bzw. lokalen Besonderheiten und den konkreten umweltrelevanten Problemen der in der Region lebenden Bürgerinnen und Bürger orientieren. Derartige Inhalte gewährleisten durch eine regionalspezifische Motivation eine breitere Resonanz bei den Bürgerinnen und Bürgern als die Behandlung von Themen, von denen die Menschen in der Region nur am Rande oder nicht betroffen sind. Allerdings gilt es hierbei zu beachten, welchen Einzugsraum die jeweilige Umweltbildungseinrichtung hat. Bei einem hohen Anteil von Besuchern aus anderen Regionen muss das Veranstaltungsangebot sich viel stärker an überregionalen Themen und Zielgruppen orientieren. Zusätzlich neben dem regionalen Bezug empfiehlt sich eine persönliche Betroffenheit der Besucher auf der materiellen, ideellen, privaten und/ oder beruflichen Ebene zu erzeugen, um sie zu einer Teilnahme zu motivieren. Ein grundsätzliches Ziel besteht darin, möglichst viele, verschiedene Zielgruppen zu erreichen.

Voraussetzung einer entsprechenden inhaltlichen Konzeption ist die Kenntnis oder die vorherige Analyse der regionalen (überregionalen), umweltrelevanten Problemstruktur sowie die Zielgruppenanalyse, die eine zielgruppenorientierte bzw. -spezifische Gestaltung des Bildungs- und Nutzungskonzepts sowie der konkreten Veranstaltungen ermöglicht. Je nach Zielgruppe (Kinder, Jugendliche, Erwachsene, Politik, Wirtschaft, Medien, Wissenschaft usw.) müssen die Themenschwerpunkte mit anderen Aspekten und Aussagen aufbereitet werden, um die jeweilige Zielgruppe zur Teilnahme an den Veranstaltungen zu motivieren. Hier bietet sich zur Verringerung des Arbeitsaufwandes die Möglichkeit an, standardisierte Angebote je nach Zielgruppe zu entwickeln. Der Schwerpunkt der Bildungsangebote sollte im Bereich der Erwachsenenbildung angesiedelt werden. Besondere Aufmerksamkeit verdienen hier wiederum  politische, wirtschaftliche und andere gesellschaftliche Entscheidungsträger, da sie Beschlüsse mit großer politischer, wirtschaftlicher, gesellschaftlicher und ökologischer Reichweite treffen, die über Verhaltensauswirkungen individuellen Konsumverhaltens hinausgehen.
Die jeweiligen Freizeit- und Tourismusangebote müssen sich ebenso am Kunden orientieren wie die Bildungsangebote und versuchen, die Interessen und Wünsche der Kunden zufriedenzustellen, aber gleichzeitig dieses Angebot in angemessener Weise mit ökologischen Themen oder Angeboten zu verknüpfen.
Von Anfang an muss darauf geachtet werden, dass die von der Umweltbildungseinrichtung ausgewählten und angesprochenen Zielgruppen nicht durch bestimmte Verhaltensmuster oder inhaltliche Schwerpunkte bzw. Themenaufbereitung an der Umweltbildungseinrichtung abgeschreckt werden (Stichwort: "Müsli-Image" oder "ökologischer Zeigefinger").

Neben diesen inhaltlichen Aspekten gilt es seitens der Umweltbildungseinrichtung darauf zu achten, daß die Teilnahme der Besucher nicht durch strukturelle Hindernisse oder Umstände beeinträchtigt wird, d.h. beispielsweise, dass die Preise sozialverträglich sein sollten, oder dass die Öffnungszeiten es auch Arbeitnehmern ermöglichen, die Angebote wahrzunehmen (Wochenendveranstaltungen, insbesondere für Familien, und Abendveranstaltungen).
Die Kundenorientierung kann noch intensiviert werden, wenn die Umweltzentren versuchen, ihre Zielgruppen zu pflegen und dadurch mittel- oder langfristig zu binden. Das kann zum einen über Kooperationen mit bestimmten Einrichtungen, aus denen die Teilnehmer kommen, erfolgen, zum anderen können regelmäßig gezielte Informationsbriefe an Teilnehmer, die schon mehrmals Veranstaltungen besucht haben, verschickt werden. Voraussetzung für letzteres ist allerdings eine systematische Erfassung der Adressen und Interessen sowie Beurteilungen des Angebots von den Besuchern.

hochspringen 2. Vielfältiges inhaltliches Themenspektrum

Die an der Umweltbildungseinrichtung angebotenen, sich am Schwerpunkt orientierenden Themen müssen ein möglichst breites Spektrum abdecken. Zum einen, um die verschiedenen Interessen potentieller Teilnehmer abzudecken und so möglicherweise eine insgesamt höhere Teilnahme an den Veranstaltungen bzw. Wahrnehmung der verschiedenen Angebote zu erzielen, zum anderen, um der Vielfältigkeit der Dimensionen der einzelnen Schwerpunktthemen gerecht zu werden. Neben den ökologischen Dimensionen müssen auch die politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Aspekte gleichwertig behandelt werden. Grundsätzlich wünschenswert ist hier ein Selbstverständnis der Umweltbildungseinrichtungen, das neben der ökologischen auch die politische Bildungsarbeit umfasst.

Es reicht also nicht aus, den Besuchern naturwissenschaftliche und ökologische Zusammenhänge zu vermitteln, sondern es könnte zum Beispiel auch Bestandteil einer Veranstaltung sein, sie über politische, wirtschaftliche, gesellschaftliche und soziale Hindernisse beim Umweltschutz aufzuklären und insbesondere bei Erwachsenen politische Handlungsmöglichkeiten im Bereich der Umwelt aufzuzeigen (Stichwort: Transrapid). Umweltbildungseinrichtungen könnten in diesem Sinne auch politische Aufklärungsarbeit leisten, indem sie über mögliche wirtschaftliche und soziale Vorteile informieren, die der Region aus dem Umweltschutz oder aus einer nachhaltigen Entwicklung entstehen können. In ihrer Eigenschaft als Umweltbildungsträger sollten sie als Multiplikatoren und Transformatoren im demokratischen Prozeß dazu beitragen, die Bedeutung und die Möglichkeiten einer umweltgerechten Entwicklung der Bevölkerung und in den kommunalen bzw. landesweiten politischen Prozeß hinein zu vermitteln (z.B. durch das Initiieren oder die Moderation der lokalen Agenda 21 oder entsprechender Informationsveranstaltungen). Plakativ formuliert, sollte die Umweltbildungsarbeit durch die Themenvielfalt dazu beitragen, die ökologische und politische Mündigkeit und Verantwortung der Bürgerinnen und Bürger zu fördern und zu erweitern. Die Aufbereitung und Bearbeitung der Themen muss deutlich machen, dass das Thema Umwelt in die sozialen, politischen, rechtlichen, kulturellen, geisteswissenschaftlichen, ethischen, privaten und öffentlichen Bereiche gesellschaftlichen Lebens hineinreicht, Auswirkungen auf diese hat und Ursachen und damit auch Lösungsansätze für ökologische Probleme sich in allen diesen Bereichen finden lassen.
Je breiter die Vielfalt der angebotenen Themen aber auch je stärker der Bezug zur Alltagsökologie (z.B. Konsumverhalten, Lebensstile) und zu Alltagsproblemen desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, das Interesse bei verschiedenen Menschen für die Umweltbildungseinrichtung zu wecken und sie zu einer Teilnahme zu bewegen.

hochspringen 3. Personalqualifikation

Die Personalstruktur der Umweltbildungsträger muss eine qualifizierte, zielgruppenorientierte und fachliche ( in den Bereichen der Pädagogik, Naturwissenschaft, Politik, Wirtschaft etc.) Kriterien erfüllende Durchführung der Bildungs- und Veranstaltungsangebote ermöglichen. Hierzu müssen vor allem pädagogische aber auch die einzelnen Umweltthemen betreffende, teilweise interdisziplinäre Anforderungen erfüllt sein. Der Leiter der Einrichtung muss fachliche, methodische und soziale Kompetenzen sowie Managementfähigkeiten aufweisen. Ebenso bedarf es entsprechend qualifizierter Kräfte im Verwaltungsbereich, die Aufgaben der Organisation und Instandhaltung sowie der Pflege der Anlage erfüllen. Das Personal aus allen Bereichen muss regelmäßig Weiter- und Fortbildungsangebote wahrnehmen.

Die minimale Personalausstattung für die Umweltbildungseinrichtungen muss zumindest zwei hauptamtlich Beschäftigte umfassen, von denen einer pädagogische Qualifikationen und der andere Managementfähigkeiten mitbringen sollte.
Diese "Grundausstattung" an Personal sollte noch durch weitere ehrenamtliche oder arbeitsmarktpolitisch geförderte hauptamtliche, qualifizierte, kompetente und engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit regionalen Bezügen unterstützt werden.

hochspringen 4. Mitarbeiterorientierung

Bei der Aufgabenverteilung und Kompetenzzuordnung müssen die fachlichen und sonstigen Qualifikationen der Mitarbeiter berücksichtigt werden, um für sie eine angemessene und optimale Einsatzmöglichkeit, die die Effektivität und die Effizienz der Umweltbildungseinrichtung insgesamt steigern kann, zu finden.

So sollte sich z.B. die pädagogische oder wissenschaftliche Fachkraft hauptsächlich auf die inhaltlichen Veranstaltungen konzentrieren können und nicht mit anderen Aufgaben überlastet werden, deren Erledigung eine solche Qualifikation nicht erfordert und eine optimale Vorbereitung der Veranstaltung verhindert.

hochspringen 5. Flexible Anwendung vielfältiger und angemessener Methoden

Je nach Zielgruppe und Veranstaltungs- bzw. Bildungsziel müssen entsprechend angemessene Methoden zur Vermittlung der Inhalte ausgewählt werden. Dabei muss die gesamte Palette der möglichen Methoden (z.B. Vortrag, Diskussion, Aufklärung, Information, Erlebnisorientierung, Handlungsorientierung usw.), Präsentations- und Kommunikationstechniken (z.B. Ausstellungen, Lehrpfade, Diavorträge, Dokumentar- und Unterhaltungsfilme, geführte Wanderungen, Computersimulation usw.) in Betracht gezogen werden und in der Umweltbildungseinrichtung zur Verfügung stehen. Voraussetzung hierfür ist ein angemessenes Ausstattungsniveau hinsichtlich der Räumlichkeiten (z.B. Konferenztechnik) und des Außengeländes (z.B. Lehr- und Erlebnispfade).
Sinnvoll erscheinen in diesem Zusammenhang Möglichkeiten zur praktischen Erprobung umweltgerechten Handelns, da die Besucher auf diesem Wege das neu Erlernte gleich mit einer erlebten Erfahrung verbinden können.

hochspringen C. Notwendige Voraussetzung zur Qualitätssicherung

Die Umweltbildungseinrichtungen müssen sich regelmäßig entweder einer internen oder externen Evaluierung unterziehen, um mögliche organisations- und veranstaltungsbezogene Problemursachen und Verbesserungsmöglichkeiten zu erkennen. Die Ergebnisse, Empfehlungen und vorgeschlagenen Verbesserungsmaßnahmen sollten dokumentiert werden.
Grundlage für die Bewertung der Umweltbildungsarbeit können die einzelnen oben angeführten Qualitätsmerkmale bilden, die durch die Umweltbildungseinrichtung selbst erarbeitet, aus den Bildungs- und Finanzierungskonzepten abgeleitet oder durch eine externe Arbeitsgruppe entwickeltwerden. Daneben muss auf der Basis der Bildungskonzepte die Erreichung (Effektivität) der selbst gesteckten Ziele und auf der Grundlage des Finanzierungskonzepts die Wirtschaftlichkeit und Effizienz der Umweltbildungseinrichtung bewertet werden. Neben diesen Kriterien besteht auch die Möglichkeit, sich selbst Verfahrensstandards für die einzelnen Aufgaben festzulegen, die kontrolliert und erfüllt werden müssen.

Um intern verwertbare Informationen z.B. über die Qualität der Kundenorientierung zu erhalten, müssen die Umweltbildungseinrichtungen quantitative Statistiken zur Erfassung der Teilnehmerzahlen anwenden und sollten zusätzliche qualitative Methoden (Fragebogen, Interviews etc.) entwickeln, um die Bewertung der Veranstaltungen und Bildungsangebote durch die Besucher systematisch erfassen zu können. Daraus können Schlussfolgerungen für die Bildungs- und Finanzierungskonzeption gezogen werden.
Die gewonnenen Daten können auch zur gezielten Pflege bestimmter Zielgruppen verwendet werden.

hochspringen Zusammenfassung

Ziel dieses Entwurfes war, Qualitätsmerkmale zu entwickeln, die eine qualitativ hochwertige, attraktive, interessante, motivierende und wirksame Umweltbildungsarbeit unterstützen können.
Vier Schwerpunkte sollen am Ende noch einmal besonders hervorgehoben werden, da Anstrengungen in diesen Bereichen zu einer weitreichenden Verbesserung der außerschulischen Umweltbildung im Land Brandenburg beitragen können:

  1. Es erscheint unverzichtbar für die Träger der außerschulischen Umweltbildung, sowohl ein Bildungskonzept, auf dessen Grundlage sie die bildungsbezogenen Aktivitäten organisieren, als auch ein wirtschaftliches Nutzungskonzept, das mittelfristig eine weitestgehend eigenständige Finanzierung sichert, zu entwerfen. Aus diesen Konzepten lassen sich die einzelnen zu ergreifenden Maßnahmen und deren Qualitätsimplikationen ableiten.
  2. Es empfiehlt sich in einigen Bereichen der Umweltbildungseinrichtungen eine stärkere Vernetzung und Kooperation der Aufgaben, die von einzelnen Einrichtungen nur schwer in der gleichen Weise wahrgenommen und durchgeführt werden könnten.
  3. Durch eine Erweiterung der primär ökologischen und pädagogischen Aufgabenstellung in den Umweltbildungseinrichtungen um soziale, wirtschaftliche und politische Funktionen erschließen sich auf der einen Seite neue Finanzierungsmöglichkeiten und auf der anderen Seite vergrößert sich ihre politische Legitimationsbasis.
  4. Nur eine ständige interne oder externe Qualitätskontrolle sichert durch einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess langfristig eine erfolgversprechende, effektive und effiziente außerschulische Umweltbildung.

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26.04.2006

Kontakt:
Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Abteilung Naturschutz, Referat 41, Ulrike Braun, Tel.: 0331/ 866 -7051, E-Mail: Ulrike.Braun@MUGV.Brandenburg.de