Fördermaßnahmen
Ausgleich von Kosten und Einkommensverlusten für Landwirte
in Natura-2000-Gebieten
- Zielsetzung
- Wer kann gefördert werden?
- Welche Voraussetzungen sind erforderlich?
- Was wird gefördert?
- Wie wird gefördert?
- Wann und wo ist der Antrag einzureichen?

ZielsetzungErhaltung bzw. Förderung der Lebensräume und Arten in den für Brandenburg ausgewiesenen besonderen Schutzgebieten gemäß Richtlinie des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (79/409 EWG (EG-Vogelschutzgebiete)) sowie gemäß Richtlinie 92/43 EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitatrichtlinie (FFH - Gebiete))
Wer kann gefördert werden?Landwirtschaftliche Unternehmen unbeschadet der gewählten Rechtsform
Welche Voraussetzungen sind erforderlich?Einhaltung der allgemeinen und speziellen Zuwendungsvoraussetzungen. Eine Nutzungseinschränkung muss auf Grundlage eines Gesetzes, einer Rechtsverordnung oder anderer Voraussetzungen gemäß Brandenburgisches Naturschutzgesetz § 26 b festgelegt sein.
Was wird gefördert?Extensive Grünlandnutzung
- kein Einsatz von chemisch-synthetischen Stickstoffdüngemitteln und Pflanzenschutzmitteln
- zusätzlich zu a kein Einsatz von Mineraldünger
- zusätzlich zu a kein Einsatz von Gülle
- zusätzlich zu a kein Einsatz von Dünger aller Art.
Späte und eingeschränkte Grünlandnutzung
Die Nutzung erfolgt:
- nicht vor dem 16. Juni
- nicht vor dem 1. Juli
- erste Mahd bis zum 15. Juni und eine weitere Nutzung erst wieder nach dem 31. August
- nicht vor dem 16. August
Hohe Wasserhaltung
- oberflächennahe/-gleiche Grundwasserstände mit Blänkenbildung bis zum 30. April
- oberflächennahe/-gleiche Grundwasserstände mit Blänkenbildung bis zum 30. Mai
- oberflächennahe/-gleiche Grundwasserstände mit Blänkenbildung bis zum 30. Juni
Extensive Produktionsverfahren im Ackerbau
- Verzicht auf chemisch-synthetische Düngemittel
- zusätzlich zu a kein Einsatz von Gülle
- zusätzlich zu a kein Einsatz von Herbiziden und Insektiziden.
Wie wird gefördert?| Extensive Grünlandnutzung | ||
| a. | kein Einsatz von chemisch-synthetischen Stickstoffdüngemitteln und Pflanzenschutzmitteln | 120 Euro/ha |
| b. | zusätzlich zu a) kein Einsatz von Mineraldüngern | 41 Euro/ha |
| c. | zusätzlich zu a) kein Einsatz von Gülle | 30 Euro/ha |
| d. | zusätzlich zu a) kein Einsatz von Düngern aller Art | 65 Euro/ha |
| Späte und eingeschränkte Nutzung | ||
| a. | nicht vor dem 16. Juni | 45 Euro/ha |
| b. | nicht vor dem 1. Juli | 85 Euro/ha |
| c. | Nutzung vor dem 15. Juni und nach dem 31. August | 95 Euro/ha |
| d. | nicht vor dem 16. August | 200 Euro/ha |
| Hohe Wasserhaltung | ||
| a. | oberflächennahe Grundwasserstände mit Blänkenbildung bis zum 30. April | 45 Euro/ha |
| b. | oberflächennahe Grundwasserstände mit Blänkenbildung bis zum 30. Mai | 100 Euro/ha |
| c. | oberflächennahe Grundwasserstände mit Blänkenbildung bis zum 30. Juni | 200 Euro/ha |
| Nutzungseinschränkung Ackerland | ||
| a. | Verzicht auf chemisch-synthetische Düngemittel | 69 Euro/ha |
| b. | zusätzlich zu a) kein Einsatz von Gülle | 30 Euro/ha |
| c. | zusätzlich zu a) kein Einsatz von Herbiziden und Insektiziden | 79 Euro/ha |
Wann und wo ist der Antrag einzureichen?Der Antrag ist bis zum 15. Mai des Jahres im Zusammenhang mit dem Agrarförderantrag beim örtlich zuständigen Amt für Landwirtschaft zu stellen.
06.12.2011
Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, Abteilung Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Forsten, Referat 32, Dr. Karen Krüger, Tel.: 0331/ 866 -8821, E-Mail: Karen.Krueger@MIL.Brandenburg.de


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