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Fördermaßnahmen

Ausgleich von Kosten und Einkommensverlusten für Landwirte
in Natura-2000-Gebieten

Richtlinie vom 21. März 2011 (im Amtsblatt Brandenburg Nr. 21/2011, S. 908 veröffentlicht)


hochspringen Zielsetzung

Erhaltung bzw. Förderung der Lebensräume und Arten in den für Brandenburg ausgewiesenen besonderen Schutzgebieten gemäß Richtlinie des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (79/409 EWG (EG-Vogelschutzgebiete)) sowie gemäß Richtlinie 92/43 EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitatrichtlinie (FFH - Gebiete))


hochspringen Wer kann gefördert werden?

Landwirtschaftliche Unternehmen unbeschadet der gewählten Rechtsform


hochspringen Welche Voraussetzungen sind erforderlich?

Einhaltung der allgemeinen und speziellen Zuwendungsvoraussetzungen. Eine Nutzungseinschränkung muss auf Grundlage eines Gesetzes, einer Rechtsverordnung oder anderer Voraussetzungen gemäß Brandenburgisches Naturschutzgesetz § 26 b festgelegt sein.


hochspringen Was wird gefördert?

Extensive Grünlandnutzung

  1. kein Einsatz von chemisch-synthetischen Stickstoffdüngemitteln und Pflanzenschutzmitteln
  2. zusätzlich zu a kein Einsatz von Mineraldünger
  3. zusätzlich zu a kein Einsatz von Gülle
  4. zusätzlich zu a kein Einsatz von Dünger aller Art.

Späte und eingeschränkte Grünlandnutzung

Die Nutzung erfolgt:

  1. nicht vor dem 16. Juni
  2. nicht vor dem 1. Juli
  3. erste Mahd bis zum 15. Juni und eine weitere Nutzung erst wieder nach dem 31. August
  4. nicht vor dem 16. August

Hohe Wasserhaltung

  1. oberflächennahe/-gleiche Grundwasserstände mit Blänkenbildung bis zum 30. April
  2. oberflächennahe/-gleiche Grundwasserstände mit Blänkenbildung bis zum 30. Mai
  3. oberflächennahe/-gleiche Grundwasserstände mit Blänkenbildung bis zum 30. Juni

Extensive Produktionsverfahren im Ackerbau

  1. Verzicht auf chemisch-synthetische Düngemittel
  2. zusätzlich zu a kein Einsatz von Gülle
  3. zusätzlich zu a kein Einsatz von Herbiziden und Insektiziden.


hochspringen Wie wird gefördert?

Extensive Grünlandnutzung
a.  kein Einsatz von chemisch-synthetischen Stickstoffdüngemitteln und Pflanzenschutzmitteln 120 Euro/ha
b. zusätzlich zu a) kein Einsatz von Mineraldüngern 41 Euro/ha
c. zusätzlich zu a) kein Einsatz von Gülle 30 Euro/ha
d. zusätzlich zu a) kein Einsatz von Düngern aller Art 65 Euro/ha
   
Späte und eingeschränkte Nutzung
a. nicht vor dem 16. Juni 45 Euro/ha
b. nicht vor dem 1. Juli 85 Euro/ha
c. Nutzung vor dem 15. Juni und nach dem 31. August 95 Euro/ha
d. nicht vor dem 16. August 200 Euro/ha
   
Hohe Wasserhaltung
a. oberflächennahe Grundwasserstände mit Blänkenbildung bis zum 30. April 45 Euro/ha
b. oberflächennahe Grundwasserstände mit Blänkenbildung bis zum 30. Mai 100 Euro/ha
c. oberflächennahe Grundwasserstände mit Blänkenbildung bis zum 30. Juni 200 Euro/ha
   
Nutzungseinschränkung Ackerland
a. Verzicht auf chemisch-synthetische Düngemittel 69 Euro/ha
b. zusätzlich zu a) kein Einsatz von Gülle 30 Euro/ha
c. zusätzlich zu a) kein Einsatz von Herbiziden und Insektiziden 79 Euro/ha


hochspringen Wann und wo ist der Antrag einzureichen?
Der Antrag ist bis zum 15. Mai des Jahres im Zusammenhang mit dem Agrarförderantrag beim örtlich zuständigen Amt für Landwirtschaft zu stellen.

06.12.2011

Kontakt:
Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, Abteilung Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Forsten, Referat 32, Dr. Karen Krüger, Tel.: 0331/ 866 -8821, E-Mail: Karen.Krueger@MIL.Brandenburg.de
Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Abteilung Naturschutz, Referat 43, Detlef Herbst, Tel.: 0331/ 866 -7756, E-Mail: Detlef.Herbst@MUGV.Brandenburg.de