Waldpädagogik - Grundlagen
Der Erlass wird derzeit an das neue Landeswaldgesetz angepasst.
zur Wahrnehmung der waldpädagogischen Aufgaben durch die Landesforstverwaltung Brandenburg
1. Waldpädagogische Arbeiten als forstliche Dienstaufgabe
2. Grundlagen
3. Zuständigkeiten
4. Gegenstand und Ziel
5. Grundsätze
6. Organisationsformen
7. Zusammenarbeit
8. Finanzierung
9. Berichterstattung
10. Inkrafttreten

1. Waldpädagogische Arbeiten als forstliche Dienstaufgabe
Für alle Behörden und Dienststellen der Landesforstverwaltung Brandenburg wird
die Waldpädagogik als Dienstaufgabe festgelegt. Sie ist in die
Geschäftsverteilung und Tätigkeitsbeschreibung aufzunehmen und zum Gegenstand
der forstlichen Aus- und Fortbildung zu machen. Diese Dienstaufgabe ist
harmonisch mit allen anderen Dienstaufgaben zu verbinden und in den vorhandenen
Arbeitszeitfonds einzuordnen. Die einzelnen Behörden und Dienststellen
gestalten die Waldpädagogik auf der Grundlage der vorgegebenen Dienstanweisung
eigenverantwortlich.
2. Grundlagen
Nach § 37, Abs. 2, Nr. 5 des Waldgesetzes des Landes Brandenburg in der Fassung
vom 17. Juni 1991 (GVBl. S. 213) obliegt den Forstbehörden die Aufklärung der
Bevölkerung über die Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes. Die
Landesforstverwaltung kommt dieser Verpflichtung auch durch die Waldpädagogik
nach. Sie verfügt dafür mit ihrer flächendeckenden Forstorganisation,
fachlichen Eignung und forstlichen Tradition über die notwendigen
Voraussetzungen.
3. Zuständigkeiten
Das Minsterium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten des Landes
Brandenburg (MELF) bestimmt Grundsätze, Inhalte, Ziele und die Organisation der
Waldpädagogik der Landesforstverwaltung. Im Auftrag des MELF koordiniert das
Landesforstamt die forstbehördliche waldpädagogische Arbeit sowie die
Zusammenarbeit mit anderen Trägern der Waldpädagogik. Die forstliche
Naturschutzeinrichtung HAUS DES WALDES beim Amt für Forstwirtschaft Königs
Wusterhausen wirkt als "Waldpädagogisches Zentrum" der
Landesforstverwaltung · für die Weiterentwicklung der fachlichen und
organisatorischen Grundlagen der Waldpädagogik, · im Sinne einer
Konsultationsstelle helfend und anleitend bei der Erarbeitung waldpädagogischer
Angebote und auf die fachliche Abstimmung mit anderen Trägern der
Waldpädagogik hin. Den Ämtern für Forstwirtschaft mit ihren Oberförstereien
und Revieren, den Waldarbeitsschulen und dem Jugendwaldheim Müllrose obliegen
die unmittelbare Durchführung der Waldpädagogik.
4. Gegenstand und Ziel
Waldpädagogik ist waldbezogene Bildungs- und Erziehungsarbeit. Durch die
Interpretation des Waldes vermittelt sie zwischen Wald, Forstwirtschaft und
Gesellschaft. Waldpägogik soll der Bevölkerung bewusst und erfahrbar machen,
dass
- der Wald in seiner Funktionenvielfalt lebenswichtig, interessant und schön ist,
- der nachwachsende Rohstoff Holz unentbehrlich ist,
- der Wald den bedeutendsten Lebensraum wildlebender Tier- und Pflanzenarten darstellt,
- die standortgerechte Forstwirtschaft ein Beispiel für verantwortungsvolle Ressourcennutzung ist,
- Forstleute kompetente Partner in Sachen Wald sind, · der Wald bedroht ist, ihm aber durch verantwortungsvolles Verhalten geholfen werden kann,
- jeder Einzelne Mitverantwortung für den Wald trägt.
Waldpädagogik hat ein positives Mensch-Natur-Verhältnis zum Ziel, trägt zur Wertebildung des Menschen bei und kommt dem großen Bedarf nach Naturinterpretation und Naturerleben nach.
5. Grundsätze
Bei der Waldpädagogik kommt es darauf an,
- positive Walderlebnisse zu vermitteln,
- dem Waldbesucher einen ganz persönlichen Beitrag zu "seinem" Wald zu offerieren,
- die unmittelbare Begegnung mit dem Wald sinnenhaft zu gestalten und das Walderleben mit Herz, Kopf und Hand zu ermöglichen,
- die Vermittlung von waldbezogenen Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten in einer Atmosphäre der Freude und des Interesses zu gestalten,
- die Interpretation des Waldes auf das Alter, das Wissen oder die Einstellung der Waldbesucher abzustimmen,
- Geschicklichkeit und Nachhaltigkeit im Sinne von "in Generationen denken" zu vermitteln und
- zu einem meditativen Umgang mit dem Wald anzuleiten und auch ästhetische sowie kulturelle Aspekte zu beachten.
6. Organisationsformen
Die Forstbediensteten leisten ihre waldpädagogische Arbeit im, am und über den
Wald. Im Einzelfall bedienen sie sich dabei zusätzlichen didaktischen Materials
und/oder spezieller Räume in vorhandenen Forstdienstgebäuden.
Waldpädagogische Organisationsformen in Brandenburg sind u.a. die
Försterwanderung, die Rucksackwaldschule, der Waldprojekttag, die
Waldjugendspiele, der Schulwald, der Waldlehrpfad, das Waldseminar, der
Jugendwaldeinsatz, die Waldferien, die forstliche Arbeitsgemeinschaft, der
Waldlehrgarten, die Forstausstellung, das Waldfest, der Familienwaldtag und das
Waldmobil.
Für Einrichtungen wie das Jugendwaldheim, die Waldschule, das Forstmuseum und das Waldpädagogische Zentrum werden zusätzlich Forstdienstgebäude mitgenutzt.
Die in der Anlage 1 erläuterten waldpädagogischen Angebote sind durch das Landesforstamt inhaltlich und methodisch für die in Anlage 2 genannten Zielgruppen zu untersetzen.
7. Zusammenarbeit
Die Landesforstverwaltung arbeitet mit anderen Trägern der Waldpädagogik
zusammen. Dies gilt beispielsweise für
- das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung als Koordinator der Umweltbildung in Brandenburg,
- das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, dessen Bildungsangebote durch die Waldpädagogik ergänzt und erweitert werden,
- die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (SDW) als Initiator der brandenburgischen Waldpädagogik,
- Naturschutzverbände und andere auf dem Gebiet der Umweltbildung tätige Vereine,
- den Landesjagdverband
- den Waldbesitzerverband
- Einrichtungen der Lehre und Forschung sowie
- Betriebe für Umweltbildung.
Die Landesforstverwaltung gestaltet eine geregelte Zusammenarbeit mit diesen Partnern. Insbesondere sorgt sie für eine forstfachliche Beratung waldpädagogischer Projekte und stellt ressorteigene Liegenschaften über vertraglich vereinbarte Nutzungsverhältnisse zur Verfügung.
8. Finanzierung
Die Waldpädagogik ist durch Inanspruchnahme vorhandener Kapazitäten zu
organisieren. Die benötigten Sachmitttel werden im Haushalt in einer
gesonderten Titelgruppe veranschlagt und finanziert. Zusätzlich können
Förderungs- und Kostenbeiträge durch Dritte erfolgen. Die Verwendung dieser
Mittel darf nur nach der Zweckvorgabe des Förderers erfolgen. Sind keine
Zweckvorgaben vorhanden, so ist die Behörde in ihren Entscheidungen frei.
9. Berichterstattung
Für die Ämter für Forstwirtschaft, die Landeswaldarbeitsschulen, das
Jugendwaldheim Müllrose und das Waldpädagogische Zentrum wird eine periodische
Berichterstattung durch das Landesforstamt geregelt.
10. Inkrafttreten
Die Dienstanweisung tritt am 1. Mai 1995 in Kraft.
Potsdam, den 4. April 1995
Oberlandforstmeister S. Wenske
13.08.2004
Waldpädagogik-Zentrum Haus des Waldes, Klaus Radestock, Tel.: 03 37 63 / 6 44 44, Fax: 03 37 63 / 6 44 43, E-Mail: HausdesWaldes@AfFWu.Brandenburg.de


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