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Waldpädagogik - Grundlagen

Der Erlass wird derzeit an das neue Landeswaldgesetz angepasst.

Dienstanweisung 
zur Wahrnehmung der waldpädagogischen Aufgaben durch die Landesforstverwaltung Brandenburg


1. Waldpädagogische Arbeiten als forstliche Dienstaufgabe 
2. Grundlagen 
3. Zuständigkeiten
4. Gegenstand und Ziel
5. Grundsätze
6. Organisationsformen 
7. Zusammenarbeit
8. Finanzierung
9. Berichterstattung
10. Inkrafttreten

Anlage 1
Anlage 2


nach oben springen 1. Waldpädagogische Arbeiten als forstliche Dienstaufgabe 
Für alle Behörden und Dienststellen der Landesforstverwaltung Brandenburg wird die Waldpädagogik als Dienstaufgabe festgelegt. Sie ist in die Geschäftsverteilung und Tätigkeitsbeschreibung aufzunehmen und zum Gegenstand der forstlichen Aus- und Fortbildung zu machen. Diese Dienstaufgabe ist harmonisch mit allen anderen Dienstaufgaben zu verbinden und in den vorhandenen Arbeitszeitfonds einzuordnen. Die einzelnen Behörden und Dienststellen gestalten die Waldpädagogik auf der Grundlage der vorgegebenen Dienstanweisung eigenverantwortlich.

nach oben springen 2. Grundlagen 
Nach § 37, Abs. 2, Nr. 5 des Waldgesetzes des Landes Brandenburg in der Fassung vom 17. Juni 1991 (GVBl. S. 213) obliegt den Forstbehörden die Aufklärung der Bevölkerung über die Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes. Die Landesforstverwaltung kommt dieser Verpflichtung auch durch die Waldpädagogik nach. Sie verfügt dafür mit ihrer flächendeckenden Forstorganisation, fachlichen Eignung und forstlichen Tradition über die notwendigen Voraussetzungen.

nach oben springen 3. Zuständigkeiten 
Das Minsterium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten des Landes Brandenburg (MELF) bestimmt Grundsätze, Inhalte, Ziele und die Organisation der Waldpädagogik der Landesforstverwaltung. Im Auftrag des MELF koordiniert das Landesforstamt die forstbehördliche waldpädagogische Arbeit sowie die Zusammenarbeit mit anderen Trägern der Waldpädagogik. Die forstliche Naturschutzeinrichtung HAUS DES WALDES beim Amt für Forstwirtschaft Königs Wusterhausen wirkt als "Waldpädagogisches Zentrum" der Landesforstverwaltung · für die Weiterentwicklung der fachlichen und organisatorischen Grundlagen der Waldpädagogik, · im Sinne einer Konsultationsstelle helfend und anleitend bei der Erarbeitung waldpädagogischer Angebote und auf die fachliche Abstimmung mit anderen Trägern der Waldpädagogik hin. Den Ämtern für Forstwirtschaft mit ihren Oberförstereien und Revieren, den Waldarbeitsschulen und dem Jugendwaldheim Müllrose obliegen die unmittelbare Durchführung der Waldpädagogik.

nach oben springen 4. Gegenstand und Ziel 
Waldpädagogik ist waldbezogene Bildungs- und Erziehungsarbeit. Durch die Interpretation des Waldes vermittelt sie zwischen Wald, Forstwirtschaft und Gesellschaft. Waldpägogik soll der Bevölkerung bewusst und erfahrbar machen, dass 

  • der Wald in seiner Funktionenvielfalt lebenswichtig, interessant und schön ist, 
  • der nachwachsende Rohstoff Holz unentbehrlich ist, 
  • der Wald den bedeutendsten Lebensraum wildlebender Tier- und Pflanzenarten darstellt, 
  • die standortgerechte Forstwirtschaft ein Beispiel für verantwortungsvolle Ressourcennutzung ist,
  • Forstleute kompetente Partner in Sachen Wald sind, · der Wald bedroht ist, ihm aber durch verantwortungsvolles Verhalten geholfen werden kann, 
  • jeder Einzelne Mitverantwortung für den Wald trägt. 

Waldpädagogik hat ein positives Mensch-Natur-Verhältnis zum Ziel, trägt zur Wertebildung des Menschen bei und kommt dem großen Bedarf nach Naturinterpretation und Naturerleben nach.

nach oben springen 5. Grundsätze 
Bei der Waldpädagogik kommt es darauf an, 

  • positive Walderlebnisse zu vermitteln,
  • dem Waldbesucher einen ganz persönlichen Beitrag zu "seinem" Wald zu offerieren, 
  • die unmittelbare Begegnung mit dem Wald sinnenhaft zu gestalten und das Walderleben mit Herz, Kopf und Hand zu ermöglichen,
  • die Vermittlung von waldbezogenen Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten in einer Atmosphäre der Freude und des Interesses zu gestalten, 
  • die Interpretation des Waldes auf das Alter, das Wissen oder die Einstellung der Waldbesucher abzustimmen,
  • Geschicklichkeit und Nachhaltigkeit im Sinne von "in Generationen denken" zu vermitteln und 
  • zu einem meditativen Umgang mit dem Wald anzuleiten und auch ästhetische sowie kulturelle Aspekte zu beachten.

nach oben springen 6. Organisationsformen 
Die Forstbediensteten leisten ihre waldpädagogische Arbeit im, am und über den Wald. Im Einzelfall bedienen sie sich dabei zusätzlichen didaktischen Materials und/oder spezieller Räume in vorhandenen Forstdienstgebäuden. Waldpädagogische Organisationsformen in Brandenburg sind u.a. die Försterwanderung, die Rucksackwaldschule, der Waldprojekttag, die Waldjugendspiele, der Schulwald, der Waldlehrpfad, das Waldseminar, der Jugendwaldeinsatz, die Waldferien, die forstliche Arbeitsgemeinschaft, der Waldlehrgarten, die Forstausstellung, das Waldfest, der Familienwaldtag und das Waldmobil. 

Für Einrichtungen wie das Jugendwaldheim, die Waldschule, das Forstmuseum und das Waldpädagogische Zentrum werden zusätzlich Forstdienstgebäude mitgenutzt. 

Die in der Anlage 1 erläuterten waldpädagogischen Angebote sind durch das Landesforstamt inhaltlich und methodisch für die in Anlage 2 genannten Zielgruppen zu untersetzen.

nach oben springen 7. Zusammenarbeit 
Die Landesforstverwaltung arbeitet mit anderen Trägern der Waldpädagogik zusammen. Dies gilt beispielsweise für 

  • das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung als Koordinator der Umweltbildung in Brandenburg, 
  • das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, dessen Bildungsangebote durch die Waldpädagogik ergänzt und erweitert werden, 
  • die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (SDW) als Initiator der brandenburgischen Waldpädagogik, 
  • Naturschutzverbände und andere auf dem Gebiet der Umweltbildung tätige Vereine, 
  • den Landesjagdverband 
  • den Waldbesitzerverband 
  • Einrichtungen der Lehre und Forschung sowie 
  • Betriebe für Umweltbildung. 

Die Landesforstverwaltung gestaltet eine geregelte Zusammenarbeit mit diesen Partnern. Insbesondere sorgt sie für eine forstfachliche Beratung waldpädagogischer Projekte und stellt ressorteigene Liegenschaften über vertraglich vereinbarte Nutzungsverhältnisse zur Verfügung.

nach oben springen 8. Finanzierung 
Die Waldpädagogik ist durch Inanspruchnahme vorhandener Kapazitäten zu organisieren. Die benötigten Sachmitttel werden im Haushalt in einer gesonderten Titelgruppe veranschlagt und finanziert. Zusätzlich können Förderungs- und Kostenbeiträge durch Dritte erfolgen. Die Verwendung dieser Mittel darf nur nach der Zweckvorgabe des Förderers erfolgen. Sind keine Zweckvorgaben vorhanden, so ist die Behörde in ihren Entscheidungen frei.

nach oben springen 9. Berichterstattung 
Für die Ämter für Forstwirtschaft, die Landeswaldarbeitsschulen, das Jugendwaldheim Müllrose und das Waldpädagogische Zentrum wird eine periodische Berichterstattung durch das Landesforstamt geregelt.

nach oben springen 10. Inkrafttreten 
Die Dienstanweisung tritt am 1. Mai 1995 in Kraft.

Potsdam, den 4. April 1995
Oberlandforstmeister S. Wenske


13.08.2004

Kontakt:
Waldpädagogik-Zentrum Haus des Waldes, Klaus Radestock, Tel.: 03 37 63 / 6 44 44, Fax: 03 37 63 / 6 44 43, E-Mail: HausdesWaldes@AfFWu.Brandenburg.de