PRTR - Integriertes Register zur Erfassung der Freisetzung und Übertragung von Schadstoffen
PRTR - Pollutant Release and Transmission Register -
Betriebliche Erklärungen über Schadstofffreisetzungen und -verbringungen,
Emissionserklärung, GFA-Bericht und PRTR-Bericht
Bericht zu Großfeuerungsanlagen (GFA) und vierter PRTR - Bericht über die Daten 2011 sind fällig.
- Die Frist für die Abgabe der Berichte vom Betreiber an die zuständige
Behörde ist der 31. Mai 2012
(§ 3 Absatz 2 SchadRegProtAG, § 19 der 13. BImSchV).
Diese Frist kann - außer für GFA - im Einzelfall auf Antrag des Betreibers von der zuständigen Behörde bis zum 30. Juni 2012 verlängert werden. Der hierzu notwendige Antrag muss bis spätestens zum 30. April 2012 gestellt werden
- Als Format der elektronischen Berichtsabgabe ist das XML1-Schema der Datenbank BUBE festgelegt - d. h. für die Datenübergabe ist die Software BUBE zu verwenden.
Ansprechpartner
Grundlagen
Was ist zu berichten?
Wer muss berichten?
Wie ist zu berichten? Software für Betreiber
Termine zur Berichtspflicht
Vortrag Informationsveranstaltung
Emissionsberechnungen für folgende Stoffe (Kurzfassung)
Emissionsberechnungen für folgende Stoffe (Langfassung)
Gesetzestexte, Externe Dokumente und Links
Weitere Informationen:
Emissionsentwicklung in
Brandenburg seit 2007
23.01.2012
Kontakt:
Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Brandenburg, Referat T3 - Gebietsbezogener Immissionsschutz, Lärmschutz, Antje Balke, Tel.: 033201/ 442 -669, Fax: 033201/ 442 -398, E-Mail: Antje.Balke@LUGV.Brandenburg.de
Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Brandenburg, Referat T3 - Gebietsbezogener Immissionsschutz, Lärmschutz, Antje Balke, Tel.: 033201/ 442 -669, Fax: 033201/ 442 -398, E-Mail: Antje.Balke@LUGV.Brandenburg.de


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