Naturschutzbeirat
Der Naturschutzbeirat des Landes Brandenburg ist beim Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (MUGV) angesiedelt und berät den jeweiligen Fachminister. Die Berufung des Beirates beruht auf § 62 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes und wird vom amtierenden Minister für jeweils fünf Jahre bestellt. Der Naturschutzbeirat arbeitet seit 1995 und wird mit jeder neuen Legislaturperiode neu zusammengesetzt. Dem Gremium gehören 9 Mitglieder an, die sich schon in der Vergangenheit in ihrer beruflichen Tätigkeit oder im öffentlichen Leben für die Belange des Naturschutzes einsetzten.
Der Naturschutzbeirat tagt mehrmals jährlich.
Der Naturschutzbeirat hat eine wissenschaftlich beratende Funktion. Seine Aufgaben sind im Brandenburgischen Naturschutzgesetz wie folgt festgeschrieben:
- die oberste Naturschutzbehörde des Landes durch Vorschläge und Anregungen fachlich zu unterstützen.
- Fehlentwicklungen in Natur und Landschaft entgegenzuwirken und
- der Öffentlichkeit die Absichten und Ziele des Naturschutzes und Landschaftspflege zu vermitteln.
Themenschwerpunkte des Beirats der letzten fünf Jahre
In seiner dritten Amtsperiode befasste sich der Naturschutzbeirat unter anderem mit
- dem Ausbau des Großschutzgebietssystems,
- der Novelle des brandenburgischen Naturschutzgesetzes,
- der Entwicklung des Schutzgebietssystems NATURA 2000,
- Fragen zum Landschaftswasserhaushalt beziehungsweise zur Europäischen Wasserrahmenrichtlinie sowie
- der Konfliktvermeidung bei Windkraftanlagen in Brandenburg.
Schwerpunkte für die kommende Amtsperiode
Schwerpunkt für die kommenden Jahre werden sein:
- Strategien für die Sicherung der biologischen Vielfalt in Brandenburg,
- die Entwicklung des ländlichen Raums mit Blick auf Veränderungen in der Förderpolitik,
- die Umsetzung und Finanzierung von NATURA 2000
Fragestellungen zu
- Landschaftswasserhaushalt und Wasserrahmenrichtlinie,
- Entwicklung der Großschutzgebiete
- Bildung für nachhaltige Entwicklung und Öffentlichkeitsarbeit für den Natuschutz
bleiben Daueraufgabe.
Weitere Informationen:
§ 62 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes
Mitglieder
30.09.2011
Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Abteilung Naturschutz, Referat 41, Ingo Gast, Tel.: 0331 / 866 -7033, E-Mail: Ingo.Gast@MUGV.Brandenburg.de


Seite drucken