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Polnischer Entwurf zum Kernenergieprogramm liegt vor ( 05.10.2011 )

Potsdam - Die Republik Polen hat der Bundesrepublik Deutschland jetzt den Entwurf eines Kernenergieprogramms für den Einstieg in die eigenständige Kernenergienutzung Polens offiziell zur Kenntnis gegeben. Die Unterlagen sind ab heute auch in grenznahen Behörden Brandenburgs sowie im Internet einsehbar. Damit bestehen Informations- und Beteiligungsmöglichkeiten im Rahmen einer grenzüberschreitenden Strategischen Umweltprüfung (SUP) zum polnischen Entwurf für ein Kernenergieprogramm.

Die Strategische Umweltprüfung ist ein europarechtlich vorgesehenes Verfahren, das der Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der von Plänen und Programmen ausgehenden Umweltauswirkungen dient, und zwar unter Beteiligung von Behörden – und auch der Öffentlichkeit. Zu dieser Strategischen Umweltprüfung hat die Generaldirektion Umwelt in Warschau nun Deutschland – entsprechend internationalem und europäischem Recht - die grenzüberschreitende Beteiligung angeboten. Das für dieses Verfahren federführende Bundesumweltministerium hat die Teilnahme Deutschlands an dem grenzüberschreitenden Umweltprüfungsverfahren erklärt.

Das Kernenergieprogramm Polens verweist auf zugrunde liegende Beschlüsse des polnischen Ministerrats aus dem Jahr 2009 über die polnische Energiepolitik. Damals wurden die energiepolitischen Grundlagen für die erwarteten erheblichen Energieverbrauchszuwächse bis zum Jahr 2030 gelegt. Die im Kernenergieprogramm enthaltenen 28 potentiellen Standorte für Atomkraftwerke sind in drei verschiedene Kategorien eingeteilt: Empfohlene Standorte, Reserve- und sonstige Vorschläge. Zu den vier empfohlenen Standorten gehören Kopan, Zarnowiec, Nowe Miasto und Warta-Klempicz. Die polnischen Behörden verweisen gleichzeitig darauf, dass das Kernenergieprogramm keine Baugenehmigung für einen Kraftwerksstandort darstelle.

Die von der Republik Polen übermittelten Unterlagen zum Kernenergieprogrammentwurf und der Umweltbericht (Dokument zu den Umweltauswirkungen des Programmentwurfs) sowie die von Seiten des Bundesumweltministeriums veranlasste deutsche Übersetzung des Kernenergieprogrammentwurfs werden – neben dem Bundesumweltministerium und anderen Ländern – auch auf der Internetseite des Brandenburgischen Umweltministeriums zugänglich gemacht: www.mugv.brandenburg.de.

Darüber hinaus werden in Papierfassung vom 5. Oktober 2011 bis 4. Januar 2012 die deutsche Übersetzung des Kernenergieprogrammentwurfs sowie die Kurzfassung des Umweltberichts im Land Brandenburg in den an die Republik Polen angrenzenden Landkreisen und Kreisfreien Städten ausliegen. Auch in den Regionalabteilungen Ost (Frankfurt/O. und Schwedt) und Süd (Cottbus) des Landesamtes für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz sowie im Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz in Potsdam sind die Unterlagen einsehbar. Um telefonische Anmeldung wird gebeten.
Behörden und Bürger können ihre Stellungnahmen bzw. Eingaben in deutscher Sprache bis zum 4. Januar 2012 an die Generaldirektion Umwelt in Warschau sowie an das Wirtschaftsministerium in Warschau richten.

Michał Kiełsznia
General Director for Environmental Protection
ul. Wawelska 52/54
00-922 Warszawa
POLEN
fax +48 22 57 92 126
e-mail: dorota.szumanska@gdos.gov.pl

Eine Kopie der Stellungnahme bzw. Eingabe sollte zudem an
Hanna Trojanowska
Government’s Plenipotentiary for Polish Nuclear Power Engineering Issues
Undersecretary of State
Ministry of Economy
Plac Tzech Kryzy 3/5
00-507 Warszawa
POLEN
fax + 48 22 693 40 46 - 48
e-mail Andrzej.Chwas@mg.gov.pl

Weitere Informationen:
weitere Informationen Grenzüberschreitendes SUP-Verfahren zum Entwurf des Polnischen Kernenergieprogramms

Kontakt:
Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Referat 02 "Presse und Öffentlichkeitsarbeit, Internationale Kooperation", Alrun Kaune-Nüßlein, Tel.: 0331/ 866 -7016, E-Mail: Alrun.Kaune-Nuesslein@MUGV.Brandenburg.de