
Strahlenschutz
Strahlenschutzvorsorge und Kerntechnik
Im Land Brandenburg befindet sich als einzige kerntechnische Anlage das stillgelegte Kernkraftwerk Rheinsberg. Das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz (MLUV) als oberste atomrechtliche Landesbehörde und das Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LVLF) als Strahlenschutzaufsichtsbehörde begleiten den Stilllegungs- und Rückbauprozess.
Die in unserer Umwelt vorhandene Radioaktivität hat sowohl natürlichen als auch künstlichen Ursprung. Nach dem Tschernobyl-Unfall am 26. April 1986 wurden mit dem Strahlenschutzvorsorgegesetz bundeseinheitliche Regelungen für die Überwachung der Umweltradioaktivität geschaffen. Entsprechend den Regelungen dieses Gesetzes sind dem Bund und den Ländern Aufgaben zur Überwachung der Umweltradioaktivität zu gewiesen.
Das Strahlenschutzvorsorgegesetz bildet gleichzeitig die gesetzliche Grundlage für die Errichtung des "Integrierten Mess- und Informationssystems für die Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt" (IMIS). Die Ergebnisse der radiologischen Umweltüberwachung der Länder, der Bundesbehörden und der automatischen Messnetze fließen in das IMIS ein. Das System ermöglicht die kontinuierliche Überwachung der Umwelt, so dass bereits geringfügige Änderungen der Umweltradioaktivität flächendeckend schnell und zuverlässig erkannt und langfristige Trends erfasst werden können.
Im Land Brandenburg sind das MLUV und das LVLF für die Umsetzung dieser Aufgaben verantwortlich. Die für die Ermittlung der Radioaktivitätswerte erforderlichen Messgeräte und Labore werden im Landeslabor Berlin-Brandenburg bereitgehalten. Die entsprechenden Strahlenmessstellen sind als Bestanteil des Landeslabors Berlin-Brandenburg an den Standorten Oranienburg und Frankfurt (Oder) angesiedelt.
Belastungen des Menschern und der Umwelt durch die nichtionisierende Strahlung (elektromagnetische Felder) spielen in der alltäglichen Diskussion eine nicht unwesentliche Rolle. In den letzten Jahren stand insbesondere der Mobilfunk im Fokus der Diskussion. In der 26. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (26. BImSchV) sind Regelungen für den Betrieb von Anlagen, die elektromagnetische Felder bilden, manifestiert. Das MLUV und LVLF als Fachbehörde und das Landesumweltamt als Vollzugsbehörde sind im Land Brandenburg für die Überwachung der korrekten Umsetzung der 26. BImSchV zuständig. Der Umgang und die Entsorgung radioaktiver Abfälle, die im Land Brandenburg anfallen, werden vom LVLF behördlich überwacht.
Ziel der behördlichen Tätigkeit ist es, die radiologische Belastung der Bevölkerung aufgrund natürlich vorkommender aber auch künstlich erzeugter Radioaktivität zu kennen und ggf. zu minimieren.
Weitere Informationen:
Kernkraftwerk Rheinsberg
Strahlenschutzvorsorge
Radioaktive Abfälle
Elektromagnetische Felder
16.06.2009
Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Abteilung Verbraucherschutz, Referat 34, Erhard Geisler, Tel.: 0331/ 866 -7940, E-Mail: Erhard.Geisler@MUGV.Brandenburg.de


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