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Elektromagnetische Felder - eine Gesundheitsgefahr? (z.B. Handys)

Strahlenschutz / Elektromagnetische Felder - eine Gesundheitsgefahr?

Seit der Einführung des Mobilfunks hat die öffentliche Diskussion um mögliche Gesundheitsgefahren durch elektromagnetische Felder in der Umwelt zugenommen.

Elektromagnetische Felder technischen Ursprungs gehören zum Alltag der Menschen in den Industrieländern.

Ihre wichtigsten Quellen im niederfrequenten (NF-) Bereich sind die Anlagen der Elektroenergieversorgung bis hin zum elektrischen Haushaltgerät im persönlichen Umfeld.

Im Hochfrequenz (HF-)bereich sind es die Funksendeanlagen der Telekommunikationsdienste wie Mobilfunk- und Rundfunk-/Fernsehsender. Im persönlichen Umfeld  gibt es ebenfalls eine Vielzahl von Quellen: Mikrowellenöfen, Handys, Schnurlostelefone, WLAN-Anlagen, um nur die wichtigsten zu nennen.

In den Bereich der elektromagnetischen Felder ist auch die Optische Strahlung einzuordnen. Unter Strahlenschutzaspekten ist hier die UV-Strahlung bedeutsam, der wir sowohl aus natürlichen (Sonnenstrahlung) als auch technischen Quellen, vor allem Solarien, ausgesetzt sind.

Insbesondere bei übermäßiger und ungeschützter Exposition birgt UV-Strahlung ein nicht zu vernachlässigendes, aber doch von vielen unterschätztes Risiko, etwa für Hautkrebs und allergische Reaktionen. Insbesondere durch Sonnenbrände im Kindesalter steigt das Risiko für einen späteren Hautkrebs (Siehe Link am Ende der Seite).

Grenzwertsetzung bietet Schutz

Zunehmend wird im Alltag unter dem Begriff "Elektrosmog" über mögliche negative Wirkungen technisch erzeugter elektrischer,  magnetischer und elektromagnetischer Felder für die menschliche Gesundheit diskutiert.

Seit langem bekannt sind die so genannten thermischen Wirkungen solcher Felder. Darunter versteht man deren Eigenschaft, menschliches Gewebe zu erwärmen und dadurch zu schädigen. Bekannt ist auch, dass durch Feldwirkung im Körper schwache elektrische Ströme erzeugt werden, welche die körpereigenen Ströme - etwa in den Nervenbahnen - überlagern und lebenswichtige Funktionen stören können. Derartige Wirkungen können ausgelöst werden, wenn bestimmte Schwellen überschritten werden.

Die Internationale Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (ICNIRP) hat Empfehlungen zu Grenzwerten veröffentlicht, die eine Überschreitung dieser Wirkschwellen zuverlässig, d.h. mit einem Sicherheitsfaktor, verhindern.

Auf den Empfehlungen basiert auch die 26. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (VO über elektromagnetische Felder - 26. BImSchV). Die Grenzwerte gewährleisten nach dem derzeitigen Stand der Wissenschaft einen zuverlässigen Schutz vor gesundheitlichen Schäden durch elektromagnetische Felder. 

Gewerblich betriebene Anlagen, die der 26. BImSchV unterliegen - dazu zählen Transformatoren und Hochspannungsleitungen mit mindestens 1000 Volt Spannung sowie Funksendeanlagen mit mindestens 10 Watt Leistung, müssen beim Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV) vor Inbetriebnahme angezeigt werden. Die Anlagen werden im Anlagen-Informationssystem Immissionsschutz (AIS-I) des LUGV erfasst. 

Vernünftige Vorsorgemaßnahmen sind nie verkehrt

Um den verbleibenden Unsicherheiten im wissenschaftlichen Erkenntnisprozess Rechnung zu tragen, ist eine vorsorgliche Reduzierung von Feldstärken auch unterhalb der Grenzwerte grundsätzlich sinnvoll.

Für Hochspannungsleitungen sieht die Brandenburger Abstandsleitlinie einen Streifen von 30 m (110/220 kV) bzw. 50 m (380 kV) neben der Trasse vor, in dem eine Planung von Wohnbebauungen und anderen schutzbedürftigen Einrichtungen möglichst nicht stattfinden soll. Bei Einhaltung dieser Abstände betragen die Feldstärken in der Regel weniger als ein Hundertstel der Grenzwerte. Insbesondere bei magnetischen Feldern können hier Quellen im häuslichen Bereich (Elektrogeräte, Verteilerkästen) bereits wesentlich größere Beiträge liefern.

Im HF-Bereich weist die SSK daraufhin, dass entgegen der öffentlichen Besorgnis, die sich vor allem auf Mobilfunkbasisstationen bezieht, vielmehr die deutlich stärkeren Immissionen durch Handys unter dem Gesichtspunkt des vorsorgenden Gesundheitsschutzes zu betrachten sind. Die Sendeleistung der Handys ist zwar geringer als die der Basisstationen, aber durch die unmittelbare Körpernähe kommt es zu ungleich stärkeren Feldern.

Wer Wert auf eine Minimierung "hausgemachter" Felder legt, hat einige Möglichkeiten. Dazu zählt der - auch den Geldbeutel schonende - Verzicht auf den stand-by-Betrieb z.B. von TV- und Rundfunkgeräten oder das Aufstellen netzbetriebener Radiowecker nicht unmittelbar neben dem Kopf. Feldeinwirkungen z.B. bei DECT-Schnurlostelefonen reduzieren durch Aufstellung der Basiseinheit an einem Ort, der sowohl die Funkversorgung der Wohnung sicherstellt als auch unmittelbare Nähe zu üblichen Aufenthaltsorten der Wohnung vermeidet. Dies alles sind Maßnahmen der Minimierung weit unterhalb der Grenzwerte, nicht zur Vermeidung nachgewiesener Gefahren sondern aus dem allgemeinen Grundsatz der technischen Machbarkeit heraus. 

Die mit Abstand stärkste Quelle von HF-Feldern im häuslichen Bereich ist der Mikrowellenofen. Durch die Bauart bedingt bleibt die Energie innerhalb des Garraumes, eine 100%-ige Abschirmung ist jedoch nie zu erreichen. Der für diese Geräte vorgeschriebene Höchstwert der "Leckstrahlung", einzuhalten in 5 cm Abstand, wird nach Messungen des Bundesamtes für Strahlenschutz bei technisch intakten Geräten im Mittel um das Hundertfache unterschritten. Dennoch ist davor zu warnen, mit der Nase an der Scheibe den Kochvorgang zu verfolgen.

Vorsicht vor Betrügern 

Neben der Forschung beschäftigen sich eine Vielzahl von vermeintlichen "Fachleuten" mit diesem Thema. Selektives Herauspicken bestimmter Studienergebnisse, unzulässiges Vereinfachen und Uminterpretieren, das Ziehen von für Laien scheinbar naheliegenden Schlussfolgerungen - das alles hat derzeit Konjunktur. Übrig bleiben "Informationen" deren Quelle und Wahrheitsgehalt für den Einzelnen kaum noch prüfbar sind, und die vor allem durch das Internet in immer neuen Varianten Verbreitung finden. Anbieter dubioser "Schutzprodukte" verwenden gezielt derartige Versatzstücke, um Ängste zu schüren und so den Umsatz ihrer Produkte zu steigern. Nach den Gesetzen der Naturwissenschaft lassen sich elektromagnetische Felder aber weder "Neutralisieren", noch "Harmonisieren" oder "Transformieren". Mit solcherart Versprechen beworbene Produkte bewirken lediglich mithilfe der Einbildungskraft ihres Käufers Effekte. Physikalisch sind sie wirkungslos. Vorsicht ist auch geboten bei den neuerdings auf Verkaufsveranstaltungen vermehrt angebotenen "Abschirmmatten". Zwar ist vom Prinzip her eine Abschirmung bestimmter Felder durch leitfähiges Material möglich. Hierfür ist aber eine bestimmte räumliche Lage von Abschirmung und Feldquelle Voraussetzung. Dies ist insbesondere bei der Verwendung der Matte als Unterlage nicht gegeben, es gibt sogar Hinweise auf mögliche lokale Erhöhungen des Feldes durch solche Matten. Das Bundesamt für Strahlenschutz empfiehlt solche Matten weder zum Schutz vor Gesundheitsschäden noch seien sie geeignet zur vorsorglichen Minimierung von Feldern.

Mobilfunk: Anlagen und Standorte

Als Standort wird der Ort bezeichnet, an dem eine Anlage installiert ist. Mehrere Anlagen in unmittelbarer Nähe, i. d. R. an einem Mast oder Antennenträger oder unmittelbar benachbart auf einem Hausdach, besitzen dabei den gleichen Standort.

Der Begriff Anlage ist nicht zu verwechseln mit dem der Antenne. Sehr häufig umfasst eine Anlage mehrere, zumeist drei, so genannte Sektor-Antennen, welche in die verschiedenen Himmelsrichtungen abstrahlen.

Die Anzahl der Anlagen und Standorte in Brandenburg kann nachfolgender Tabelle entnommen werden (Stand: 31. 12. 2010):

Standorte mit Mobilfunkanlagen Mobilfunkanlagen
  davon (auch)
mit UMTS-Anlagen
insgesamt davon 2010 neu eingerichtet



1.284
insgesamt davon 2010
neu in Betrieb genommen

5.468
insgesamt davon UMTS
2.416 46 809 369

Die Mehrfachnutzung von Standorten für mehrere Anlagen bzw. durch mehrere Betreiber geht aus nachfolgenden Tabellen hervor (Stand: 31.12.2010)

Standorte mit:

1 Anlage 2 Anlagen 3 Anlagen 4 Anlagen 5 Anlagen 6 Anlagen 7 Anlagen 8 und mehr
Anlagen
860 846 341 175 82 54 31 27

Standorte mit Nutzung durch:

1 Betreiber 2 Betreiber 3 Betreiber 4 Betreiber
1.607 543 185 81

Für Funksendeanlagen wird ein behördlich ermittelter Sicherheitsabstand zur Einhaltung der Grenzwerte vorgeschrieben. Bei dessen Berechnung wird eine Vorbelastung durch eventuell bereits in der Umgebung des Standortes vorhandene Anlagen berücksichtigt. Somit kann auch bei den neuen UMTS - Anlagen eine Grenzwertüberschreitung ausgeschlossen werden. In der Praxis liegen die von den Mobilfunkanlagen erzeugten Felder an allgemein zugänglichen Orten sehr weit unter den Grenzwerten. Die Sicherheitsabstände von der Antenne, an denen der Grenzwert im ungünstigsten Fall erreicht werden kann, liegen in der Größenordnung maximal einiger Meter. Das gilt für die Hauptstrahlrichtung; in die oft noch zusätzlich ausgewiesene Richtung senkrecht nach unten strahlen die Antennen noch deutlich schwächer.

Für Mobilfunksendeanlagen in Ihrer Nähe können Sie aus einer kartografischen Datenbank der Bundesnetzagentur Sicherheitsabstände und weitere Daten abfragen. Ebenfalls können Sie dort Ergebnisse der bundesweiten Messaktion einsehen, welche von der Bundesnetzagentur jährlich an hunderten ausgewählten Messorten durchgeführt wird.

Ergänzend zu diesen Messungen betreibt die Bundesnetzagentur automatische Messstationen an wechselnden Orten. Diese messen jeweils über einen Zeitraum von ca. 3 Monaten rund um die Uhr das gesamte Spektrum elektromagnetischer Felder zwischen 9 kHz und 3 GHz. Die Ergebnisse sind auch in der Datenbank hinterlegt.
 
Entsprechend den zwei Wirkmechanismen auf den menschlichen Organismus sind unabhängig voneinander zwei Grenzwerte einzuhalten.

Reizwirkungen durch im Körper erzeugte elektrische Ströme können durch Felder mit Frequenzen bis zu 10 Megahertz (MHz) hervorgerufen werden. In Brandenburg sind die Immissionen in diesem Frequenzbereich weit überwiegend durch den Rundfunksender Oranienburg (Langwelle 177 kHz) bestimmt, dessen Aussendungen eine Reichweite von über Tausend Kilometern haben. Deutlich ist zudem ein Tag-Nacht-Gang zu sehen: Bei Dunkelheit sind die Reichweiten der Lang- Mittelwellenrundfunksender größer, weshalb deren Feldstärken dann ansteigen. 

Thermische Wirkungen durch Gewebeerwärmung entstehen durch Felder mit Frequenzen von 0,1 MHz und mehr. In diesen Bereich fällt der Mobilfunk, aber auch Aussendungen von Rundfunk- und Fernsehsendern.

Die Ausschöpfung der Grenzwerte beider Wirkmechanismen im Vergleich zeigt die nachfolgende Grafik.

EMF-Messreihe der Bundesnetzagentur 2010

Dargestellt sind die Ergebnisse der stichprobenartigen Messungen, die im Verlaufe des Jahres 2010 im Rahmen der o. g. bundesweiten Messaktion von der Bundesnetzagentur an insgesamt 76 verschiedenen öffentlich zugänglichen Orten in Brandenburg durchgeführt wurden. Für die Darstellung wurden die Messwerte nach der Höhe der Grenzwertausschöpfung für thermische Wirkungen sortiert. Deutlich wird die landesweit relativ gleichmäßige "Belastung" durch den Langwellensender Oranienburg in Höhe von ca. 0,2 % vom Grenzwert. In aller Regel noch deutlich geringer, aber auch mit einem viel größeren Streubereich sind die übrigen Immissionen, insbesondere durch Mobilfunk. Das liegt daran, dass diese nur sehr kleinräumig um die jeweiligen Sender herum auftreten und somit Abstand und räumliche Lage des konkreten Messpunktes zum Sender eine größere Rolle spielen. Allgemein erfolgte die Auswahl der Messpunkte bewusst nach Nähe zu einer Funksendeanlage, sodass die Verteilung der Kurve "thermische Wirkungen" tendenziell bereits erhöhte Werte wiedergibt, im Vergleich zu einer völlig zufällig über das Land gelegten Auswahl von Messpunkten. 

Ausführliche Erläuterungen zu den Grenzwerten finden Sie auf den Seiten der Internationalen Kommission zum Schutz vor Nichtionisierender Strahlung (ICNIRP).

Weitere Links mit umfangreichen Informationen zum Thema:

weitere Informationen  Bundesamt für Strahlenschutz zu elektromagnetischen Feldern
weitere Informationen  Bundesamt für Strahlenschutz zu UV-Strahlung
weitere Informationen  Bundesnetzagentur zu elektromagnetischen Feldern
weitere Informationen  Deutsches Mobilfunk-Forschungsprogramm
weitere Informationen  Wissensbasierte Literaturdatenbank der TH Aachen
weitere Informationen  Weltgesundheitsorganisation (WHO) zu elektromagnetischer Hypersensitivität
weitere Informationen  WHO zu elektromagnetischen Feldern (engl.)
weitere Informationen  EMVU-Informationsseite von Dipl.-Ing. Ralf Dieter Wölfle
weitere Informationen  Wissenschaftliches Institut für Infrastruktur und Kommunikationsdienste GmbH (WIK)


14.12.2011

Kontakt:
Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Brandenburg, Abteilung Verbraucherschutz, Referat V 5 - Strahlenschutz, Michael Hahn, Tel.: 0335/560-3127, Fax: 0335/560-3139, E-Mail: Michael.Hahn@LUGV.Brandenburg.de