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Strahlenschutz - Kernkraftwerk Rheinsberg

Kernkraftwerk Rheinsberg wird weiter abgebaut

Das Kernkraftwerk Rheinsberg (KKR) wurde von 1966 bis 1990 mit einer elektrischen Nennleistung von 70 MW betrieben. Es ist seit dem 1. Juni 1990 abgeschaltet und wird derzeit zurückgebaut. Nach aktuellem Planungsstand sollen bis zum Jahr 2015 alle Restbetriebssysteme, die dem Geltungsbereich des Atomgesetzes unterliegen, abgebaut werden. 

Im April 1995 genehmigte das damalige Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung des Landes Brandenburg als zuständige oberste Landesbehörde die Stilllegung und den Teilabbau des KKR. In dem im Rahmen des Genehmigungsverfahrens erstellten Sicherheitsbericht konnte der Nachweis, dass die Stilllegungs- und Rückbauarbeiten keine schädigenden Auswirkungen auf Mensch und Umwelt haben, positiv bewertet werden. Insbesondere das Stilllegungskonzept, dass den kontinuierlichen Abbau der Anlage vorsieht, wurde geprüft und durch die atomrechtliche Genehmigungsbehörde mit dem Genehmigungsbescheid bestätigt. Die Betreibergesellschaft Energiewerke Nord GmbH (EWN) führt Stilllegungs- und Rückbauarbeiten überwiegend mit eigenem Personal (derzeit etwa 140 Arbeitskräfte) durch. Für die Stilllegung und den Rückbau des KKR sind bislang Kosten in einer Höhe von ca. 400 Mio. EUR veranschlagt. Der gesamte Rückbauprozess wird durch das Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MUGV) als oberste Aufsichts- und Genehmigungsbehörde und das Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LUGV) atom- und strahlenschutzrechtlich kontrolliert und beaufsichtigt. 
Der Abbau des Kernkraftwerkes erfolgt in mehreren Rückbauetappen, die jeweils auf der Basis einer separaten atomrechtlichen Genehmigung realisiert werden. Die Demontagen der Hauptkomponenten und Hilfssysteme des Primärkühlkreislaufes, der Anlagen im Maschinenhaus sowie der Ausrüstungen der Speziellen Wasseraufbereitung sind bis auf einzelne Restsysteme abgeschlossen. 

Am 9. Mai 2001 - auf den Tag genau 35 Jahre nach der Erstinbetriebnahme des KKR - wurde der letzte noch am Standort vorhandene Kernbrennstoff, eingelagert in 4 Castor-Behältern, aus dem KKR in das Zwischenlager Nord (ZLN) am Standort des KKW Greifswald (MV) gebracht. Somit ist kein Kernbrennstoff mehr am Standort des KKR vorhanden. 
Der Reaktordruckbehälter ist im unzerlegten Zustand zur Abklinglagerung in das Zwischenlager Nord verbracht worden. 

Der Abbau des Lagers für feste Abfälle ist beendet. Die Arbeiten zur fernbedienten Zerlegung von aktivierten und kontaminierten Komponenten des Reaktors in der eigens hierzu errichteten Nasszerlegestation im ehemaligen innerbetrieblichen Brennelementelagerbecken 1 (Abklingbecken 1) sind ebenfalls abgeschlossen und die Ausrüstungen der Nasszerlegestation sind demontiert und entsorgt. 

Gegenwärtig erfolgen der Abbau des Lagers für flüssige radioaktive Abfälle, die Zerlegung und Entsorgung des Ringwasserbehälters im Apparatesaal im Rahmen der Demontage von aktivierten und kontaminierten Komponenten des Reaktors sowie Arbeiten zum Rückbau der Heißen Zelle. 

Die beim Rückbau und Restbetrieb des KKR anfallenden radioaktiven Reststoffe werden hinsichtlich ihrer Freimessbarkeit überprüft und im Rahmen eines Freimessverfahrens ggf. frei gemessen oder zur Zwischenlagerung in das ZLN transportiert. 

Im Rahmen der anlagenbezogenen Überwachung des KKR erfolgen die Überwachung der Emission radioaktiver Stoffe aus der Anlage und die Immissionsüberwachung in deren Umgebung sowohl durch den Betreiber als auch durch das LUGV. Als unabhängige Messstelle führt die Landesmessstelle Oranienburg des Fachbereiches Strahlenschutz/Luft im Landeslabor Berlin-Brandenburg (LLBB) Kontrollmessungen durch. Die Landesmessstelle überprüft die durch das Kernkraftwerk vorgelegten Messwerte zur Emission und Immission radioaktiver Stoffe. Darüber hinaus werden eigene Messungen durchgeführt und Proben aus der Umgebung des Kernkraftwerkes untersucht. Die Ergebnisse können in Quartals- und Jahresberichten, die bei den o. g. Behörden vorliegen bzw. über Links ausgehend von dieser Seite eingesehen werden.

Weitere Informationen:

weitere Informationen  Umgebung des KKR 
weitere Informationen  Anlagenbezogene Überwachung
weitere Informationen  Entsorgung der radioaktiven Reststoffe
weitere Informationen  Freimessverfahren
weitere Informationen  Landeslabor Berlin-Brandenburg


07.02.2012

Kontakt:
Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Brandenburg, Abteilung Verbraucherschutz, Referat V 5 - Strahlenschutz, Ulrich Sardisong, Tel.: 0335/560-3129, Fax: 0335/560-3139, E-Mail: Ulrich.Sardisong@LUGV.Brandenburg.de