Strahlenschutz - Kernkraftwerk Rheinsberg
Kernkraftwerk Rheinsberg wird weiter abgebaut
Das Kernkraftwerk Rheinsberg (KKR) wurde von 1966 bis 1990 mit einer elektrischen Nennleistung von 70 MW betrieben. Es ist seit dem 1. Juni 1990 abgeschaltet und wird derzeit zurückgebaut. Nach aktuellem Planungsstand sollen bis zum Jahr 2015 alle Restbetriebssysteme, die dem Geltungsbereich des Atomgesetzes unterliegen, abgebaut werden.
Im April 1995 genehmigte das damalige
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung des Landes Brandenburg als
zuständige oberste Landesbehörde die Stilllegung und den Teilabbau des KKR. In
dem im Rahmen des Genehmigungsverfahrens erstellten Sicherheitsbericht konnte
der Nachweis, dass die Stilllegungs- und Rückbauarbeiten keine schädigenden
Auswirkungen auf Mensch und Umwelt haben, positiv bewertet werden. Insbesondere
das Stilllegungskonzept, dass den kontinuierlichen Abbau der Anlage vorsieht,
wurde geprüft und durch die atomrechtliche Genehmigungsbehörde mit dem
Genehmigungsbescheid bestätigt. Die Betreibergesellschaft Energiewerke Nord
GmbH (EWN) führt Stilllegungs- und Rückbauarbeiten überwiegend mit eigenem
Personal (derzeit etwa 140 Arbeitskräfte) durch. Für die Stilllegung und den
Rückbau des KKR sind bislang Kosten in einer Höhe von ca. 400 Mio. EUR
veranschlagt. Der gesamte Rückbauprozess wird durch das Ministerium für
Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MUGV) als
oberste Aufsichts- und Genehmigungsbehörde und das Landesamt für Umwelt,
Gesundheit und Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LUGV) atom-
und strahlenschutzrechtlich kontrolliert und beaufsichtigt.
Der Abbau des
Kernkraftwerkes erfolgt in mehreren Rückbauetappen, die jeweils auf der Basis
einer separaten atomrechtlichen Genehmigung realisiert werden. Die Demontagen
der Hauptkomponenten und Hilfssysteme des Primärkühlkreislaufes, der Anlagen
im Maschinenhaus sowie der Ausrüstungen der Speziellen Wasseraufbereitung sind
bis auf einzelne Restsysteme abgeschlossen.
Am 9. Mai 2001 - auf den Tag genau
35 Jahre nach der Erstinbetriebnahme des KKR - wurde der letzte noch am Standort
vorhandene Kernbrennstoff, eingelagert in 4 Castor-Behältern, aus dem KKR in
das Zwischenlager Nord (ZLN) am Standort des KKW Greifswald (MV) gebracht. Somit
ist kein Kernbrennstoff mehr am Standort des KKR vorhanden.
Der
Reaktordruckbehälter ist im unzerlegten Zustand zur Abklinglagerung in das
Zwischenlager Nord verbracht worden.
Der Abbau des Lagers für feste Abfälle ist beendet. Die Arbeiten zur fernbedienten Zerlegung von aktivierten und kontaminierten Komponenten des Reaktors in der eigens hierzu errichteten Nasszerlegestation im ehemaligen innerbetrieblichen Brennelementelagerbecken 1 (Abklingbecken 1) sind ebenfalls abgeschlossen und die Ausrüstungen der Nasszerlegestation sind demontiert und entsorgt.
Gegenwärtig erfolgen der Abbau des Lagers für flüssige radioaktive Abfälle, die Zerlegung und Entsorgung des Ringwasserbehälters im Apparatesaal im Rahmen der Demontage von aktivierten und kontaminierten Komponenten des Reaktors sowie Arbeiten zum Rückbau der Heißen Zelle.
Die beim Rückbau und Restbetrieb des KKR anfallenden radioaktiven Reststoffe werden hinsichtlich ihrer Freimessbarkeit überprüft und im Rahmen eines Freimessverfahrens ggf. frei gemessen oder zur Zwischenlagerung in das ZLN transportiert.
Im Rahmen der anlagenbezogenen Überwachung des KKR erfolgen die Überwachung der Emission radioaktiver Stoffe aus der Anlage und die Immissionsüberwachung in deren Umgebung sowohl durch den Betreiber als auch durch das LUGV. Als unabhängige Messstelle führt die Landesmessstelle Oranienburg des Fachbereiches Strahlenschutz/Luft im Landeslabor Berlin-Brandenburg (LLBB) Kontrollmessungen durch. Die Landesmessstelle überprüft die durch das Kernkraftwerk vorgelegten Messwerte zur Emission und Immission radioaktiver Stoffe. Darüber hinaus werden eigene Messungen durchgeführt und Proben aus der Umgebung des Kernkraftwerkes untersucht. Die Ergebnisse können in Quartals- und Jahresberichten, die bei den o. g. Behörden vorliegen bzw. über Links ausgehend von dieser Seite eingesehen werden.
Weitere Informationen:
Umgebung des KKR
Anlagenbezogene Überwachung
Entsorgung der radioaktiven Reststoffe
Freimessverfahren
Landeslabor Berlin-Brandenburg
07.02.2012
Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Brandenburg, Abteilung Verbraucherschutz, Referat V 5 - Strahlenschutz, Ulrich Sardisong, Tel.: 0335/560-3129, Fax: 0335/560-3139, E-Mail: Ulrich.Sardisong@LUGV.Brandenburg.de


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