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Von Abwasser bis Zweckverband

Eine Information für Bürgerinnen und Bürger

Die Beseitigung des Abwassers gehört im Land Brandenburg zu den am heftigsten diskutierten Themen der letzten Jahre. Es wird wohl keinen Tag geben, an dem nicht irgendeine Lokalzeitschrift im Land diese Thematik aufgreift. Dass das Thema Abwasser brisant ist, liegt nicht daran, dass seine Umweltrelevanz in Frage gestellt wird. Ursächlich ist vielmehr die mit einer umweltschonenden Beseitigung verbundene finanzielle Belastung für die Bürger, aber auch die Aufgabenträger - Gemeinden, Ämter und Zweckverbände. Diese Belastungen haben in etlichen Regionen die Grenze des wirtschaftlich Zumutbaren erreicht. Die nachfolgenden Ausführungen dieser Informationsseiten geben dem abgabepflichtigen Bürger insbesondere einen wissenswerten Einblick in das Gebühren- und Beitragsrecht. Darüber hinaus wird dargestellt, welche Maßnahmen das Land getroffen hat, um sowohl die rechtliche und wirtschaftliche Stabilität der für die Abwasserbeseitigung zuständigen Aufgabenträger als auch die wirtschaftliche Zumutbarkeit der Abwasserpreise für den Bürger sicherzustellen.

Inhalt

Wer ist für die Aufgabe der Abwasserbeseitigung verantwortlich?

Wie sind die Zweckverbände strukturiert?

Gebühren und Beiträge - Ein Buch mit sieben Siegeln?

Welche Möglichkeiten zur Information gibt es?

Abgabenbescheid angefochten - und trotzdem muss ich zahlen?

Welche Zahlungserleichterungen gibt es?

Welche Zuständigkeiten hat die Kommunalaufsicht?

Welche Maßnahmen hat das Land zur Sicherung der Tätigkeit der Zweckverbände getroffen?

Rechtsquellen / Förderrichtlinien


12.08.2004

Kontakt:
Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Abteilung Wasser- und Bodenschutz, Referat 63, Dr. Oliver Merten, Tel.: 0331/ 866 -7343, E-Mail: Oliver.Merten@MUGV.Brandenburg.de