
Wasserschutzgebiete im Land Brandenburg
Zum Schutz der öffentlichen Wasserversorgung sind im Land Brandenburg gegenwärtig ca. 540 Wasserschutzgebiete ausgewiesen. Mit einer Fläche von 1.554 km2 nehmen sie 5,3 Prozent der Landesfläche ein.
Fast alle gegenwärtig bestehenden Wasserschutzgebiete wurden durch Beschlüsse der Kreis- und Bezirkstage der DDR festgesetzt. Sie gelten gemäß § 15 des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) als Rechtsverordnung fort, bis sie gemäß § 15 Abs. 1 BbgWG durch eine andere Rechtsverordnung neu festgesetzt oder aufgehoben werden. Weil viele dieser alten Wasserschutzgebiete heute nicht mehr den fachlichen und juristischen Anforderungen entsprechen, erfolgen zahlreiche Überarbeitungen und anschließende Neufestsetzungen.
Das Ziel sind klar abgegrenzte, vernünftig dimensionierte und mit angemessenen Schutzbestimmungen versehene Wasserschutzgebiete. Außerdem erfolgen wegen der Stillegung zahlreicher unwirtschaftlicher Wasserwerke im ländlichen Raum Aufhebungen der zugehörigen, meist sehr kleinen Wasserschutzgebiete.
Weitere Informationen:
Warum werden Wasserschutzgebiete festgesetzt?
Wo befinden sich die Wasserschutzgebiete des Landes Brandenburg?
Welche Bestimmungen gelten in den Wasserschutzgebieten?
Neufestsetzung von Wasserschutzgebieten
Aufhebung von Wasserschutzgebieten
31.01.2011
Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Abteilung Wasser- und Bodenschutz, Referat 63, Wolfgang Müller, Tel.: 0331/866-7336, E-Mail: Wolfgang.Mueller@MUGV.Brandenburg.de


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