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Informationsgrundlagen für Bodenschutz-Aufgaben im Land Brandenburg

Der Boden nimmt als natürliche Ressource vielfältige Funktionen im Naturhaushalt, als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte sowie für die menschliche Nutzung wahr (natürliche Bodenfunktionen, Archivfunktion, Nutzungsfunktionen des Bodens). Nach § 1 des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) sind diese Bodenfunktionen nachhaltig zu sichern und wiederherzustellen. Gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden muss Vorsorge getroffen werden, Beeinträchtigungen der natürlichen Funktionen des Bodens und seiner Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte sind möglichst zu vermeiden. Bodenbelastungen, von denen Gefahren, erhebliche Nachteile oder Belästigungen für den einzelnen oder die Allgemeinheit ausgehen können ("schädliche Bodenveränderungen", § 2 BBodSchG) sind z.B. durch Sanierungsmaßnahmen oder Nutzungsbeschränkungen abzuwehren.

Die Umsetzung dieser im BBodSchG verankerten Grundsätze im Land Brandenburg, der Vollzug der Regelungen des BBodSchG durch die unteren Bodenschutzbehörden (UB), aber auch die Anforderungen anderer Behörden oder Dritter setzen geeignete Informationen über die Böden Brandenburgs voraus.

Daten und Informationen zum Bodenschutz

Für die Bereitstellung und Auswertung bodenbezogener Informationsgrundlagen führt das Landesumweltamt gemäß § 39 Bbg.AbfG ein bodenschutzbezogenes Informationssystem (Fachinformationssystem Bodenschutz - FISBOS), in dem Daten und Informationen über Eigenschaften und Zustand brandenburgischer Böden, deren Funktionen, Beeinträchtigungen und Nutzungen erfasst werden.

Informationsgrundlagen des LUA

 ·  Bodenzustandsdaten zu Schwermetallgehalten und Gehalten organischer Schadstoffe von Einzelprofilen, insbesondere von Oberböden (landesweit, regional)
 ·  Hintergrundwerte zu ausgewählten Schwermetallgehalten und Organika für Acker-, Grünland- und Waldböden (Ableitung gemäß Bund-Länderarbeitsgemeinschaft Bodenschutz LABO)
 ·  flächenhafte Schadstoffverteilung in Oberböden (geostatistische Auswertungen)
 ·  Schadstoffgehalte von Böden in Haus- und Kleingärten  
 ·  Schadstoffgehalte von Böden in Überschwemmungsgebieten
 ·  Schadstoffgehalte von Rieselfeldböden (altlastverdächtige Flächen)
 ·  Niedermoore in Brandenburg (Niedermoor-Bodenkarte)
 ·  potenzielle Wassererosionsgefährdung landwirtschaftlich genutzter Böden
 ·  potenzielle Winderosionsgefährdung landwirtschaftlich genutzter Böden
 · Schadverdichtungsgefährdung landwirtschaftlich genutzter Böden
 ·  potenzielle Entsiegelungsflächen, Entsiegelungskataster (regional)
 ·  Bodeneigenschaften und Stoffgehalte von Boden-Dauerbeobachtungsflächen (BDF)
 ·  Daten zur Flächeninanspruchnahme und Versiegelung

Nutzung der Daten und Informationen für Bodenschutz-Aufgaben

Die Daten und Informationen dienen u.a.:

  • zur Ermittlung fachlicher Grundlagen und Bewertungsfragen des Bodenschutzes, z.B. im Rahmen der Verabschiedung von gesetzlichen Regelungen oder Richtlinien
  • für landesweite und regionale Aussagen zur räumlichen Verteilung und zeitlichen Veränderung von Schadstoffgehalten in brandenburgischen Böden
  • als Grundlage für Planungs- und Zulassungsverfahren (z.B. für UVP, landschaftspflegerische Begleitpläne, immissionsschutzrechtliche Genehmigungen)
  • als Bewertungsgrundlage für Altlasten und schädliche Bodenveränderungen
  • zur Erfolgskontrolle umweltbezogener Maßnahmen, z.B. zur Reduzierung von Stoffeinträgen in Böden
  • für die Umweltstatistik und Umweltberichterstattung

Berichte, Arbeitsmaterialien und Veröffentlichungen zum Bodenschutz

Im Rahmen der bodenschutzbezogenen Fachaufgaben führt das LUA eigene Untersuchungen durch oder initiiert und begleitet F+E-Vorhaben, Projekte und Gutachten zum Bodenschutz. Der Großteil der Ergebnisse wird als Berichte, Arbeitshilfen und -materialien veröffentlicht.

Daten, Informationen, Berichte und Arbeitsmaterialien stehen behördenintern, aber auch externen Nutzern zur Verfügung. Die Materialien sind über das Internet und die Infoline des LUA (infoline@lua.brandenburg.de) zugänglich oder können über Einzelanfragen beim Referat Bodenschutz des Landesumweltamtes angefordert werden.


09.07.2009

Kontakt:
Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Brandenburg, Abteilung Technischer Umweltschutz, Referat T6 - Altlasten, Bodenschutz, Dr. Sabine Hahn, Tel.: 033 201/ 442 -347, Fax: 033 201/ 442 -399, E-Mail: Sabine.Hahn@LUGV.Brandenburg.de