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Brandenburgisches Abfall- und Bodenschutzgesetz

Neues Abfall- und Bodenschutzgesetz tritt am 1. August 2009 in Kraft

Der Brandenburgische Landtag hat am 13. Mai 2009 das neue Abfall- und Bodenschutzgesetz beschlossen. Es wurde am 4. Juni 2009 verkündet (GVBl. I S. 175) und tritt am 1. August 2009 in Kraft.

Der wachsenden Bedeutung des Bodenschutzes auf Bundesebene wird mit dem Gesetz auf Landesebene Rechnung getragen: Das Brandenburgische Abfallgesetz wird in Brandenburgisches Abfall- und Bodenschutzgesetz umbenannt. Die bodenschutzrechtlichen Regelungen in Abschnitt 7 wurden vollständig überarbeitet und dem Bundes-Bodenschutzgesetz angepasst. Damit werden insbesondere Überschneidungen mit dem Bundesrecht bereinigt.

Neu ist die Verordnungsermächtigung zu Anforderungen an Sachverständige und Untersuchungsstellen (§ 34 BbgAbfBodG -neu- zur Umsetzung von § 18 BBodSchG). Diese Anerkennung soll Ingenieuren und Laboren die gleichen Standortvoraussetzungen verschaffen wie denen anderer Bundesländer. Dabei geht es um kompetente und verlässliche Partner für Bürger und Vollzugsbehörden bei bestimmten Aufgaben im Bodenschutz (z. B. für die Sanierungsplanung). Gleichzeitig wird sichergestellt, dass vergleichbare Zulassungen anderer Bundesländer auch in Brandenburg gelten, was u. a. der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie dient.

Bereits für Altlasten und altlastverdächtige Flächen bestehende Regelungen werden für schädliche Bodenveränderungen eingeführt (§ 30 BbgAbfBodG -neu-).

Bei den Anzeige- und Mitwirkungspflichten (§ 31 BbgAbfBodG -neu-) gibt es Änderungen.

Ebenfalls neu ist das Verfahren für den Ausgleich bei Beschränkungen der land- und forstwirtschaftlichen Bodennutzung nach § 10 Absatz 2 BBodSchG (§ 32 BbgAbfBodG -neu-).

Zusätzlich zu den vom Landesumweltamt geführten Fachinformationssystemen Bodenschutz und Altlasten wird das vom Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe geführte Fachinformationssystem Bodengeologie gesetzlich verankert (§ 29 BbgAbfBodG -neu-).

weitere Informationen  Weitere Informationen zu den Änderungen des Abfallrechts


16.06.2009

Kontakt:
Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Abteilung Wasser- und Bodenschutz, Referat 65 - Boden und Umweltgeologie, Prof. Dr. Eckhardt Jungfer, Tel.: 0331/ 866 - 7920, E-Mail: Eckhardt.Jungfer@MUGV.Brandenburg.de