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Natura 2000: Europäische Vogelschutzgebiete

Die Gebiete der 1979 erlassenen Eu-Vogelschutzrichtlinie dienen dazu, die in den Mitgliedstaaten der EU vorkommenden wild lebenden Vogelarten zu bewahren und vor der Verschlechterung ihrer Lebensbedingungen zu schützen. 

Die Mitgliedstaaten haben sich nach der EU-Vogelschutzrichtlinie verpflichtet, für die in Anhang I benannten Vogelarten, die zahlen- und flächenmäßig geeignetsten Gebiete zu Vogelrastplatz im NP Westhavelland (Foto: NP Westhavelland) "besonderen Schutzgebieten" (Special Protection Area - SPA) zu erklären und zu sichern.

Zusätzlich sollen auch Brut-, Mauser- und Überwinterungsplätze von in Anhang I nicht gelisteten, aber regelmäßig auftretenden Zugvogelarten als Vogelschutzgebiete geschütztwerden.

Brandenburg kommt mit der Benennung von 27 Vogelschutzgebieten seinen europäischen Verpflichtungen zum Schutz der Vogelwelt nach.  Die Vogelschutzgebiete wurden am 31. August 2005 im Amtsblatt für Brandenburg veröffentlicht und zu besonderen Schutzgebieten gemäß der Vogelschutzrichtlinie erklärt.Der Kampfläufer (MLUV-Fotoarchiv)

In den 27 Vogelschutzgebieten befinden sich bedeutende Vogelbrut- und Rastgebiete Brandenburgs. Durch ihre Einbindung in europäisches Recht wird das Schutzgebietssystem des Landes weiter gestärkt. Mit den von Brandenburg benannten 620 FFH-Gebieten gehören die Vogelschutzgebiete zum europaweiten Natura 2000 Netzwerk.
 

Weitere Informationen:

weitere Informationen  Kartendienst Schutzgebietsinformationen
weitere Informationen  Liste der EG-Vogelschutzgebiete
weitere Informationen  Steckbriefe der Vogelschutzgebiete
weitere Informationen  EG Vogelschutz-RichtlinieFlussregenpfeiffer (Foto: Dr. Eberhard Henne)
weitere Informationen  Liste der Vogelarten
weitere Informationen  SPA-Monitoring/Berichtspflichten
weitere Informationen  Landesfachkonzept für eine SPA-Nachmeldung 
       des Landes Brandenburg
weitere Informationen  Amtsblatt für Brandenburg Nr. 34
weitere Informationen  Brandenburger Tierwelt



16.11.2009

Kontakt:
Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Abteilung Naturschutz, Referat 45, Sabine Mautz, Tel.: 0331/ 866 - 7192, E-Mail: Sabine.Mautz@MUGV.Brandenburg.de