
Natura 2000: Europäische Vogelschutzgebiete
Die Gebiete der 1979 erlassenen Eu-Vogelschutzrichtlinie dienen dazu, die in den Mitgliedstaaten der EU vorkommenden wild lebenden Vogelarten zu bewahren und vor der Verschlechterung ihrer Lebensbedingungen zu schützen.
Die Mitgliedstaaten haben sich nach der EU-Vogelschutzrichtlinie verpflichtet, für
die in Anhang I benannten Vogelarten, die zahlen- und flächenmäßig
geeignetsten Gebiete zu
"besonderen Schutzgebieten" (Special
Protection Area - SPA) zu erklären und zu sichern.
Zusätzlich sollen auch Brut-, Mauser- und Überwinterungsplätze von in Anhang I nicht gelisteten, aber regelmäßig auftretenden Zugvogelarten als Vogelschutzgebiete geschütztwerden.
Brandenburg kommt mit der Benennung von 27 Vogelschutzgebieten seinen
europäischen Verpflichtungen zum Schutz der Vogelwelt nach. Die
Vogelschutzgebiete wurden am 31. August 2005 im Amtsblatt für Brandenburg
veröffentlicht und zu besonderen Schutzgebieten gemäß der
Vogelschutzrichtlinie erklärt.
In den 27 Vogelschutzgebieten befinden sich bedeutende Vogelbrut- und
Rastgebiete Brandenburgs. Durch ihre Einbindung in europäisches Recht wird das
Schutzgebietssystem des Landes weiter gestärkt. Mit den von Brandenburg
benannten 620 FFH-Gebieten gehören die Vogelschutzgebiete zum europaweiten
Natura 2000 Netzwerk.
Weitere Informationen:
Kartendienst Schutzgebietsinformationen
Liste der EG-Vogelschutzgebiete
Steckbriefe der Vogelschutzgebiete
EG Vogelschutz-Richtlinie
Liste der Vogelarten
SPA-Monitoring/Berichtspflichten
Landesfachkonzept für eine SPA-Nachmeldung
des Landes Brandenburg
Amtsblatt für Brandenburg Nr. 34
Brandenburger Tierwelt
16.11.2009
Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Abteilung Naturschutz, Referat 45, Sabine Mautz, Tel.: 0331/ 866 - 7192, E-Mail: Sabine.Mautz@MUGV.Brandenburg.de


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