
Natura 2000: Fauna-Flora-Habitat (FFH) - Gebiete
Die FFH-Richtlinie von 1992 fordert die Ausweisung von FFH-Gebieten zur Sicherung der Artenvielfalt durch den Erhalt der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen im Gebiet der Mitgliedstaaten der EU. Sie werden als besondere Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung in das Schutzgebietssystem Natura 2000 integriert.
Die Landesregierung Brandenburg hat insgesamt 620 FFH-Gebiete benannt.
Zahlreiche
der in Brandenburg bestehenden Schutzgebiete erhalten dadurch einen Schutzstatus
nach EU-Recht. Die FFH-Gebiete wurden am 13. März 2002 beziehungsweise am 19.
Oktober 2005 im Amtsblatt für Brandenburg veröffentlicht.
Die von der EU ausgewählten Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung müssen dauerhaft gesichert werden. Was dazu notwendig ist, wird anhand der Schutzziele vor Ort entschieden. Dabei spielen neben den naturschutzfachlichen Vorgaben zu natürlichen Lebensraumtypen und den Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlicher Bedeutung und deren Gefährdung auch wirtschaftliche, gesellschaftliche, kulturelle, regionale und örtliche Besonderheiten eine Rolle.

Weitere Informationen
Kartendienste
Kartendienst Schutzgebiete
Liste der FFH-Gebiete
Steckbriefe der FFH-Gebiete
FFH-Richtlinie
FFH-Monitoring/Berichtspflichten
Lebensraumtypen
Bedrohte Arten
28.10.2009
Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Abteilung Naturschutz, Referat 45, Sabine Mautz, Tel.: 0331/ 866 - 7192, E-Mail: Sabine.Mautz@MUGV.Brandenburg.de


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