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Natura 2000: Fauna-Flora-Habitat (FFH) - Gebiete

Die FFH-Richtlinie von 1992 fordert die Ausweisung von FFH-Gebieten zur Sicherung der Artenvielfalt durch den Erhalt der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen im Gebiet der Mitgliedstaaten der EU. Sie werden als besondere Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung in das Schutzgebietssystem Natura 2000 integriert.

Die Landesregierung Brandenburg hat insgesamt 620 FFH-Gebiete benannt. Moorlandschaft (Foto: LUA, Dr. Thomas Schoknecht) Zahlreiche der in Brandenburg bestehenden Schutzgebiete erhalten dadurch einen Schutzstatus nach EU-Recht. Die FFH-Gebiete wurden am 13. März 2002 beziehungsweise am 19. Oktober 2005 im Amtsblatt für Brandenburg veröffentlicht.

Die von der EU ausgewählten Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung müssen dauerhaft gesichert werden. Was dazu notwendig ist, wird anhand der Schutzziele vor Ort entschieden. Dabei spielen neben den naturschutzfachlichen Vorgaben zu natürlichen Lebensraumtypen und den Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlicher Bedeutung und deren Gefährdung auch wirtschaftliche, gesellschaftliche, kulturelle, regionale und örtliche Besonderheiten eine Rolle.

Elbtaldüne (Foto: MLUV, Dr. Tilo Geisel)

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28.10.2009

Kontakt:
Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Abteilung Naturschutz, Referat 45, Sabine Mautz, Tel.: 0331/ 866 - 7192, E-Mail: Sabine.Mautz@MUGV.Brandenburg.de