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Fischotter (Foto: Otterzentrum, C. Reuther)

Tierwelt: Der Fischotter

Bis in das späte Mittelalter galt der Fischotter (Lutra lutra )als eine ausschließlich von Fischen lebende Art, die gejagt wurde, wo immer sie auftauchte.

Bei CORNELIUS (1885) ist zu lesen: "JÄGER, FÄNGER UND FISCHER MÖGEN SICH HÜLFREICH DIE HAND BIETEN ZUR NACHHALTIGEN VERFOLGUNG DIESES FISCHRÄUBERS."

Da der Otter selbst häufig für einen Fisch gehalten wurde, stand sein Fleisch zur Fastenzeit in den Klöstern hoch im Kurs. Lange Zeit wurde er wegen seines dichten Felles gejagt. Noch Anfang dieses Jahrhunderts kamen in Deutschland 10.000 Otterfelle pro Jahr zur Ablieferung. Heute gehört der Fischotter zu den am stärksten vom Aussterben bedrohten Säugetierarten Mitteleuropas.

Steckbrief
  • Fischotter (Foto: Otterzentrum, C. Reuther)recht großer Vertreter aus der Familie der Marder, bis zu 1,4 Meter Gesamtlänge und bis zu 14 Kilogramm Körpergewicht, langgestreckte Körperform
  • dichtes Fell, oberseits dunkelbraun, unterseits hellbraun, im Bereich von Kinn und Kehle weißgrau
  • Schwimmhäute zwischen den Zehen der Vorder- und Hinterextremitäten
  • flacher, breiter Kopf mit kleinen Augen und Ohren, stumpfe Schnauze mit kräftigen starren Tasthaaren
  • vorwiegend dämmerungs- und nachtaktiv
  • spielfreudig, schwimmt ausgezeichnet, kann bis zu 8 Minuten unter Wasser bleiben und bis 18 Meter tief tauchen
  • Nahrung: Fische, Frösche, Bisamratten, Schermäuse und andere Kleinsäuger, Muscheln, Schnecken, Krebse, Wasservögel und Wasserinsekten
  • Laute: Pfeifen, Trillern, Quieken, Knurren, Kreischen und Drohschreie
  • ohne feste Ranzzeit, Geschlechtsreife im 2. oder 3. Lebensjahr, im Durchschnitt 2 - 3 Junge, mögliches Alter 15 (bis 22) Jahre
  • besiedelt stehende und fließende Gewässer mit dichter Ufervegetation sowie Küsten
Verbreitung

Der Fischotter ist vielfältig an eine ufergebundene Lebensweise angepasst. Die Weibchen besiedeln ein Revier von 5 -7 Kilometer Ausdehnung innerhalb größerer Reviere der Männchen. Dabei wird in der Regel ein bis zu 100 Meter breiter Uferstreifen  sowie angrenzende Erlenbüsche, Hochstaudenfluren und Röhrichte genutzt. Auch bis zu 10 Kilometer lange Wanderungen über Land sind bekannt.

In Mitteleuropa kommt der Otter heute nur noch in Restpopulationen vor. In der Bundesrepublik Deutschland gibt es großflächige Vorkommen nur noch in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern und im Osten von Sachsen. Restbestände existieren noch in Schleswig-Holstein, Niedersachen und Bayern. Für Thüringen gibt es seit Anfang der 1990er Jahre wieder vereinzelte Nachweise.

Ursachen des Rückgangs

In weiten Teilen Europas führte die starke Bejagung des Fischotters bis zu Beginn des 20. Jahrhunderts zum deutlichen Rückgang der Art.
Heute werden für die europaweite Abnahme vor allem die fortlaufende Zerschneidung und Zerstörung von noch großräumig naturnahen und miteinander vernetzten Landschaftsteilen sowie die Gewässerverunreinigung mit Umweltschadstoffen, wie beispielsweise Chlororganische Verbindungen (PCB) und Schwermetalle (Quecksilber), verantwortlich gemacht.
Wesentliche Verlustursachen in Deutschland sind der Tod auf der Straße und das Verenden in Fischreusen. So kam es auch in Brandenburg infolge des verstärkten individuellen Verkehrsaufkommens verbunden mit höheren Fahrgeschwindigkeiten, der Umverteilung des Gütertransports von der Schiene auf die Straße sowie des intensiven Ausbaus des Verkehrsnetzes seit 1990 zu einem dramatischen Anstieg verkehrstoter Otter.
Eine weitere Gefährdung wird verursacht durch verschlechterte Lebensbedingungen infolge von technischem Gewässerausbau, Entwässerung, Uferbefestigung und erhöhtem Störungspotenzial durch touristische Erschließung von Gewässern einschließlich der Uferzonen.
 

Das gut gefettete Fischotter-Fell hält warm und schützt vor dem Eindringen des Wassers (Foto: Otterzentrum, C. Reuther)

Schutz- und Pflegemaßnahmen

Die Naturschutzstation Zippelsförde hat ein Artenschutzprogramm für den Fischotter mit folgenden Schwerpunkten erarbeitet:

  • großflächiger Lebensraumschutz und weitestgehende Vermeidung neuer Landschaftszerschneidungen; Sicherung und Wiederherstellung eines Biotopverbundsystems

  • naturverträglicher Gewässerausbau/-unterhaltung, Renaturierung naturfern verbauter Gewässer und ihrer Uferstrukturen

  • Errichtung artenschutzgerecht gestalteter Kreuzungsbauwerke im Rahmen der Verkehrswegeplanung Straße/Schiene und Entschärfung vorhandener Gefahrenstellen; Minderung des Reusentodes

  • Naturverträgliche Erholungsnutzung, Verzicht auf direkt uferbegleitende Rundwanderwege, Schaffung von Ruhezonen in touristisch und wassersportlich intensiv genutzten Gewässern und Uferbereichen

  • Regelungen zur Jagd; Bestandsregulierung fremdländischer Arten; Verminderung illegaler Verfolgung

  • Begrenzung von Eutrophierung und Schadstoffeinträgen
  • Aufklärung der Öffentlichkeit

Totfunde am Straßenrand nehmen ständig zu (Foto: Otterzentrum, C. Reuther)Das wichtigste Anliegen des Fischotterschutzes in Brandenburg kann nur darin bestehen, das noch vorhandene großräumige Verbreitungsnetz trotz weiterer wirtschaftlicher, touristischer und verkehrstechnischer Erschließung zu sichern.

Dafür müssen auch außerhalb der Schutzgebiete als Lebensraum dienende Landschaftsteile erhalten und wiedergeschaffen werden, die den Austausch zwischen den Populationen gewährleisten.

Wichtig für den Otter ist der Erhalt vielgestaltiger Ufer mit Bäumen und Sträuchern. Die in der Fischwirtschaft eingesetzten Reusen sollten einen gefahrlosen Ausstieg eingeschwommener Otter ermöglichen oder mit Reusengittern versehen werden, um Otterverluste zu vermeiden.

Dem Lande Brandenburg kommt, bedingt durch sein noch fast flächendeckendes Ottervorkommen, eine besondere Bedeutung für das Überleben dieser Art in Mitteleuropa zu!

Da der Otter weiträumige Reviere beansprucht und Lebensräume großer Mannigfaltigkeit nutzt, ist er ein Anzeiger für noch intakte, artenreiche Wassersysteme.

Otterschutz ist nicht nur Artenschutz , sondern Ökosystemschutz!

Fischotter in seinem Element (Foto: Otterzentrum, C. Reuther)Im Land Brandenburg wird dem Biotop- und Artenschutz eine besondere Bedeutung beigemessen. So führt das Brandenburgische Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege vom 25. Juli 1992 (Bbg.Nat.SchG.) im Paragraphen 42 konkret aus: "Artenschutzprogramme, Rote Liste

  1. Zur Vorbereitung, Durchführung und Überwachung von Maßnahmen zur Erhaltung und Pflege wildlebender Tier- und Pflanzenarten werden von der obersten Naturschutzbehörde für bestimmte bedrohte Arten oder Gruppen von bedrohten Arten Artenschutzprogramme erlassen
  2. Die Artenschutzprogramme enthalten insbesondere:
    • die Erfassung und Dokumentation der betreffenden Arten, ihrer Lebensgemeinschaften, Lebensräume und Lebensbedingungen,
    • die Zustandsbewertung unter Hervorhebung der wesentliche Gefährdungsursachen
    • Vorschläge für Schutzmaßnahmen und Grunderwerb
    • Richtlinien und Hinweise für Pflege und Überwachungsmaßnahmen"
weitere Informationen:

weitere Informationen Rote Liste der gefährdeten Pflanzen und Tiere
weitere Informationen Publikationen


17.02.2009

Kontakt:
Landesumweltamt Brandenburg, Abteilung Ökologie, Naturschutz, Wasser, Referat Ö2 - Natura 2000, Arten- und Biotopschutz / Naturschutzstation Zippelsförde, Jens Teubner, Tel.: 033 933/ 708 16, E-Mail: Jens.Teubner@LUA.Brandenburg.de