
Rechtsvorschriften
Rechtliche Situation
Die Gesetzgebung Brandenburgs ist in Rechtsvorschriften des Bundes und der EU eingebettet. Die Bundesländer können dort Recht setzen, wo der Bund keine Gesetzgebungskompetenz hat oder
diese nicht ausübt.
Grundlage der brandenburgischen Gesetzgebung ist die Landesverfassung, die am 14. Juni 1992 durch Volksentscheid beschlossen wurde.
Seit seiner Konstituierung im Jahre 1990 verabschiedete der Landtag zahlreiche Landesgesetze. Ergänzt werden die Gesetze durch zahlreiche Verwaltungsvorschriften.
Eine Auswahl dieser Rechtsvorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse,
Bekanntmachungen, Verfügungen und Vorschriften) des Landes Brandenburg mit Hinweisen auf Bundesgesetze umfasst die Bereiche:

Eine Gesamtübersicht zum Landesrecht Brandenburg finden Sie auf den Seiten des Brandenburgischen Vorschriftensystems (BRAVORS).
Rechtsvorschriften des Bundes sind einsehbar bei:
Bundesanzeiger Verlags-GmbH
Postfach 13 20
53003 Bonn
www.bundesanzeiger.de
Weitere Informationen zum Thema "Umweltrecht" bietet die Gesellschaft für Umweltrecht e.V. (GfU).
14.09.2010
Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Referat 02 "Presse und Öffentlichkeitsarbeit, Internationale Kooperation", Antje Reschke, Tel.: 0331/ 866 -7245, E-Mail: Antje.Reschke@MUGV.Brandenburg.de


Seite drucken