
Brandenburgs Umwelt- und Gesundheitsverwaltung - Struktur
Die Organisation der Verwaltung des Landes Brandenburg ist im Landesorganisationsgesetz festgelegt. Die Landesbehörden sind in oberste Landesbehörden, Landesoberbehörden und untere Landesbehörden gegliedert. Oberste Landesbehörden sind die Landesministerien. Landesoberbehörden unterstehen einer obersten Landesbehörde unmittelbar und sind für das ganze Land zuständig.
Untere Landesbehörden unterstehen einer obersten Landesbehörde und sind für Teile des Landes zuständig. Einrichtungen des Landes sind rechtlich unselbstständige, organisatorisch abgesonderte Teile der Landesverwaltung. Ihre Tätigkeit ist vorrangig auf die Unterstützung der Behörden im Land ausgerichtet. Landesbetriebe sind rechtlich unselbstständige, organisatorisch abgesonderte Teile der Landesverwaltung, die überwiegend öffentlichen Zwecken dienende wirtschaftliche Tätigkeiten erfüllen.
Für den Bereich von Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz ist / sind:
- Oberste Landesbehörde:
» Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (MUGV), - Landesoberbehörde:
» Landesumweltamt Brandenburg (LUA) - Einrichtung des Landes: (§ 13 LOG)
» Brandenburgisches Landesinstitut für Rechtsmedizin (BLR)
Den Landkreisen und kreisfreien Städten sind unter der Sonderaufsicht des Ministeriums verschiedene Zuständigkeiten als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung übertragen worden (Funktionalreform).
Organisationsstruktur des Geschäftsbereichs
Landesorganisationsgesetz
07.01.2010
Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Abteilung Zentrale Angelegenheiten, Koordinierung und Verwaltung, Referat 15, Michael Marquardt, Tel.: 0331/ 866-7134, E-Mail: Michael.Marquardt@MUGV.Brandenburg.de


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