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Jugendliche auf einer Bildungsveranstaltunstaltung

Umweltbildung

Internationale, bundes- und landesweite Grundlagen bilden den politischen und rechtlichen Rahmen der Umweltbildung in Brandenburg. Seit dem 20. April 2004 ist sie entsprechend § 1c, Brandenburgischen Naturschutzgesetz Gesetzesauftrag.

Das Land Brandenburg unterstützt konkrete Maßnahmen und Projekte, die zur Entwicklung der Umweltbildung im Sinne einer Bildung für eine nachhaltige Entwicklung (BfNE) im Land beitragen. Für das Ministerium für Umwelt, Geundheit und Verbraucherschutz (MUGV) liegt der Schwerpunkt im Bereich der außerschulischen Umweltbildung. Die schulische Umweltbildung unterliegt dem Verantwortungsbereich des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport. 

Die umfangreichen Bemühungen des MUGV konzentrieren sich darauf, die Grundlage für eine dauerhaft umweltgerechte Entwicklung zu schaffen und die Rahmenbedingungen für umweltgerechtes Handeln zu verbessern. Mit dieser Zielrichtung hat das MUGV in enger Zusammenarbeit mit einigen Umweltbildungseinrichtungen in Brandenburg Qualitätsmerkmale für die außerschulische Umweltbildung entwickelt. Projekte der Umweltbildung, -erziehung und -information können durch Zuwendungen unterstützt werden. Die Gewährung einer Förderung erfolgt im Rahmen einer Einzelfallentscheidung und ist an nachstehende Kriterien gebunden.

  • Die Maßnahme muss der Entwicklung der Umweltbildung, -erziehung und -information dienen.
  • Es muss sich um Projekte, Modellversuche oder Veranstaltungen im außerschulischen Bereich handeln.
  • Es sind zeitgemäße und progressive Methoden zur Weitergabe von Umweltinformationen und Förderung des Umweltbewusstseins zu nutzen.
  • Maßnahmen, die kommerziellen Zwecken dienen, sind nicht zuwendungsfähig.
  • Das Vorhaben muss im Land Brandenburg durchgeführt werden.
  • Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert sein.
  • Eine Förderung erfolgt grundsätzlich als Anteilsfinanzierung (bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für Gemeinden oder Gemeindeverbände, bis zu 80 Prozent für alle übrigen Antragsteller).

Die Gemeinschaftsaktion "Gesunde Umwelt - unsere Zukunft im Land Brandenburg", in der das MUGV und die ANU (Arbeitsgemeinschaft Natur- und Umweltbildung) kooperieren, ermöglicht die Förderung von Kleinprojekten mit einer Fördersumme bis höchstens 2.500 €.

Weitere Informationen

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weitere Informationen  Rahmenkonzept für die Umweltbildung in Brandenburg
weitere Informationen  Grundlagen der Umweltbildung
weitere Informationen  Bildung für nachhaltige Entwicklung in Brandenburg
weitere Informationen  Qualifizierung der Umweltbildung im Hinblick auf eine Bildung für nachhaltige Entwicklung
weitere Informationen  Bildungsmaterialien und Hinweise zu Biologische Vielfalt
weitere Informationen  Empfehlenswerte Publikationen zur Umweltbildung
weitere Informationen  Förderung Umweltbildung, -erziehung und -information
weitere Informationen  Umweltbildungseinrichtungen in Brandenburg
weitere Informationen  Qualitätsmerkmale für die außerschulische Umweltbildung
weitere Informationen  Gemeinschaftsaktion "Gesunde Umwelt - unsere Zukunft im Land Brandenburg" und deren Förderung
weitere Informationen  Konjunkturmittel des Bundes für außerschulische Umweltbildungseinrichtungen in freier Trägerschaft
 
weitere Informationen  Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Land Brandenburg
weitere Informationen  Arbeitsgemeinschaft Natur- und Umweltbildung


03.03.2010

Kontakt:
Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Abteilung Naturschutz, Referat 41, Ulrike Braun, Tel.: 0331/ 866 -7051, E-Mail: Ulrike.Braun@MUGV.Brandenburg.de
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg, Referat 36, Dr. Heike Wehse, Tel.: 0331/ 866 -3863, E-Mail: Heike.Wehse@MBJS.Brandenburg.de