Naturschutzgebiete (NSG)
Die Verordnung über das NSG Krielower See wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II Nr. 29 vom 08. Oktober 2004 veröffentlicht und trat am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Bei dem NSG handelt es sich um ein rund 155 Hektar großes Gebiet nordwestlich der Stadt Werder (Havel) im Landkreis Potsdam-Mittelmark.
Das Feuchtgebiet ist Teil einer Moorrinne zwischen dem Großen Plessower See und der Havel. In Nord-Süd-Richtung wird das Gebiet von einem Komplex aus Bruchwald und Röhricht durchzogen. Dieser umschließt den weniger als einen Hektar großen Krielower See und einige kleine Torfstiche. Randlich schließen sich Feuchtgrünlandbereiche und einige, größtenteils stillgelegte Ackerflächen an.
Schutzziele für das NSG sind u.a. die Erhaltung und Entwicklung des Gebietes als Lebensraum seltener Pflanzengesellschaften, Pflanzen- (z.B. Schachblume) und Tierarten, insbesondere der Vögel
(z.B. Kranich und Bekassine), Amphibien (z.B. Knoblauchkröte und Moorfrosch), Reptilien und Fische, die Erhaltung als naturnaher Moor- und Niederungsbereich, sowie die Erhaltung und Entwicklung eines Lebensraumtyps nach Anhang I der FFH-Richtlinie (Pfeifengraswiesen auf torfigem Boden) und von Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie (z.B. Bauchige Windelschnecke).
Die Verordnung über das NSG Stepenitz wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt Teil II Nr. 26 vom 16. September 2004 veröffentlicht und trat am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Das ca. 1.650 Hektar große NSG, das zugleich den Status als FFH-Gebiet hat, liegt im Landkreis
Prignitz. Es umfasst große Teile des Fließgewässersystems der Stepenitz und erstreckt sich vom
Oberlauf südöstlich von Meyenburg über Putlitz bis Neue Mühle nördlich der Stadt Perleberg, einschließlich zahlreicher Nebenbäche der Stepenitz. Das Stepenitztal bildet eine der
charakteristischen vermoorten Schmelzwasserabflussrinnen, welche die Grundmoränenplatten des Nordbrandenburgischen Platten- und Hügellandes gliedern.
Die Stepenitz und ihre Seitenbäche zeichnen sich über weite Abschnitte der Ober- und Mittelläufe durch einen mäandrierenden Gewässerlauf mit naturnaher Dynamik und hoher Strukturvielfalt aus.
In den Bachauen stocken naturnahe Erlenbruch- und Erlen-Eschenwälder auf Quell- und Durchstömungsmooren, auf den Talhängen und den angrenzenden Hochflächen überwiegen Eichen- und Buchenmischwälder.
Die Stepenitzniederung wird überwiegend von extensiv genutztem oder aufgelassenem Feuchtgrünland mit Staudenfluren, Seggenrieden und Röhrichten geprägt.
Die besondere Schutzwürdigkeit des Gebietes besteht u. a. in seiner Funktion als überregional bedeutsamer Lebensraum für Arten der Forellenregion
(z.B.Elritze, Schmerle) sowie als Lebensraum
bestandsbedrohter Arten (z.B. Schwarzstorch, Eisvogel, Edelkrebs). Weitere Schutzziele des NSG "Stepenitz" sind die Erhaltung und Entwicklung der Lebensraumtypen nach Anhang I der
FFH-Richtlinie (z.B. Fluss der planaren Stufe mit Unterwasservegetation, Auen-Wälder, Hainsimsen- und Waldmeister-Buchenwälder) und der Tierarten nach Anhang II der FFH-Richtlinie
(z.B.Fischotter, Kleine Flussmuschel, Westgroppe, Steinbeißer, Bach- und Flussneunauge).
Die Verordnung über das Naturschutzgebiet (NSG) "Espenluch und Stülper See" wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt Teil II Nr. 13 vom 15. Juni 2004 veröffentlicht und trat am
Tage nach der Verkündung in Kraft.
Das ca. 74 Hektar große NSG liegt in der Gemeinde Nuthe-Urstromtal im Landkreis Teltow-Fläming. Das Gebiet liegt am Südrand der Niederung des Baruther Urstromtales. Es ist durch natürliche
Wald- und Wiesengesellschaften feuchter Standorte geprägt. Der ehemalige Stülper See im Osten des NSG ist vollständig verlandet. Dieser Bereich ist insbesondere durch Erlen-Bruchwälder und
Übergangs- und Schwingrasenmoore geprägt, im Randbereich gehen diese in feuchte Hochstaudenfluren und reiche Feuchtwiesen über.
Die besondere Schutzwürdigkeit des Gebietes ergibt sich darüber hinaus aus den im Gebiet vorkommenden bodensauren Eichenwäldern, Moorwäldern und Birken-Moorwäldern als Lebensraumtypen nach
Anhang I der FFH-Richtlinie.
Schutzziel ist die Erhaltung und Entwicklung der genannten Biotope, auch als Lebensraum für zahlreiche Tierarten, unter anderem Kamm-Molch, Heldbock, Kranich, Neuntöter, Heidelerche und
Turteltaube sowie zahlreicher wild lebender Pflanzenarten wie z.B. Sumpf-Schlangenwurz, Breitblättriges Knabenkraut und Rundblättriger
Sonnentau. Ein weiteres Schutzziel ist die Erhaltung
der Hohlform des Espenluchs und der Toteislöcher des Gebietes.
NSG Biotopverbund Welsengraben
Die Verordnung über das Naturschutzgebiet (NSG) Biotopverbund Welsengraben wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt Teil II Nr. 13 vom 15. Juni 2004 veröffentlicht und trat am Tage nach
der Verkündung in Kraft.
Das ca. 292 Hektar große NSG liegt im Gebiet der Städte Gransee und Zehdenick im Landkreis
Oberhavel. Es handelt sich dabei um ein ehemaliges Tonabbaugebiet, dass sich durch die Einstellung
des Tonabbaus zu einer struktur- und biotopreichen Tonstichlandschaft entwickeln konnte. Im Süden des Gebietes befindet sich der Faule See, ein stark verlandeter und von ausgedehnten
Röhrichtbeständen sowie Erlen- und Weidengebüschen umgebener Flachwassersee, der aufgrund seiner Unzugänglichkeit und Ungestörtheit eine besondere Bedeutung als Rückzugsgebiet für
Tier- und Pflanzenarten besitzt. Der Welsengraben verbindet den Faulen See mit dem nördlich gelegenen Bereich der Tonstiche. Neben Röhrichten und Weidengebüschen sind im Gebiet auch
Großseggensumpfgesellschaften und Feuchtwiesen anzutreffen. Zu den besonders geschützten Pflanzenarten gehören u. a. Wasser-Feder
(Hottonia palustris), Wasser-Schwertlilie (Iris pseudacorus)
und Große Teichrose (Nuphar lutea).
Das Gebiet besitzt eine besondere Bedeutung als Lebens-, Nahrungs- und Rückzugsraum für eine Vielzahl von besonders und streng geschützten Tierarten, wie
z.B. Bekassine, Eisvogel, Flussregenpfeifer,
Große Rohrdommel, Kranich, Rothalstaucher, Wechselkröte, Zauneidechse und Kaisermantel. Die besondere Schutzwürdigkeit des Gebietes ergibt sich unter anderem auch aus dem Vorkommen von nach Anhang I
und II der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie geschützten Lebensraumtypen (z.B. natürliche eutrophe Seen, Flüsse der planaren Stufe, feuchte Hochstaudenfluren der planaren Stufe) und Tierarten
(z.B.Biber, Fischotter, Rotbauchunke, Kamm-Molch, Bitterling).
Das wesentliche Schutzziel ist deshalb die Erhaltung und Entwicklung dieses Gebietes mit seiner Vielfalt an Lebensräumen und Arten, seiner Bedeutung als Durchgangs-, Rast- und Überwinterungsgebiet
für zahlreiche Zugvogelarten sowie seiner besonderen Eigenart als Tonstichlandschaft in einer großräumigen landwirtschaftlich geprägten Umgebung.
Die Verordnung über das Naturschutzgebiet (NSG) Buhnenwerder-Wusterau wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt Teil II Nr. 5 vom 11. März 2003 veröffentlicht und trat am Tage nach der
Verkündung in Kraft.
Das ca. 192 Hektar große NSG liegt im Bereich der Havelseen in der kreisfreien Stadt Brandenburg an der Havel. Dabei handelt es sich um die Insel Buhnenwerder und die Halbinsel
Wusterau,
umgeben von den Wasserflächen des Plauer Sees, des Möserschen Sees und des Breitlingsees. Aufgrund ihrer Lage und Biotopausstattung dienen beide Inseln einer Vielzahl von wild lebenden
Tierarten, darunter Biber und Fischotter, verschiedene Fledermausarten, Wasservögel und Wiesenbrüter, als Lebens-, Nahrungs- und Rückzugsraum. Neben Schwimmblattgesellschaften,
Röhrichtmooren und reichen Feuchtwiesen kommen im Gebiet auch Weidengebüsche und Sandtrockenrasen vor. Auf der Insel Buhnenwerder befindet sich zudem ein in den zwanziger Jahren des
letzten Jahrhunderts angelegter Landschaftspark mit seltenen und teilweise exotischen Baumarten. Insbesondere die Halbinsel Wusterau weist eine hohe Bedeutung als Brutgebiet für
Wiesen- und Wasservögel auf, darunter Bekassine, Uferschnepfe, Rotschenkel, Reiherente und Löffelente.
Schutzziel ist die Erhaltung und Entwicklung dieser auf engem Raum vertretenen landschaftstypisch ausgeprägten Vielfalt an Lebensräumen und Arten.
Die Verordnung über das Naturschutzgebiet (NSG) Ketziner Havelinseln wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt Teil II Nr. 5 vom 11. März 2003 veröffentlicht und trat am Tage nach der
Verkündung in Kraft.
Das ca. 238 Hektar große NSG liegt zu Teilen in den Gemeinden Ketzin und Zachow im Landkreis Havelland sowie in der Gemeinde Schmergow im Landkreis Potsdam-Mittelmark und besteht aus
einer Gruppe von Schwemmsandinseln in einem naturnah erhaltenen Flussabschnitt der Havel. Die Ketziner Havelinseln sind gekennzeichnet durch eine Vielfalt an auentypischen Strukturen
und Biotopen wie z.B. Flach- und Tiefwasserzonen, Altarme, Buchten, breite Verlandungsbereiche und naturnah ausgeprägte Uferzonen. An schutzwürdigen Pflanzengesellschaften sind hier
unter anderem Schwimmblattgesellschaften, Röhrichte, Großseggenriede, Feucht- und Frischwiesen, Weidengebüsche und Feuchtwälder anzutreffen, die einer Vielzahl von zum Teil besonders
und streng geschützten Tier- (z.B. Großer Brachvogel, Tüpfelsumpfhuhn, Schilfrohrsänger) und Pflanzenarten
(z.B.Sumpf-Wolfsmilch, Sumpf-Platterbse, Krebsschere) als Lebens- und
Rückzugsraum dienen. Die besondere Schutzwürdigkeit des Gebietes ergibt sich unter anderem auch aus dem Vorkommen von nach Anhang I und II der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie geschützten
Lebensraumtypen (z.B. Weichholzauenwälder, feuchte Hochstaudenfluren, Flachland-Mähwiesen) und Tierarten
(z.B.Biber, Fischotter, Großes Mausohr, Rotbauchunke, Schlammpeitzger).
Das wesentliche Schutzziel ist deshalb die Erhaltung und Entwicklung dieses Gebietes mit seiner Vielfalt an Lebensräumen und Arten und seiner besonderen Eigenart als Teil einer naturnah
entwickelten Flusslandschaft der Havel.
Die Verordnung über das Naturschutzgebiet (NSG) Große Freiheit bei Plaue wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt Teil II Nr. 4 vom 27. Februar 2003 veröffentlicht und trat am Tage nach
der Verkündung in Kraft.
Das ca. 78 Hektar große NSG, das gleichzeitig den Status als FFH-Gebiet besitzt, liegt im Bereich der kreisfreien Stadt Brandenburg an der Havel. Das Feuchtgebiet wird von zumeist röhrichtbestandenen
Moorflächen, mehreren Torfstichen und überwiegend durch Sukzession entstandenen Erlenwäldern geprägt. Randlich schließen sich Eichenwälder unterschiedlicher Ausprägung sowie extensiv genutzte oder
aufgelassene Feuchtgrünlandbereiche an.
Schutzziele des NSG sind u.a. sein Erhalt als bedeutsames Brut- und Nahrungsgebiet für Sumpf- und Wasservögel
(z.B. Kranich,Eisvogel, Zwergtaucher) und als wichtiger Trittstein im Biotopverbund
zwischen Unterer Havel und Plauer Seengebiet. Daneben sind der Erhalt und die Entwicklung der vorkommenden Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie
(z.B.natürliche eutrophe Seen,
Brenndolden-Auenwiesen, bodensaure Eichenwälder) und der Tierarten nach Anhang II der FFH-Richtlinie (Elbebiber, Fischotter,
Schlammpeitzger) als Schutzziel von Bedeutung.
Die Verordnung über das Naturschutzgebiet (NSG) Stadthavel wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt Teil II Nr. 4 vom 27. Februar 2003 veröffentlicht und trat am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Das ca. 250 Hektar große NSG, das gleichzeitig den Status als FFH-Gebiet besitzt, liegt im Bereich der kreisfreien Stadt Brandenburg an der Havel. Als großflächiges Auen-Feuchtgebiet stellt es eine
natürliche und weitgehend unbeeinflusste Retentionsfläche der Brandenburger Niederhavel dar, in der neben extensiv genutztem wechselfeuchten Auengrünland große Bereiche von Röhricht- und Sumpfflächen
sowie Weichholzauenwald eingenommen werden.
Die besondere Schutzwürdigkeit des Gebietes besteht u.a. in seiner Funktion als wichtiger Lebensraum für bestandsbedrohte Vogelarten der Feuchtgebiete
(z.B. Bekassine, Rohrweihe, Eisvogel), in seiner
Bedeutung als Rast- und Ruheraum für ziehende Vogelarten sowie im Vorkommen zahlreicher Stromtalpflanzenarten.
Weitere Schutzziele des NSG Stadthavel sind die Erhaltung und Entwicklung der vorkommenden Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie
(z.B. Flüsse der planaren Stufe, feuchte Hochstaudenfluren,
Brenndolden-Auenwiesen) und der Tierarten nach Anhang II der FFH-Richtlinie (z.B.Elbebiber, Fischotter, Rapfen, Bachneunauge).
Die Verordnung über das Naturschutzgebiet Kleiner Plessower See wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II Nr. 6 vom 17. März 2003 veröffentlicht und trat am Tage nach
der Verkündung in Kraft.
Bei dem NSG handelt es sich um ein rund 104 Hektar großes Gebiet westlich der Stadt Werder (Havel) im Landkreis Potsdam-Mittelmark.
Das Feuchtgebiet wird durch den Kleinen Plessower See, einen schwach eutrophen Flachsee mit einer reichhaltigen Unterwasservegetation, in der gefährdete Pflanzengesellschaften wie Armleuchteralgen-,
Nixenkraut- und
Wasserschlauchgesellschaften vertreten sind, geprägt. Der See ist umgeben von extensiv genutzten Feuchtwiesen, Erlenbrüchen und Weidengebüschen.
Schutzziele des NSG sind u.a. die Erhaltung und Entwicklung des Gebietes als Lebensraum seltener Pflanzengesellschaften und Tierarten, insbesondere als Brutgebiet für Wasservögel, sowie die Erhaltung
und Entwicklung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (z.B. kalkreiche Sümpfe mit Binsen-Schneide und Arten des Caricion
davallianae) und Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie
(z.B. Bitterling).
Die Verordnung über das Naturschutzgebiet Mittlere Havel wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II Nr. 5 vom 11. März 2003 veröffentlicht und trat am Tage nach der
Verkündung in Kraft.
Bei dem NSG handelt es sich um einen Abschnitt der Havelniederung, der sich vom östlichen Randbereich des Stadtzentrums der kreisfreien Stadt Brandenburg (Havel) bis zur
Gemeinde Gollwitz im Landkreis Potsdam-Mittelmark nach Osten erstreckt. Das Gebiet ist rund 796
Hektar groß.
Es wird durch den Flusslauf der Havel sowie die angrenzenden großräumigen Überschwemmungsbereiche, Auenüberflutungsmoore und Altarme der Havel geprägt. Zur Strukturvielfalt des Gebietes tragen weiterhin
mehrere Ton- und Torfstiche bei. Das Gebiet ist bedeutsam als Lebensraum seltener Pflanzengesellschaften und Tierarten, insbesondere als Brut-, Nahrungs- und Rastgebiet für Vogelarten der Feuchtgebiete.
Es stellt einen wesentlichen Bestandteil des überregionalen Biotopverbundes entlang der Havel dar.
Schutzziele des NSG sind u.a. die Erhaltung und Entwicklung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie
(z.B. Auen-Wälder mit Schwarz-Erle und Gewöhnlicher Esche, Flüsse der planaren Stufe mit
Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion, Pfeifengraswiesen auf torfigen Böden) und Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie
(z.B. Biber, Fischotter, Schlammpeitzger, Rapfen).
Die Verordnung über das Naturschutzgebiet (NSG) "Mühlenteich" wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt Teil II Nr. 23 vom 12. September 2002 veröffentlicht und trat am Tage nach der Verkündung
in Kraft.
Das ca. 71 Hektar große NSG liegt in der Gemeinde Bork-Lellichow im Landkreis
Ostprignitz-Ruppin. Es ist Teil einer glazialen Schmelzwasserabflussrinne der Kyritzer Seenkette,
deren naturnah bewaldete Hangbereiche stellenweise durch eine intensive Quelltätigkeit gekennzeichnet sind. Im südlichen Bereich befindet sich der Mühlenteich als Teil des Borker See, der nördlich in
einen naturnahen Flusslauf übergeht. In diesem durch starke Verlandungsprozesse gekennzeichneten Teil des NSG haben sich in den Ufer- und Überschwemmungsbereichen
Seggenriede, Röhrichte, Hochstaudenfluren sowie Feucht- und Nasswiesen entwickelt.
Die besondere Schutzwürdigkeit des Gebietes ergibt sich unter anderem auch aus den im Gebiet vorkommenden bodensauren Eichenwäldern, Auenwäldern und Stieleichenwäldern als Lebensraumtypen
nach Anhang I der Flora-Fauna-Habiat(FFH)-Richtlinie. Schutzziel ist die Erhaltung und Entwicklung der genannten Biotope, auch als Lebensraum für zahlreiche Tierarten, unter anderem
Fischotter, Kranich, Große Rohrdommel, Schwarzstorch und Eisvogel.
Die Verordnung über das NSG "Stärtchen und Freibusch" wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt Teil II Nr. 20 vom 13. August 2002 veröffentlicht und trat am Tage nach der
Verkündung in Kraft.
Das ca. 179 Hektar große NSG liegt in der Gemeinde Nuthe-Urstromtal im Landkreis Teltow-Fläming und stellt einen bewaldeten Ausschnitt am südlichen Rand des Baruther Urstromtales dar.
Die Waldgesellschaften der beiden Forstorte "Stärtchen" und "Freibusch" setzen sich aus naturnahen sowie historisch entstandenen wertvollen Waldgesellschaften
wie Erlen-Eschenwald, Stieleichen-Birkenwald und Stieleichen-Hainbuchenwald (Lebensraumtypen nach Anhang I der
FFH-Richtlinie) zusammen, in denen für den Naturraum charakteristische
und seltene Pflanzenarten vorkommen.
Die besondere Schutzwürdigkeit des Gebietes ergibt sich unter anderem aus der großen Bedeutung der Waldgesellschaften, mit ihrem hohen Tot- und Altholzanteil als Lebensraum für die
seltenen Holzkäferarten Eremit und Eichenbock (Tierarten nach Anhang II der
FFH-Richtlinie). Schutzziel ist die Erhaltung und Entwicklung der naturnahen Waldgesellschaften auch als
Lebensraum für gefährdete Vogelarten, wie z.B. Kranich, Turteltaube, Wendehals und Schwarzstorch.
NSG Lienewitz-Caputher Seen- und Feuchtgebietskette
Die Verordnung über das NSG "Lienewitz-Caputher Seen- und Feuchtgebietskette" wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt Teil II Nr. 20 vom 13. August 2002 veröffentlicht
und trat am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Das ca. 368 Hektar große NSG liegt in den Gemeinden Schwielowsee und Michendorf im Landkreis Potsdam-Mittelmark und repräsentiert einen vielfältigen Biotopkomplex, der durch den mosaikartigen
Wechsel unterschiedlicher Waldgesellschaften und wassergeprägter Biotope gekennzeichnet ist. Es umfasst einen bewaldeten Ausschnitt einer gut ausgeprägten subglazialen Rinne mit Seen und
Feuchtgebieten. Neben dem Erhalt der besonderen Eigenart dieser Niedertau-(Kames-)Hügellandschaft hat das Gebiet eine hohe Bedeutung für besonders und streng geschützte Pflanzen-
(z.B. Kartäuser-Nelke, Wasserfeder, Zungen-Hahnenfuß) und Tierarten (z.B. Mittelspecht, Eisvogel, Knoblauchkröte). Diese finden in den eng miteinander verzahnten naturnahen
Pflanzengesellschaften, wie z.B. Quellflure, Röhrichte, Moore, Erlenbruch- und Erlen-Eschenwälder und Eichenmischwälder, geeignete Lebensräume.
Schutzziel ist die Erhaltung und Entwicklung des Gebietes mit seinen Waldgesellschaften, Seen und Feuchtgebieten als Lebens- und Rückzugsraum für eine Vielzahl von Tier- und Pflanzenarten.
23.03.2010
Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Abteilung Naturschutz, Referat 45, Birgit Lehmann, Tel.: 0331/ 866 -7187, E-Mail: Birgit.Lehmann@MUGV.Brandenburg.de


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