
Plangenehmigung für die Bauschuttdeponie Deetz, Landkreis Potsdam-Mittelmark
Am 16. Juli 2009 trat die neue Deponievereinfachungsverordnung in Kraft. Diese Verordnung (VO) dient der Umsetzung der deponiespezifischen Vorgaben des Europäischen Gemeinschaftsrechts, insbesondere der Deponie-Richtlinie. Mit dieser VO werden die bisher geltenden deponierechtlichen Regelungen ersetzt, die Anforderungen der Abfallablagerungsverordnung und der Deponieverwertungsverordnung sind in dieser neuen VO integriert.
Aufgrund der gesetzlichen Neuregelungen schließen am 15. Juli 2009 im Land Brandenburg sechs Deponien ihre Pforten. Sie entsprechen nicht mehr den vorgeschriebenen Sicherheitsstandards, wie zum Beispiel das Vorhandensein einer künstlichen Basisabdichtung. Aus den gleichen Gründen endet auf dem seit 1975 genutzten Altkörper der Deponie Deetz die Ablagerung von mineralischen Abfällen.
Die Märkische Entsorgungsanlagen-Betreibergesellschaft mbH (MEAB), bedeutendster
Betreiber von Entsorgungsanlagen im Land Brandenburg, wird auf einer 2,2 Hektar
großen Fläche im Bereich des Altkörpers der Deponie Deetz eine Basisabdichtung
errichten – demzufolge wird für die Beseitigung nicht verwertbarer mineralischer
Abfälle in den nächsten Jahren ein Deponievolumen von ca. 1,4 Mio. Kubikmeter zur
Verfügung stehen.
Mineralische Abfälle sind vor allem belasteter Bodenaushub und Bauschutt.
Die Deponie Deetz erhielt als erste Deponie in Deutschland eine Plangenehmigung (PG), die die Anforderungen der neuen VO berücksichtigt:
- Am 16. Juli 2009 erhielt die MEAB aus den Händen des Staatssekretärs im Brandenburger Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz Dietmar Schulze den Genehmigungsbescheid für die Sicherung und Rekultivierung des Altkörpers und für die Inbetriebnahme des neuen Deponieabschnitts der Deponie Deetz. Damit beginnt die Sanierung des Altkörpers der Deponie nach 35 Jahren Inbetriebnahme und parallel können auf der neuen basisgedichteten Fläche mineralische Abfällen deponiert werden.
- Deetz ist die größte Deponie für rein mineralische Abfälle im Land Brandenburg und die einzige, auf der diese Abfälle aus den Ländern Berlin und Brandenburg entsorgt werden.
Im Einzelnen regelt die Plangenehmigung (PG) Folgendes:
- Neun der insgesamt zehn Deponieabschnitte werden als "Altdeponie" bezeichnet
und hierauf endet am 16. Juli 2009 die Beseitigung von Abfällen. Für diese Bereiche
wurden umfassende Regelungen zur Sicherung und Rekultivierung getroffen.
Diese neun Deponieabschnitte werden sukzessive gesichert, mit dem ersten Bauabschnitt wird 2010 begonnen. Sobald die jeweilige Schlussabnahme eines Abschnittes die Sicherung bestätigt, beginnt für den jeweiligen Abschnitt die sog. "Entlassung in die 30-jährige Nachsorgephase". - Ein Abschnitt ist jedoch noch nicht endbefüllt und dieser kann auch nach dem
16. Juli 2009 mineralische Abfälle aufnehmen – sofern dieser Deponieabschnitt dem
neuesten Stand der Technik lt. neuer VO entspricht und dies setzt die erteilte
Plangenehmigung um.
Angesichts der Tatsache, dass die VO erst am 27. April 2009 veröffentlicht wurde und zum Teil neue und komplizierte Regelungen enthalten sind, war dies auch eine herausragende fachliche Leistung der Genehmigungsbehörde.
Die Prognose lautet: Werden bis ca. 100.000 Kubikmeter Abfall pro Jahr verfüllt – kann dieser Abschnitt noch 12 – 14 Jahre Abfälle aufnehmen.
20.07.2009
Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Brandenburg, Abteilung Regionalabteilung West, Referat RW 1 - Genehmigungsverfahrensstelle West, Sebastian Dorn, Tel.: 033 201/ 442 -575, Fax: 033 201/ 442 -495, E-Mail: Sebastian.Dorn@LUGV.Brandenburg.de


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