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Arzneimittel, Betäubungsmittel, Medizinprodukte, Apotheken

Das MUGV ist für rechtliche und Überwachungsfragen zu Arzneimitteln, Betäubungsmitteln, Apotheken, Transfusionen, nichtaktiven Medizinprodukten und der Heilmittelwerbung zuständig. Wichtigstes Ziel ist hier eine ordnungsgemäße Versorgung mit sicheren Arzneimitteln und Medizinprodukten. Die konkrete Überwachung der Betriebe und Einrichtungen liegt beim Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV), Abteilung Gesundheit. Das LUGV hilft insbesondere bei den folgenden Themen:

  • Genehmigung der Herstellung von Arzneimitteln und der zur Arzneimittelherstellung bestimmten Stoffe
  • Genehmigung/Erlaubnis zum Verkehr mit Arzneimitteln
  • Überwachung der Herstellung und des Verkehrs von bzw. mit Arzneimitteln und der zur Arzneimittelherstellung bestimmten Stoffe und ihrer Anwendung in der klinischen Prüfung
  • Beglaubigung der Bescheinigung zum Mitführen von Betäubungsmitteln bei Reisen in Mitgliedsstaaten des Schengener Abkommens
  • Überwachung der Herstellung, des Verkehrs, des Betreibens, der Anwendung und der Aufbereitung von Medizinprodukten und ihrem Zubehör
  • Begutachtung für den Zoll hinsichtlich Einfuhr von Arzneimitteln.
Bei Vergiftungen erhalten Sie rund um die Uhr telefonische ärztliche Hilfe: Giftnotruf: 030 - 19240
Den Apothekennotdienst erreichen Sie über die Zentrale Apotheker-Notdienstnummer: 22833.

Weitere Informationen
weitere Informationen LUGV, Abt. Gesundheit
      - Apotheken
      - Arzneimittel
      - Medizinprodukte
weitere Informationen Giftnotruf
weitere Informationen Betäubungsmittel


31.08.2010

Kontakt:
Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Abteilung Gesundheit, Referat 22, Kathrin Küster, Tel.: 0331/ 866-7620, E-Mail: Kathrin.Kuester@MUGV.Brandenburg.de