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Gemeindeschwester

Das Thema "Gemeindeschwester" hat viele Facetten. Wichtig zu wissen ist, dass es nach der jetzigen Rechtslage nur die nicht-ärztliche Praxisassistentin gibt. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat hierzu Vorgaben gemacht. Für die notwendige Weiterbildung bietet die Landesärztekammer Kurse an. Die Zulassung erfolgt über die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg. 

Unter Beteiligung der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald führte Brandenburg das zeitlich befristete Modellprojekt "AGnES" durch. Die Ergebnisse wurden in einem Statussymposium veröffentlicht.

Weitere Informationen

weitere Informationen  AGnES-Modellprojekt (Gemeindeschwester)
weitere Informationen  Nicht-ärztliche Paxisassistentin



26.08.2010

Kontakt:
Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Abteilung Gesundheit, Referat 22, Beate Jacobi, Tel.: 0331 / 866-7625, E-Mail: Beate.Jakobi@MUGV.Brandenburg.de