
Gemeindeschwester
Das Thema "Gemeindeschwester" hat viele Facetten. Wichtig zu wissen ist, dass es nach der jetzigen Rechtslage nur die nicht-ärztliche Praxisassistentin gibt. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat hierzu Vorgaben gemacht. Für die notwendige Weiterbildung bietet die Landesärztekammer Kurse an. Die Zulassung erfolgt über die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg.
Unter Beteiligung der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald führte Brandenburg das zeitlich befristete Modellprojekt "AGnES" durch. Die Ergebnisse wurden in einem Statussymposium veröffentlicht.
Weitere Informationen
AGnES-Modellprojekt
(Gemeindeschwester)
Nicht-ärztliche Paxisassistentin
26.08.2010
Kontakt:
Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Abteilung Gesundheit, Referat 22, Beate Jacobi, Tel.: 0331 / 866-7625, E-Mail: Beate.Jakobi@MUGV.Brandenburg.de
Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Abteilung Gesundheit, Referat 22, Beate Jacobi, Tel.: 0331 / 866-7625, E-Mail: Beate.Jakobi@MUGV.Brandenburg.de


Seite drucken