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Nichtraucherschutz - FAQ Teil 5


» Wie sehen die Gesetzgebungen zum Nichtraucherschutz in anderen
    Bundesländern aus?

In allen Bundesländern wurden bzw. werden derzeit Nichtraucherschutzgesetze erarbeitet, in denen das Rauchen in öffentlichen Gebäuden und in Gaststätten untersagt wird. Seit 2008 ist in allen Bundesländern der Schutz gesetzlich geregelt.

» Inwieweit unterscheiden sich die Nichtrauchendenschutzgesetze von Brandenburg und Berlin?

Das Berliner und das Brandenburger Nichtrauchendenschutzgesetz wurden eng miteinander abgestimmt und sind daher ähnlich. Unterschiede bestehen aber zum Beispiel bei der Hinweispflicht und einigen Ausnahmen. Zudem gilt das Rauchverbot in Brandenburg für alle öffentlich zugänglichen Gebäude, Diskotheken und auf Kinderspielplätzen.

» Was wird vom Nichtrauchendenschutzgesetz des Bundes geregelt?

Das Bundesgesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens ist am 1. September 2007 in Kraft getreten. Es legt Rauchverbote fest in:

  • Bundesbehörden
    Bundestag, Bundesrat, Bundespräsidialamt, Bundesministerien und Bundesverfassungsgericht, Dienststellen, Gerichte und sonstige öffentliche Einrichtungen des Bundes sowie bundesunmittelbare Körperschaften, Anstalten und Stiftungen.
  • Verkehrsmitteln des öffentlichen Personenverkehrs
    Eisenbahnen, Straßenbahnen, Luftfahrzeuge, Fahrgastschiffe und Fähren, Omnibusse und Kraftfahrzeuge (z.B. Taxen), soweit diese der entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Beförderung von Personen nach § 1 Personenbeförderungsgesetz dienen.
  • Personenbahnhöfen

Darüber hinaus wird der Jugendschutz verbessert, indem seit dem 1. September 2007 Tabakwaren nur an Jugendliche über 18 Jahre abgegeben werden dürfen.
Die bereits bestehende Festlegung in der Arbeitsstättenverordnung, nach der jeder Arbeitgeber zum Schutz der nicht rauchenden Beschäftigten verpflichtet ist, wird ergänzt.
Zusätzlich wird ein allgemeines Rauchverbot für den gesamten Betrieb oder ein auf einzelne Bereiche beschränktes Rauchverbot festgelegt.


28.12.2009

Kontakt:
Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Abteilung Gesundheit, Referat 25, Andreas Hauk, Tel.: 0331/ 866-7650, E-Mail: Andreas.Hauk@MUGV.Brandenburg.de