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Nichtraucherschutz - FAQ Teil 4

Spezielle Fragen zu Sport-, Kultur-, Verwaltungs- und anderen Bereichen

» Ist das Rauchen bei Sport- und Kulturveranstaltungen verboten?

Ja, das Rauchen ist in allen Sport- und Kultureinrichtungen insgesamt verboten. 

Hierzu zählen u. a. Sport- und Schwimmhallen, Bowlingcenter, Kinos, Theater, Ausstellungen, Museen. 
Jedoch besteht in Kultureinrichtungen ebenso die Möglichkeit einen Rauchraum zu schaffen.

» Darf bei Konzerten, Theateraufführungen, Lesungen usw. geraucht werden?

Das Rauchverbot des § 2 gilt grundsätzlich auch für alle Konzerte, Theateraufführungen, Lesungen usw. Die Ausnahmevorschrift des § 4 Absatz 1 Nummer 5 des Brandenburgischen Nichtrauchendenschutzgesetzes gestattet das Rauchen aus künstlerischen Zwecken nur den Akteuren. Dem Publikum ist das Rauchen zu Genusszwecken nicht erlaubt.

Eine Ausnahme vom generellen Rauchverbot zugunsten des Publikums besteht nur, innerhalb eines vom Hauptveranstaltungsraum getrennten Nebenraumes, bei dem baulich kein ständiger Luftaustausch mit den übrigen Räumen möglich ist. Diese Ausnahme gilt nicht für Diskotheken.

» Darf im Freien weiter geraucht werden?

Im Freien, z.B. auf Märkten, auf Sportplätzen, in "offenen" Sportstadien, Freilichttheatern etc. bleibt das Rauchen weiterhin erlaubt. Dort ist die Schadstoffkonzentration im Vergleich zu Innenräumen wesentlich geringer und ein ausreichender Luftaustausch gegeben. In der Regel haben dort rauchende und nicht rauchende Menschen größere Ausweichmöglichkeiten als in begrenzten Innenräumen. Dies gilt allerdings nicht auf den Freigeländen von Bildungs- und Erziehungseinrichtungen. Hier darf nicht geraucht werden.

» Was ist bei der Errichtung von Rauchmöglichkeiten zu beachten?

Entsprechend dem Gesetz ist das Rauchen in der Regel nur noch im Freien erlaubt. Die Ausnahmen beispielsweise in Heimen erlauben aber nicht, dass die Beschäftigten dort rauchen.


28.12.2009

Kontakt:
Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Abteilung Gesundheit, Referat 25, Andreas Hauk, Tel.: 0331/ 866-7650, E-Mail: Andreas.Hauk@MUGV.Brandenburg.de