Kopenhagener Klimaschutzübereinkunft (copemhagen accord)
(UN Dokumentennummer des Originals: FCCC/CP/L9.7, 18. Dezember 2009, eng.)Mehr als 20 Staaten, darunter Deutschland, haben in Kopenhagen zum Abschluss der 15. Klimakonferenz den Text einer Klimaschutzübereinkunft ausgearbeitet. Diese "Übereinkunft von Kopenhagen" (Copenhagen accord) wurde allerdings vom Plenum nur zur Kenntnis genommen. Ergebnis der Konferenz ist neben der Deklaration eines gemeinsamen 2°-Ziels eine Übereinkunft, die sehr wohl alle wichtigen qualitativen Elemente eines Nachfolgeabkommens für das Kyoto-Protokoll enthält.
Zugleich wurde mit ihr ein Post-Kopenhagenprozess angestoßen. In diesem Prozess sollen die fehlenden Zahlen zur Emissionsminderung gesammelt und zusammengefasst werden. Die erste Etappe dieses Prozesses soll bis Ende Januar 2010 abgeschlossen werden. Auf dieser Basis wird auf der Länderkonferenz in Bonn weiter verhandelt werden. Damit soll die nächste VN-Klimakonferenz Ende November in Mexiko vorbereitet werden.
Sowohl renommierte Vertreter der Wissenschaft als auch der Nicht-Regierungsorganisation schätzen den rechtzeitigen Abschluss eines Nachfolgeabkommens für das Kyoto-Protokoll immer noch als möglich ein. Die abschließende Positionierung der USA, Chinas und der EU bis Mexiko werden dafür mit ausschlaggebend sein.
Brandenburg nimmt beim Klimaschutz sowohl mit seinem 2020-Minderungsziel von 40 Prozent als auch mit seiner bisher erreichten Minderung der energiebedingten CO2-Emission von ca. 33 Prozent einen vorderen Platz in der Spitzengruppe des Ländervergleichs im Rahmen des Post-Kopenhagenprozesses ein.
Diese Bewertung stützt sich auf den aktuellen Vergleich zu den gemeldeten Minderungszielen der Länder.
Ländervergleich der Minderungsziele
Kopenhagener Klimaschutzübereinkunft (Deutsche Fassung)08.03.2010
Kontakt:
Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Abteilung Umwelt, Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Referat 53, Dr. Volker Rietz, Tel.: 0331 / 866-7345, E-Mail: Volker.Rietz@MUGV.Brandenburg.de
Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Abteilung Umwelt, Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Referat 53, Dr. Volker Rietz, Tel.: 0331 / 866-7345, E-Mail: Volker.Rietz@MUGV.Brandenburg.de


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