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Vorschriften zur Kennzeichnung von Schafen und Ziegen

Änderung der gesetzlichen Vorschriften zur Kennzeichnung von Schafen und Ziegen ab dem 1. 1. 2010

Für Schafe und Ziegen, die nach dem 31. 12. 2009 geboren worden sind, ist die Kennzeichnung EU-weit neu geregelt und die elektronische Kennzeichnung vorgeschrieben worden. Diese Schafe und Ziegen sind grundsätzlich individuell mit 2 Kennzeichen zu kennzeichnen, wobei eines elektronischer Art sein muss. Für Schlachttiere bleibt die bereits bestehende Ausnahmeregelung einer vereinfachten Kennzeichnung bestehen.

Grundsätzliche Kennzeichnungsvorschriften:

  • Jedes Schaf und jede Ziege ist spätestens neun Monate nach der Geburt zu kennzeichnen, jedoch in jedem Fall vor Verlassen des Geburtsbetriebes.
  • Zugegangene Tiere aus anderen EU-Staaten behalten ihre ursprüngliche Kennzeichnung.
  • Tiere, die aus Drittstaaten eingeführt werden, sind durch den Tierhalter des Bestimmungsbetriebes innerhalb von 14 Tagen nach dem Einstellen, jedoch spätestens vor dem Verbringen aus dem Betrieb, zu kennzeichnen.
  • Tiere, die vor dem 31. 12. 2009 geboren wurden, sind nach dem bisherigen Kennzeichnungssystem zu kennzeichnen. Diese Tiere müssen nicht umgekennzeichnet werden.

Wie sind nach dem 31. 12. 2009 geborene Lämmer zu kennzeichnen?
Zur Kennzeichnung werden in Brandenburg für nach dem 31. 12. 2009 geborene Lämmer folgende Kennzeichen angeboten:

1. Zuchttiere

  1. eine gelbe Ohrmarke mit elektronischem Transponder und eine gelbe, konventionelle Ohrmarke mit schwarzer Schrift und folgender Beschriftung auf dem Dornteil: DE + Tierartencode (Ziffer "01") + Bundesland (Ziffer 12) + individueller Nummer (8-stellig)
     
  2. ein Pansenbolus mit elektronischem Transponder und eine gelbe, konventionelle Ohrmarke mit schwarzer Schrift und gleicher Beschriftung auf dem Dornteil wie unter a. beschrieben

Bei den elektronischen Transpondern handelt es sich um Nurlese-Passivtransponder (ISO-Normen 11784 oder 11785). Die Speicher der Transponder sind schreibgeschützt und enthalten die Angaben des Ohrmarkencodes.

2. Schlachttiere

  1. eine weiße Ohrmarke mit schwarzer Schrift und folgender Beschriftung auf dem Dornteil: DE + KFZ-Kennzeichen + letzte sieben Stellen der Registriernummer des Tierhalters (bisherige Kennzeichnungsform).

Schlachttiere sind Tiere, die vor Vollendung des ersten Lebensjahres im Inland geschlachtet werden. Für zum Export vorgesehene Tiere gilt weiterhin, dass diese mit einer für Zuchttiere zulässigen Kennzeichnung gekennzeichnet werden müssen.

Bestandsregister
Mit der Einführung der elektronischen Kennzeichnung muss das Bestandsregister neben den bisherigen Angaben auch Angaben zu im Betrieb geborenen und/oder verendeten/geschlachteten Tieren enthalten. Dies gilt sowohl für Zuchttiere als auch für Schlachttiere.

Kosten
Die Kosten für die Kennzeichen von Schafen und Ziegen sind, entgegen bisher bestehenden Festlegungen, ab dem 1. 1. 2010 durch den Tierhalter zu tragen.

Formulare zur Bestellungen der Kennzeichen erhalten Sie beim

Landeskontrollverband Brandenburg e.V.
Straße zum Roten Luch 1
15377 Waldsieversdorf

Für Rückfragen und weitere Auskünfte steht Ihnen der Landeskontrollverband unter der Telefonnummer 033433/656-0 gern zur Verfügung.

weitere Informationen Landeskontrollverband Brandenburg e.V.


02.07.2010

Kontakt:
Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Abteilung Verbraucherschutz, Referat 32, Ralf Plagemann, Tel.: 0331/ 866-7470, E-Mail: VetwesenBB@MUGV.Brandenburg.de