Gentechnik im Saatgut: Der Mais in Brandenburg ist abgeräumt
Zu spät hatten niedersächsische Behörden im Frühjahr 2010 die übrigen Länder über ihren Befund unterrichtet. Nicht erlaubte gentechnische Veränderungen ("NK 603") fanden sich in zwei Partien Maissaatgut, die zusammen für eine Aussaat auf rund 2000 ha reichten. In der Praxis wird als grobe Schätzung eine Partie für einen Hektar gerechnet.
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der LINKEN zu
Saatgutverunreinigungen
Nach Brandenburg wurden 97 Einheiten (jeweils 80000 Körner) von einer der beiden Partien geliefert. Ausgesät wurden schließlich 89 Einheiten auf insgesamt 88,2 ha. Acht Einheiten gingen direkt an die Saatgutfirma zurück.
Betroffen waren
- ein Betrieb in Teltow-Fläming (20 Einheiten auf zwei Flächen mit insgesamt 17,8 ha)
- ein Betrieb in der Prignitz (mit 3 Einheiten auf einer Fläche von 2,7 ha)
- sowie ein Biogaserzeuger in der Prignitz (66 Einheiten auf mehreren Flächen mit insgesamt 67,7 ha).
Das zuständige Landesamt für Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Flurneuordnung
(LVLF) * ordnete aufgrund einer Weisung des Ministeriums den Umbruch der aufgelaufenen Bestände vor der Blüte an und kontrollierte die
erfolgten Maßnahmen.
Der Ernteausfall ist als wirtschaftlicher Schaden für die
Landwirtschaftsbetriebe je nach vorgesehener Verwertung (zwischen 300 und 1200
€/ha) und Hektarfläche (zwischen 3 und 68 ha) unterschiedlich und muss beim
Saatgutlieferanten geltend gemacht werden.
Zu früh freute sich die Saatgutfirma, die die Analysen-Ergebnisse aus Niedersachsen anzweifelt: Ein Landwirt in Hessen vernichtete seinen Bestand mit einem Glyphosat haltigen Mittel. Da die nachgewiesene gentechnische Veränderung gegen dieses Mittel eine Resistenz erzeugt, blieben einige Pflanzen stehen. Die Überwachungsbehörde ließ diese untersuchen und fand das Gentechnik-Konstrukt NK 603.

* Seit 16. Juli 2010 ist für die Gentechnik-Überwachung das Landesamt für
Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV) zuständig.
20.07.2010
Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Abteilung Verbraucherschutz, Referat 35, Dr. Peter Rudolph, Tel.: 0331 / 866-7366, E-Mail: Peter.Rudolph@MUGV.Brandenburg.de


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