Akademische Heilberufe - Approbationserteilung
Wer in der Bundesrepublik Deutschland in den approbierten Berufen (Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten) eine Tätigkeit dauernd ausüben will, bedarf der Approbation.
Die Approbation ist bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen an deutsche Staatsangehörige oder Angehörige eines der übrigen EU-Mitgliedsstaaten zu erteilen.
Der Antrag ist bei
- Ausbildung in Deutschland
an die Behörde des Bundeslandes zu richten, in dem der Antragsteller sein Studium beendet hat. An den Universitäten des Landes Brandenburg werden jedoch keine Studiengänge Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie angeboten. Absolventen solcher Studiengänge wenden sich zur Beantragung der Approbation an die zuständige Behörde des Bundeslandes, in dem sie das Studium beendet haben.
- Ausbildung im Ausland
an die zuständige Behörde des Bundeslandes zu richten, in dem die Tätigkeit aufgenommen werden soll. Sofern der Antragsteller beabsichtigt, seine Tätigkeit im Land Brandenburg aufzunehmen, ist ein entsprechender Antrag für die Erteilung der Approbation beim Landesamt für Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV), Abteilung Gesundheit zu stellen.
Ausbildung in der EU:
Voraussetzung für die Erteilung der Approbation ist u.a. eine nach den
einschlägigen Regelungen der EU erworbene Ausbildung, ggf. i.V.m. einer
entsprechenden Berufserfahrung.
Ausbildung in einem Land außerhalb der EU
Eine Voraussetzung für die Approbationserteilung ist eine der deutschen
gleichwertige Ausbildung. Antragsteller, die über keine solche Ausbildung
verfügen, müssen einen gleichwertigen Kenntnisstand mit einem in der
Bundesrepublik Deutschland ausgebildeten Berufsangehörigen nachweisen.
Der Antragsteller muss neben den genannten Voraussetzungen persönlich und gesundheitlich für den Beruf geeignet sein und über die für die Berufsausübung erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen.
Hinweis:
Alle Ausführungen beziehen sich auf Regelfälle. Weitere Informationen erhält
der Berufsangehörige, sofern ein schriftlicher Antrag oder eine Anfrage
vorliegt Sofern der Antrag/ die Anfrage per E-Mail übersandt wird, ist die
Wohnanschrift und bei Wohnsitz im Ausland möglichst eine Korrespondenzanschrift
in Deutschland anzugeben. Dem Antrag/ der Anfrage ist ein aktueller,
lückenloser Lebenslauf beizufügen, aus dem insbesondere die
Staatsangehörigkeit, das Ausbildungsland und der berufliche Werdegang
hervorgehen.
Auf Grund der differenzierten Einzelfälle erhält der Antragsteller erst bei Eingang seines Antrages und Vorliegen der persönlichen
Angaben aus dem Lebenslauf Hinweise zum weiteren Antragsverfahren.
Sprechzeiten und Ansprechpartner
Downloads:
Antrag einschließlich Aufstellung der Unterlagen für Ärzte / Zahnärzte / Apotheker
Hinweise zur Vorlage der Antragsunterlagen
Vordruck Ärztliche Bescheinigung zum Nachweis der gesundheitlichen Eignung
Vordruck Erklärung zum Nachweis der persönlichen Eignung
Rechtsauskunft Ärzte
Rechtsauskunft Zahnärzte
Rechtsauskunft Apotheker
Übersicht zur automatischen Anerkennung von Ausbildungsnachweisen
» Ärzte
» Zähnärzte
» Apotheker
Übersicht Trennung der Staaten vor EU-Beitritt
29.03.2012
Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Brandenburg, Abteilung Gesundheit, Referat G 1, Jutta Kußmann, Tel.: 033702/ 71-115, E-Mail: ReferatG1@LUGV.Brandenburg.de


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