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Akademische Heilberufe - Approbationserteilung

Wer in der Bundesrepublik Deutschland in den approbierten Berufen (Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten) eine Tätigkeit dauernd ausüben will, bedarf der Approbation.

Die Approbation ist bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen an deutsche Staatsangehörige oder Angehörige eines der übrigen EU-Mitgliedsstaaten zu erteilen.

Der Antrag ist bei

  • Ausbildung in Deutschland
    an die Behörde des Bundeslandes zu richten, in dem der Antragsteller sein Studium beendet hat. An den Universitäten des Landes Brandenburg werden jedoch keine Studiengänge Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie angeboten. Absolventen solcher Studiengänge wenden sich zur Beantragung der Approbation an die zuständige Behörde des Bundeslandes, in dem sie das Studium beendet haben.
     
  • Ausbildung im Ausland
    an die zuständige Behörde des Bundeslandes zu richten, in dem die Tätigkeit aufgenommen werden soll. Sofern der Antragsteller beabsichtigt, seine Tätigkeit im Land Brandenburg aufzunehmen, ist ein entsprechender Antrag für die Erteilung der Approbation beim Landesamt für Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV), Abteilung Gesundheit zu stellen.

Ausbildung in der EU:
Voraussetzung für die Erteilung der Approbation ist u.a. eine nach den einschlägigen Regelungen der EU erworbene Ausbildung, ggf. i.V.m. einer entsprechenden Berufserfahrung.

Ausbildung in einem Land außerhalb der EU
Eine Voraussetzung für die Approbationserteilung ist eine der deutschen gleichwertige Ausbildung. Antragsteller, die über keine solche Ausbildung verfügen, müssen einen gleichwertigen Kenntnisstand mit einem in der Bundesrepublik Deutschland ausgebildeten Berufsangehörigen nachweisen.

Der Antragsteller muss neben den genannten Voraussetzungen persönlich und gesundheitlich für den Beruf geeignet sein und über die für die Berufsausübung erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen.

Hinweis:
Alle Ausführungen beziehen sich auf Regelfälle. Weitere Informationen erhält der Berufsangehörige, sofern ein schriftlicher Antrag oder eine Anfrage vorliegt Sofern der Antrag/ die Anfrage per E-Mail übersandt wird, ist die Wohnanschrift und bei Wohnsitz im Ausland möglichst eine Korrespondenzanschrift in Deutschland anzugeben. Dem Antrag/ der Anfrage ist ein aktueller, lückenloser Lebenslauf beizufügen, aus dem insbesondere die Staatsangehörigkeit, das Ausbildungsland und der berufliche Werdegang hervorgehen. 
Auf Grund der differenzierten Einzelfälle erhält der Antragsteller erst bei Eingang seines Antrages und Vorliegen der persönlichen Angaben aus dem Lebenslauf Hinweise zum weiteren Antragsverfahren.

weitere Informationen  Sprechzeiten und Ansprechpartner

Downloads:
weitere Informationen  Antrag einschließlich Aufstellung der Unterlagen für Ärzte / Zahnärzte / Apotheker
weitere Informationen  Hinweise zur Vorlage der Antragsunterlagen
weitere Informationen  Vordruck Ärztliche Bescheinigung zum Nachweis der gesundheitlichen Eignung
weitere Informationen  Vordruck Erklärung zum Nachweis der persönlichen Eignung
weitere Informationen  Rechtsauskunft Ärzte
weitere Informationen  Rechtsauskunft Zahnärzte
weitere Informationen  Rechtsauskunft Apotheker
weitere Informationen  Übersicht zur automatischen Anerkennung von Ausbildungsnachweisen
       » Ärzte
       » Zähnärzte
       » Apotheker
weitere Informationen  Übersicht Trennung der Staaten vor EU-Beitritt


29.03.2012

Kontakt:
Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Brandenburg, Abteilung Gesundheit, Referat G 1, Jutta Kußmann, Tel.: 033702/ 71-115, E-Mail: ReferatG1@LUGV.Brandenburg.de