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36 Wasserschutzgebiete aufgehoben ( 04.05.2012 )

Potsdam – In 9 Landkreisen des Landes Brandenburg und in der kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder) wurden durch eine Rechtsverordnung insgesamt 36 Wasserschutzgebiete aufgehoben. Die Verordnung trat nach ihrer Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt, Teil II am 1. Mai 2012 in Kraft.

„Die Aufhebung der Wasserschutzgebiete ist ein Beitrag zur Deregulierung und das Ergebnis der Überprüfung der seinerzeit nach DDR-Recht festgesetzten Wasserschutzgebiete“, so Umweltministerin Anita Tack (Linke). Soweit diese Wasserschutzgebiete für die zukünftige Trinkwasserversorgung nicht mehr notwendig sind oder andere Gründe wie Beeinträchtigungen durch militärische Altlasten gegen eine weitere Nutzung sprechen, werden diese Wasserschutzgebiete aufgehoben. „Die öffentliche Wasserversorgung der betroffenen Versorgungsgebiete ist in allen Fällen durch andere Wasserwerke in ausreichender Menge und beanstandungsfreier Qualität gesichert“, sagt Tack.

Das Fortbestehen dieser Wasserschutzgebiete zum Wohl der Allgemeinheit ist nicht mehr erforderlich. Mit ihrer Aufhebung fallen auch die ausgesprochenen Verbote und Nutzungseinschränkungen weg. Hiermit werden die betroffenen Gemeinden und Grundstückseigentümer deutlich entlastet. Die Gemeinden erlangen Planungssicherheit in Hinblick auf zukünftige Nutzungsabsichten auf den, nun von Verboten und Einschränkungen befreiten Flächen.

Weitere Informationen:
weitere Informationen Übersicht der Aufhebungen
weitere Informationen Zweite Verordnung über die Aufhebung von Wasserschutzgebieten vom 26. April 2012

Kontakt:
Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Referat 02 "Presse und Öffentlichkeitsarbeit, Internationale Kooperation", Alrun Kaune-Nüßlein, Tel.: 0331/ 866 -7016, E-Mail: Alrun.Kaune-Nuesslein@MUGV.Brandenburg.de