Hinweis: brandenburg.de hat seine Internet-Seiten auf barrierefreien Zugriff optimiert und verwendet deshalb standardisiertes CSS (Stylesheets). Sollte Ihr Browser dieses nicht korrekt anzeigen, unterstützt er nicht die üblichen Webstandards. Weitere Informationen finden Sie hier.
Link zum Kartendienst Lärmkartierung

Lärmkartierung im Land Brandenburg - Kartendienst

in english po polsku

Ergebnisse der Lärmkartierung

Die Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie) zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm fordert von den Mitgliedstaaten der EU, bis zum 30. Juni 2007 und danach alle fünf Jahre strategische Lärmkarten für definierte Untersuchungsräume auszuarbeiten. Die Untersuchungsräume ergeben sich in Umsetzung der EU-Richtlinie in deutsches Recht gemäß § 47a-f des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sowie aus der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV).

Für das Land Brandenburg wurde der Untersuchungsraum 2007 durch die Kartierungspflicht der Hautverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 6 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr definiert. Im Jahr 2012 umfasst der Untersuchungsraum die Hautverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr, den Großflughafen Berlin Brandenburg sowie den Ballungsraum Potsdam.
(Die Kartierung der Haupteisenbahnstrecken obliegt dem Eisenbahnbundesamt.).

Ergebnisse der Lärmkartierung sind statistische Angaben zur Lärmbetroffenheit sowie Lärmkarten mit der flächenhaften Isophonendarstellung der Tag/Abend/Nacht- und der Nachtlärmbelastung in den betroffenen Gemeinden.

1. Hauptverkehrsstraßen

Erläuterungen zum Umgebungslärm und zu den Datengrundlagen sowie den Berechnungsverfahren für die Erstellung von Lärmkarten werden in der Information der Öffentlichkeit über Lärmkarten nach 34. BImSchV gegeben.

Zur besseren Orientierung werden topografische Karten der Landesvermessung eingeblendet.

Mit dem Aufruf des Kartendienstes erkennen Sie die Nutzungsbedingungen an.
Der Kartendienst ist kostenfrei.

Ansprechpartner zum Kartendienst:
Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg
Dezernat 44
E-Mail: gis.zentrale@geobasis-bb.de

Weitere Informationen:
weitere Informationen  Information der Öffentlichkeit über Lärmkarten nach 34. BImSchV
 

2. Großflughafen Berlin-Schönefeld (Berlin Brandenburg)

Die Lärmkartierung betrachtet in einem ersten Schritt den Ist-Zustand des Flughafens unter Berücksichtigung der Datenbasis 2010. Sobald die zukünftigen Flugverfahren durch das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung festgelegt wurden, erfolgt auch die Kartierung des ausgebauten Zustandes. Die Ergebnisse werden entsprechend ergänzt. 

Weitere Informationen:
weitere Informationen  Umgebungslärm

23.12.2011

Kontakt:
Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Brandenburg, Referat T3 - Gebietsbezogener Immissionsschutz, Lärmschutz, Uwe Friedrich, Tel.: 033201/ 442-325, E-Mail: Uwe.Friedrich@LUGV.Brandenburg.de
Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Brandenburg, Abteilung Technischer Umweltschutz, Referat T3 - Gebietsbezogener Immissionsschutz, Lärmschutz (Straßenverkehrslärm), Dr. Christian Maschke, Tel.: 033201/ 442-282, E-Mail: Christian.Maschke@LUGV.Brandenburg.de