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Informationen zur Blauzungenkrankheit

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Nachdem die Blauzungenkrankheit erstmalig in Deutschland im August 2006 im Raum Kölner Bucht aufgetreten ist und sich rasant ausgebreitet hat, konnte die Seuche durch die konsequente Impfung in den Folgejahren zum Stillstand gebracht werden. Brandenburg wurde im Vergleich zu den anderen Bundesländern fast völlig von dem Seuchenzug verschont. Im Dezember 2007 wurde der erste Fall im Havelland festgestellt, in 2008 gab es 8 Fälle in den Landkreisen Elbe-Elster, Havelland, Ostprignitz-Ruppin sowie in Prignitz, 2009 gab es in Märkisch-Oderland und in Oberhavel jeweils einen Nachweis. Seit 2010 traten keine weiteren Fälle der Erkrankung auf. Klinische Erkrankungen wurden in keinem Fall festgestellt.

weitere Informationen  Überblick der aufgetretenen Fälle von Blauzungenkrankheit in Brandenburg in den Jahren 2007 bis 2009

Impfungen

Im Rahmen der in den Jahren 2008 und 2009 staatlich organisierten Impfkampagnen wurde ein nahezu flächendeckender Impfschutz bei Wiederkäuern hergestellt.

  Anzahl der geimpften Tiere
Rinder Schafe Ziegen
2008 568.330 153.855 12.362
2009 537.737 132.329 13.491
2010 270.084 33.658 940

Seit 2010 ist die Impfung gegen BTV-8 nicht mehr verpflichtend. Es wird dringend dazu geraten, die Tiere weiterhin gegen die Blauzungenkrankheit impfen zu lassen. Dies ist aus tiergesundheitlichen Gründen unbedingt erforderlich, da das BTV-8 weiter zirkuliert. 
Klinische Erkrankungen führen zu Leistungsdepressionen und können tödlich verlaufen. Betriebe, die empfängliche Tiere in BTV-8-freie Regionen verbringen wollen, können dies in Fällen geimpfter Tiere unter erleichterten Bedingungen tun. Für nichtgeimpfte Tiere sind in diesem Fall aufwändige Untersuchungen erforderlich. 
Für die Impfung stehen zugelassene Impfstoffe zur Verfügung. Die Durchführung der Impfung erfolgt durch den praktizierenden Tierarzt der Wahl. 
Die Kosten für die Durchführung der Impfung sind vom Tierhalter zu tragen. Die Impfungen sollten im Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HIT) für Schafe/Ziegen bestandsbezogen und für Rinder einzeltierbezogen registriert werden, um Verzögerungen beim innergemeinschaftlichen Verbringen oder der Ausfuhr von Tieren zu vermeiden.

Monitoringuntersuchungen

In den Jahren 2008 und 2009 wurden Monitoringuntersuchungen zur Präsens des BTV-8 in Brandenburg ausschließlich an Nutzwiederkäuern durchgeführt.

Seit 2010 werden auch Wildwiederkäuer in die Monitoringuntersuchungen einbezogen.

  Anzahl der Untersuchungen
an Hauswiederkäuern
davon
positiv
2008  18.540 8
2009 11.203 2
  Hauswiederkäuer  Wildwiederkäuer   
2010 9.648 17 0

Weitere Informationen
weitere Informationen  Informationen zur Blauzungenkrankheit (Infos des BMELV)
weitere Informationen  Informationen der EU
weitere Informationen  Informationen für Tierhalter/Tierärzte (Infoblatt des FLI)


19.05.2011

Kontakt:
Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Abteilung Verbraucherschutz, Referat 32, Hans-Georg Kantak, Tel.: (0331) 866-7472, E-Mail: VetwesenBB@MUGV.Brandenburg.de