Die europäische Wasserrahmenrichtlinie - SUP
Abgeschlossene Strategische Umweltprüfung zu den Entwürfen der Maßnahmenprogramme für die Flussgebietseinheiten Oder und Elbe gemäß § 26 Absatz 7 des Brandenburgischen Wassergesetzes beziehungsweise § 4 Absatz 2 des Brandenburgischen Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Bekanntmachung des Landesumweltamtes Brandenburg vom 12. Dezember 2009
Die "Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik" (Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Union [EU]) stellt Umweltziele für die Oberflächengewässer und das Grundwasser in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf. Zur rechtlichen Umsetzung dieser Richtlinie in Deutschland dienen das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes (WHG) sowie die Wassergesetze der Länder, im Land Brandenburg das Brandenburgische Wassergesetz (BbgWG).
Um die Umweltziele der Wasserrahmenrichtlinie zu erreichen, sind bis zum 22. Dezember 2009 Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne für die in § 1b WHG genannten Flussgebietseinheiten aufzustellen. Brandenburg gehört zu den beiden internationalen Flussgebietseinheiten Elbe und Oder.
Nach § 4 Absatz 1 des Brandenburgischen Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (BbgUVPG) unterliegen die Maßnahmenprogramme der Pflicht zur Strategischen Umweltprüfung. Hierfür wurde ein Umweltbericht erstellt, und nach § 26 Absatz 7 des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) in Verbindung mit § 14i des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) fand vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 eine Beteiligung der Öffentlichkeit statt.
Die Maßnahmenprogramme für die deutschen Teile der Flussgebietseinheiten Elbe und Oder wurden anschließend überarbeitet und treten am 22. Dezember 2009 mit der Bekanntmachung durch das Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz in Kraft.
Nach § 14l des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) werden die beiden Maßnahmenprogramme einschließlich der Umweltberichte zur Einsicht ausgelegt. Ebenso zur Einsicht ausgelegt wird eine zusammenfassende Erklärung, wie Umwelterwägungen einbezogen wurden, wie der Umweltbericht und wie die Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung berücksichtigt wurden. Ausgelegt wird auch eine Aufstellung der Überwachungsmaßnahmen nach § 14m UVPG.
Die Maßnahmenprogramme für die deutschen Teile der Flussgebietseinheiten Elbe und Oder, die Umweltberichte, die zusammenfassenden Erklärungen und die Aufstellung der Überwachungsmaßnahmen können ab 22. Dezember 2009 an folgenden Stellen eingesehen werden:
- im Internet unter der Adresse http://www.mugv.brandenburg.de/info/wrrl
- im Landesumweltamt Brandenburg
Seeburger Chaussee 2
14476 Potsdam, OT Groß Glienicke
Haus 4, Zimmer 027
Tel.: 033201/ 442-289
werktags 9 bis 15 Uhr oder nach telefonischer Absprache
- im Landesumweltamt Brandenburg
Müllroser Chaussee 50
15236 Frankfurt (Oder)
Haus 6 A, Zi. 115
Tel.: 0335/ 560-3135
werktags 9 bis 15 Uhr oder nach telefonischer Absprache
- im Landesumweltamt Brandenburg
Von-Schön-Straße 7
03050 Cottbus Raum 3.18
Tel.: 0355/ 4991-1391
werktags 9 bis 15 Uhr oder nach telefonischer Absprache
- im Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
Lindenstraße 34a
14467 Potsdam
Zimmer 143 B
Tel.: 0331/ 866-7212
werktags 9 bis 15 Uhr oder nach telefonischer Absprache
Maßnahmenprogramme für die Flussgebietseinheiten Elbe und Oder sowie die dazugehörigen Umweltberichte
21.12.2009
Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Abteilung Wasser- und Bodenschutz, Referat 62, Dr. Herbert Dunkel, Tel.: 0331/ 866 -7820, Fax: 0331/ 27548 -7820, E-Mail: Herbert.Dunkel@MUGV.Brandenburg.de


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