
Luft
Zur Feststellung der Luftqualität werden die Emissionen und Immissionen von Schadstoffen ermittelt und beurteilt. Die EU hat zur Sicherung der Luftqualität Grenzwerte u. a. für Feinstaub, Stickdioxid in der Luftqualitätsrichtline (2008/50/EG) festgelegt. Deren Einhaltung erfordert in einigen Brandenburger Städten die Aufstellung von Luftreinhalte- und Aktionsplänen.
Im Jahr 2010 wurde in Ostbrandenburg der Kurzzeitgrenzwert für PM10 von 50 µg/m3 an mehr als 35 Tagen überschritten. Ursache waren ungünstige meteorologische Ausbreitungsbedingungen, sogenannte Episoden, die zu den Grenzwertüberschreitungen geführt haben. Die europäische Kommission wurde über die Ursachen und ergriffenen Maßnahmen in den betroffenen Kommunen unterrichtet (siehe Bericht).
Für die Städte Brandenburg a.d.H. und Potsdam wurde bei der Kommission ein Antrag nach Art. 22 der EU-Richtlinie 2008/50/EG auf Fristverlängerung für die Einhaltung des Stickstoffdioxid-Grenzwertes, der 2010 nicht eingehalten werden konnte, gestellt. Bei Gewährung der Fristverlängerung durch die EU-Kommission haben die betroffenen Städte bis 2015 Zeit die Einhaltung des Grenzwertes dauerhaft sicherzustellen. Eine Entscheidung der Kommission wird Anfang 2012 erwartet..
Weitere Informationen:
Bericht zu den Ursachen
der Überschreitungen der 24 h-Grenzwerte für PM10-Schwebstaub im Land Brandenburg
im Jahr 2010 und den zu ihrer Vermeidung ergriffenen Maßnahmen
Luftqualität
Luftgütedaten
Ozon
Feinstaub
Stickoxide
Luftreinhaltepläne
Emissionen
Schadstoffregister PRTR
Holzfeuer im Freien
22.08.2011
Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Abteilung Umwelt, Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Referat 55, Dr. Heike Ellner, Tel.: 0331/ 866 -7922, E-Mail: Heike.Ellner@MUGV.Brandenburg.de


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