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Rußfiltereinbau (Foto: Rupert Oberhäuser, BMU-Archiv)

Luft

Zur Feststellung der Luftqualität werden die Emissionen und Immissionen von Schadstoffen ermittelt und beurteilt. Die EU hat zur Sicherung der Luftqualität Grenzwerte u. a. für Feinstaub vorgegeben. Deren Einhaltung erfordert in einigen Brandenburger Städten die Aufstellung von Luftreinhalte- und Aktionsplänen.

weitere Informationen  Hinweis:
Mit der Entscheidung K(2009) 5240 vom 2. Juli 2009 hat die Kommission der Europäischen Gemeinschaften keine Einwände dadegen erhoben, dass in der Stadt Cottbus eine Ausnahme von der vorgeschriebenen Anwendung des Tagesgrenzwertes für Feinstaub PM10 gemäß Anhang Xl der Richtlinie 2008/50/EG erfolgt. Die Ausnahme gilt bis zum 10. Juni 2011. Danach ist der genannte Grenzwert wie vorgeschrieben anzuwenden.

Für das Schadstoffregister PRTR haben die Betreiber bestimmter Industrieanlagen ab 2008 jährlich einen Bericht über die Emissionen ihrer Anlagen abzugeben.

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03.11.2009

Kontakt:
Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Abteilung Umwelt, Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Referat 51, Dr. Siegrid Schüler, Tel.: 0331 / 866 -7396, E-Mail: Siegrid.Schueler@MUGV.Brandenburg.de