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Foto: MLUV-Archiv

Lärm

Verkehrslärm führt zu teilweise starken Belastungen der Bevölkerung. Auch im Zusammenhang mit Bau-, Industrie-, Gewerbe und Freizeittätigkeiten stellt sich die Frage nach ausreichendem Lärmschutz.

Mit der Lärmminderungsplanung und der Lärmkontingentierung werden im Land Brandenburg Wege beschritten, den Lärm langfristig zu mindern.

Die Landesregierung Brandenburg misst insbesondere dem planerisch erzielbaren und vorsorgenden Lärmschutz in der städtebaulichen Planung eine hohe Bedeutung vor dem sonst verbleibenden passiven Lärmschutz bei. Dabei ist es sinnvoll, Luftreinhalte- und Lärmminderungsplanung unmittelbar miteinander zu kombinieren.

Erste praktische Erfahrungen lieferte ein Modellprojekt in der Fontanestadt Neuruppin. Diese Erfahrungen werden jetzt bei der Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm zur Reduzierung der Lärmbelastungen angewandt.

Weitere Informationen:

weitere Informationen  Lärmschutz - Hinweise für Bürgerinnen und Bürger
weitere Informationen  Lärmschutz in der städtebaulichen Planung
weitere Informationen  Modellprojekt Neuruppin
weitere Informationen  Umgebungslärm



21.08.2009

Kontakt:
Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Abteilung Umwelt, Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Referat 55, Dipl.-Biophys. Jens Krüsmann, Tel.: 0331/ 866 -7911, E-Mail: Jens.Kruesmann@MUGV.Brandenburg.de