
Industrieanlagen
Industrieanlagen und Gewerbebetriebe, die besondere Auswirkungen auf die Umwelt haben, werden durch das Landesumweltamt nach Bundesrecht genehmigt. Die Genehmigung ist integrierend. Sie schließt die verschiedenen Umweltbereiche, Baugenehmigungen und den Arbeitsschutz ein.
In einigen Fällen ist sie mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu verknüpfen.
Unter bestimmten Voraussetzungen genügt für die Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage eine Anzeige gegenüber dem Landesumweltamt.
Durch eine adäquate Anlagenüberwachung wird überprüft, ob die geforderten Maßnahmen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen eingehalten werden. Das Land hat dafür ein Überwachungskonzept. Die zuständigen Behörden kontrollieren vor Ort und prüfen die Messberichte zu Emissionen und Immissionen. Die Messungen selbst werden durch nach § 26 BundesImmissionsSchutzGesetz (BImSchG) bekannt gegebene Stellen vorgenommen.
Für Betriebsstandorte mit gefährlichen Stoffen oberhalb bestimmter Mengenschwellen gilt darüber hinaus die Störfall-Verordnung. Der Betreiber hat danach besondere Pflichten zur Vermeidung und Begrenzung von Unfällen. Es gibt ein behördenübergreifendes Überwachungsprogramm, sowie sicherheitstechnische Prüfungen durch Sachverständige nach § 29a BImSchG
Informationen zu ausgewählten Anlagenarten finden Sie in unseren Übersichten.
Weitere Informationen:
Genehmigungsverfahren
Umweltverträglichkeitsprüfung
Anzeigeverfahren
Sachverständigenstellen nach § 26 BImSchG
Sicherheit technischer Anlagen
Sachverständige für die Anlagensicherheit
PRTR - Ansprechpartner
AIS-I Anlageninformationssystem Immissionsschutz
LUIS-Daten zum Immissions- und Klimaschutz
18.12.2009
Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Abteilung Umwelt, Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Referat 54, Martina Bischert, Tel.: 0331/ 866 -7754, E-Mail: Martina Bischert@MUGV.Brandenburg.de


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