
Arten- und Biotopschutz
Artenschutz umfasst den Schutz und die Pflege wild lebender Tier- und Pflanzenarten in ihrer natürlichen und historisch gewachsenen Vielfalt.
Hierdurch unterscheidet sich der Artenschutz vom Tierschutz, der das einzelne Tier um seiner selbst Willen schützen will.
Regelmäßig wird eine Rote Liste gefährdeter Arten erstellt, die den Grad der Gefährdung von Arten einschätzt. Artenschutzprogramme zielen auf den Schutz meist einer einzelnen gefährdeten bzw. vom Aussterben bedrohten Art ab.
Der Biotopschutz befasst sich mit dem Schutz oder der Wiederherstellung ganzer Lebensräume (Biotope, Ökotope) oder von Teillebensräumen einer Tier- oder Pflanzengemeinschaft. Durch geeignete Maßnahmen wird versucht auch die Artendiversität außerhalb von Schutzgebieten zu erhalten.
Artenschutzprogramme
Artenschutzvollzug (CITES)
Tier- und Pflanzenwelt
Rote Listen
Biotopkartierung / Gesetzlicher Biotopschutz
Schutz der Alleen
Baumschutzverordnung
20.07.2009
Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Abteilung Naturschutz, Referat 42, Dr. Tilo Geisel, Tel.: 0331/866-7176, E-Mail: Tilo.Geisel@MUGV.Brandenburg.de


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