
Landschaftsplanung / Landschaftspflege
Aufgrund des Einwirkens des Menschen, leben wir in einer Kulturlandschaft, die der permanenten Pflege bedarf, um als Lebensgrundlage für Pflanzen, Tiere und den Menschen erhalten werden zu können. Gleichzeitig ist der Mensch auch auf die Nutzung dieser Landschaft angewiesen. Sofern Landschaftspflege nicht in diesem Nutzungsprozess, etwa durch Land-, Forst- oder Fischereiwirtschaft erfolgt, kann sie auch naturschutzfachlich begründet sein.
Eine Vielzahl von Förderprogrammen ist für die Finanzierung von Landschaftspflegemaßnahmen ganz oder teilweise geeignet (KULAP, Vertragsnaturschutz, integrierte Ländliche Entwicklung, Verbesserung des Landschaftswasserhaushaltes, Programme des Naturschutzfonds). Landschaftspflegemaßnahmen können auch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sein, die durch die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung begründet sind.
Die Ziele des Naturschutzes werden in der Landschaftsplanung dargestellt. Sie umfasst in Brandenburg vier Ebenen
- landesweite Ziele: Landschaftsprogramm;
- regionalen Ziele: Landschaftsrahmenpläne;
- kommunale Ziele: Landschaftsplan;
- Grünordnungspläne werden für Teile von Gemeinden zu Bebauungsplänen oder selbständig aufgestellt.
Selbständige Gründordnungspläne können als Satzung beschlossen werden.
Die Landkreise oder die kreisfreien Städte oder von ihnen beauftragte Organisationen oder Personen können in Brandenburg Wander-, Rad- und Reitwege markieren.
Weitere Informationen:
Landschaftsprogramm
Landschaftsrahmenpläne
Landschaftspläne
Grünordnungspläne
Pflege- und Entwicklungspläne
Bewirtschaftungspläne (Managementpläne)
Kulturlandschaftsprogramm (KULAP)
Hinweise zur Markierung von Wanderwegen im Land Brandenburg
Integrierte Ländliche Entwicklung
Stiftung Naturschutzfonds
18.08.2010
Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Abteilung Naturschutz, Referat 43, Dorotheé Hannemann, Tel.: 0331/ 866 -7093, E-Mail: Dorothee.Hannemann@MUGV.Brandenburg.de


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