
Landschaftsplanung / Landschaftspflege
Aufgrund des Einwirkens des Menschen, leben wir in einer Kulturlandschaft, die der permanenten Pflege bedarf, um als Lebensgrundlage für Pflanzen, Tiere und den Menschen erhalten werden zu können. Gleichzeitig ist der Mensch auch auf die Nutzung dieser Landschaft angewiesen. Sofern Landschaftspflege nicht in diesem Nutzungsprozess, etwa durch Land-, Forst- oder Fischereiwirtschaft erfolgt, kann sie auch naturschutzfachlich begründet sein.
Eine Vielzahl von Förderprogrammen ist für die Finanzierung von Landschaftspflegemaßnahmen ganz oder teilweise geeignet (KULAP, Vertragsnaturschutz, integrierte Ländliche Entwicklung, Verbesserung des Landschaftswasserhaushaltes, Programme des Naturschutzfonds). Landschaftspflegemaßnahmen können auch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sein, die durch die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung begründet sind.
Die Ziele des Naturschutzes werden in der Landschaftsplanung dargestellt. Sie umfasst in Brandenburg vier Ebenen
- landesweite Ziele: Landschaftsprogramm;
- regionalen Ziele: Landschaftsrahmenpläne;
- kommunale Ziele: Landschaftsplan;
- Grünordnungspläne werden für Teile von Gemeinden zu Bebauungsplänen oder selbständig aufgestellt.
Selbständige Gründordnungspläne können als Satzung beschlossen werden.
Weitere Informationen:
Landschaftsprogramm
Landschaftsrahmenpläne
Landschaftspläne / Grünordnungspläne
Kulturlandschaftsprogramm (KULAP)
Integrierte Ländliche Entwicklung
NaturSchutzFonds Brandenburg
Hinweise zur Durchführung
der Strategischen Umweltprüfung für die Landschaftsrahmenplanung im Land Brandenburg
19.06.2009
Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Abteilung Naturschutz, Referat 43, Dorotheé Hannemann, Tel.: 0331/ 866 -7093, E-Mail: Dorothee.Hannemann@MUGV.Brandenburg.de


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