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Abwasserbeseitigung

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Die ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung leistet einen wesentlichen Beitrag zum Schutz brandenburgischer Gewässer. Sie ist für den Gesundheiterhalt aller Brandenburgischen Bürger und Bürgerinnen und der als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge unabdingbar.

Die ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung ist eine pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe der Gemeinden (Stadtwerke, Zweckverbände, Ämter). Rückblickend wurden im Land Brandenburg seit 1990 große Fortschritte beim Aufbau der ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung erzielt. Im Ergebnis der gemeinsamen Anstrengungen von Land und Kommunen sind gemäß Lagebericht 2011 Ende 2009 ca. 86 Prozent der Bevölkerung über eine öffentliche Kanalisation an Brandenburger und Berliner Kläranlagen angeschlossen. Neben der Abwasserbehandlung von rund 2,4 Mio. Einwohnern werden die 246 kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen auch für die Reinigung von Abwasser aus Gewerbe und Industrie vorgehalten und genutzt. Dieses Abwasser macht im Mittel bis zu etwa einem Drittel des Kläranlagenzuflusses aus. Insbesondere im ländlichen Raum können neben kleinen kommunalen Kläranlagen unter bestimmten Voraussetzungen auch Kleinkläranlagen und abflusslose Sammelgruben dauerhaft eingesetzt werden.

Heute hat das Land Brandenburg die in der EU-Kommunalabwasserrichtlinie vorgegebenen Anforderungen – insbesondere was die fristgemäße Errichtung von Kanalisationen und die Ausstattung von Kläranlagen betrifft – im Wesentlichen umgesetzt. Das Land und die Europäische Kommission haben diese Arbeit zwischen 1991 und 2010 finanziell mit rund 1,003 Mrd. Euro gefördert. Die jeweils standortbezogene Auswahl der ökologisch und ökonomisch günstigsten Variante der ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung sowie die u. a. auch daraus resultierende Höhe der Gebühren obliegt den Kommunen im Rahmen der Wahrnehmung ihrer Selbstverwaltungsaufgabe. Die brandenburgische Landesregierung unterstützt durch klare Anforderungen bei der Investitionsförderung - z.B. durch Vorlage eines mindestens alle 5 Jahre fortzuschreibenden Abwasserbeseitigungskonzeptes - sowie durch Einflussnahme im Bereich des Schuldenmanagementfonds das notwendige Problem- und Kostenbewusstsein bei den kommunalen Aufgabenträgern.

Besondere Schwerpunkte im Bereich der Kommunalabwasserbeseitigung werden zukünftig - insbesondere im Zusammenhang mit der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie - die Sanierung von Kläranlagen, der Neubau und die Ertüchtigung von Kanalnetzen und dezentralen Lösungen sowie die Ermittlung und Ausnutzung etwaig noch vorhandener Optimierungspotentiale im Bereich des Betriebs ausgewählter kommunaler Abwasserbehandlungsanlagen bilden.

Weitere Informationen:
weitere Informationen  Positionspapier - Verwendung von gereinigtem Abwasser für Maßnahmen zur Stabilisierung des Wasserhaushalts
weitere Informationen  Von Abwasser bis Zweckverband
weitere Informationen  Katalog "Orientierungswerte Jahr 2003
weitere Informationen  Lagebericht 2005
weitere Informationen  Lagebericht 2007
weitere Informationen  Lagebericht 2009
weitere Informationen  Lagebericht 2011
weitere Informationen  Wegweiser für den Einsatz von Kleinkläranlagen und Sammelgruben
weitere Informationen  Rechtsvorschriften


14.06.2011

Kontakt:
Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Abteilung Wasser- und Bodenschutz, Referat 63, Dr. Oliver Merten, Tel.: 0331/ 866 -7343, E-Mail: Oliver.Merten@MUGV.Brandenburg.de