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Regenwasser fliesst in Gulli (Foto: Christian Schwier, Fotolia.com)

Niederschlagswasser

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Das Niederschlagswasser ist im Land Brandenburg die maßgebliche Quelle des Wasserhaushaltes. Cirka zwei Drittel des verfügbaren Wassers wird aus den Niederschlägen und nur ein Drittel durch Zuflüsse aus den angrenzenden Gebieten gedeckt.

Das auf den versiegelten Flächen anfallende Niederschlagswasser wird überwiegend noch in der Kanalisation gesammelt, abgeleitet und in die oberirdischen Gewässer abgegeben. Das Wasser wird dem Gebiet entzogen und die Grundwasserneubildung stark vermindert. Es treten zusätzliche Gewässerbelastungen ein, außerdem führt der verstärkte Oberflächenabfluss zu einer wachsenden Hochwassergefahr. Letztlich verursacht die Errichtung sowie Betrieb und Wartung der Entwässerungsanlagen Kosten.

Eine zeitgemäße Stadt- und Entwässerungsplanung verlangt daher ein Umdenken beim Umgang mit Regenwasser. Als Alternative zur herkömmlichen Regenwasserableitung wurden in den letzten Jahren Lösungen zur dezentralen Niederschlagswasserbewirtschaftung erarbeitet. Dezentrale Systeme sind mittlerweile erprobt, marktüblich verfügbar und auch hinsichtlich ihres Betriebes den herkömmlichen Lösungen gleichwertig.

Im Interesse umweltfreundlicher und Kosten sparender Lösungen in der Siedlungsentwässerung orientiert das Land Brandenburg deshalb auf die ortsnahe Versickerung des Niederschlagswassers. So sieht § 54 Abs. 4 des brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) vor, dass das Niederschlagswasser zu versickern ist, soweit eine Verunreinigung des Grundwassers nicht zu besorgen ist und sonstige Belange dem nicht entgegenstehen.

Die Beseitigung des Niederschlagswassers ist gemäß § 66 BbgWG grundsätzlich eine kommunale Pflichtaufgabe. Eine Ausnahme hiervon gilt für das Niederschlagswasser von öffentlichen Verkehrsanlagen außerhalb in Zusammenhang bebauter Ortsteile. Die Gemeinden können außerdem durch eine kommunale Satzung vorsehen, dass Niederschlagswasser auf den Grundstücken, auf denen es anfällt, versickert werden muss. Die Pflicht zur Niederschlagswasserbeseitigung kann also auf den Grundstückseigentümer übertragen werden. Die Broschüre "Naturnaher Umgang mit Regenwasser" richtet sich an Eigenheimbesitzer und Bauherren und informiert in praxisnaher Form über die verschiedenen Möglichkeiten einer dezentralen Regenwasserbewirtschaftung.

Die Gemeinden haben überdies die Möglichkeit, im Rahmen der Bebauungsplanung bereits frühzeitig die bestehenden Möglichkeiten zur dezentralen Bewirtschaftung zu prüfen und entsprechende Festsetzungen in den Bebauungsplänen festzuschreiben. Hierauf wurde mit einem gemeinsamen Rundschreiben des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft und des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 11. Oktober 2011 aufmerksam gemacht. Das Rundschreiben enthält Erläuterungen und Hinweise für die Durchführung der erforderlichen Prüfungen und gibt Empfehlungen zur Festsetzung im B-Plan. Die Broschüre "Regenwasserbewirtschaftung in Neubaugebieten - Fachinformation" liefert hierzu weitergehende Informationen und Ausführungsbeispiele. Sie richtet sich an die Gemeinden, Planungsträger und Ingenieurbüros sowie an die Gemeindevertreter und Fachausschüsse.

Weitere Informationen:
weitere Informationen  Leitfaden Naturnaher Umgang mit Regenwasser
weitere Informationen  Fachinformation Regenwasserbewirtschaftung in Neubaugebieten
weitere Informationen  Gemeinsames Rundschreiben MIL - MUGV zur Berücksichtigung dezentraler Lösungen
       zur Niederschlagsentwässerung bei der Bebauungsplanung
weitere Informationen  Niederschläge
weitere Informationen  Grund- und Stauwasserverhältnisse
       (Informationen des LBGR - Landesamt für Bergbau Geologie und Rohstoffe Brandenburg)


19.01.2012

Kontakt:
Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Abteilung Wasser- und Bodenschutz, Referat 63, Dr. Oliver Merten, Tel.: 0331/ 866 -7343, E-Mail: Oliver.Merten@MUGV.Brandenburg.de