Weinland Brandenburg
Das Land Brandenburg ist ein Weinverbrauchsland, in dem in nur sehr geringem Umfang Keltertraubenanbau betrieben wird. Die bestockte Rebfläche beträgt 14 Hektar, Neupflanzrechte wurden im Umfang von 15 Hektar ausgereicht (Stand: 07/2009).

Der Anbau von Keltertrauben für die Weinherstellung auf Rebflächen über 100 Quadratmeter ist genehmigungspflichtig. Zuständig für die Erteilung der Genehmigung von Neuanpflanzungen von Rebflächen und die Kontrolle des Weinbaupotentials sind die Bediensteten im für die Lebensmittelsicherheit zuständigen Referat der Abteilung Verbraucherschutz im Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg.
Download: Karte Weintraubenanbau in Brandenburg
03.07.2009
Kontakt:
Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Abteilung Verbraucherschutz, Referat 33, Klaus Pastow, Tel.: 0331/ 866-7466, E-Mail: Klaus.Pastow@MUGV.Brandenburg.de
Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Abteilung Verbraucherschutz, Referat 33, Klaus Pastow, Tel.: 0331/ 866-7466, E-Mail: Klaus.Pastow@MUGV.Brandenburg.de


Seite drucken