Abfallbilanzen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger 2003
1. Zielsetzung und Beschreibung der Erhebung
Im Land Brandenburg wird jährlich eine Abfallbilanz erstellt und durch das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz (MLUV) veröffentlicht.
Die Rechtsgrundlage für die Erstellung der Abfallbilanz für das Jahr 2003 ist § 7 Brandenburgisches Abfallgesetz (BbgAbfG). Danach sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) verpflichtet, bis zum 1. April jeweils für das abgelaufene Jahr über Art, Menge und Herkunftsbereiche der von ihnen entsorgten Abfälle sowie über deren Verwertung oder Beseitigung Auskunft zu geben.
Zum 1. April 2004 wurden vom Landesumweltamt Brandenburg alle zur Erstellung der Abfallbilanz 2003 relevanten Abfallwirtschaftsdaten bei den örE des Landes Brandenburg erhoben, auf Plausibilität geprüft, anschließend ausgewertet und zur Abfallbilanz zusammengefasst.
Bei einer Interpretation der Daten ist zu beachten, dass in der vorliegenden Abfallbilanz nur die den örE überlassenen Abfallmengen dargestellt sind.
Ergänzend sind die auf Grundlage der Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen (VerpackV) im Rahmen des Dualen Systems erfassten Wertstoffmengen aus Haushaltungen aufgeführt.
1.2 Beschreibung des Erhebungsgebietes
Die örE sind im Land Brandenburg die vier kreisfreien Städte und die 14 Landkreise. Die Entsorgungspflicht wurde von vier Landkreisen auf drei Abfallzweckverbände übertragen (Südbrandenburgischer Abfallzweckverband (SBAZV), Kommunaler Abfallentsorgungsverband (KAEV) "Niederlausitz" und Abfallentsorgungsverband (AEV) "Schwarze Elster"). Damit sind die Abfallbilanzdaten von insgesamt 17 örE auszuwerten und darzustellen.
Im Land Brandenburg leben auf einer Fläche von 29.477 Quadratkilometern 2.575.571 Einwohner. Das Erhebungsgebiet weist mit einer durchschnittlichen Bevölkerungsdichte von 87 E/km2 eine dünne Besiedlung auf. Abbildung 1 ist zu entnehmen, dass ein Gefälle bei der Bevölkerungsdichte vom Berliner Umland zu den Randgebieten besteht. Weitere Einwohnerverdichtungen gibt es in den kreisfreien Städten und im Südosten des Landes.

In Tabelle 1 sind die Einwohnerzahlen in den Entsorgungsgebieten der einzelnen örE aufgeführt.
In einem umfangreichen Fragenprogramm wurden die erforderlichen Daten über Art, Menge und Verbleib der Abfall- und Wertstoffarten sowie allgemeine Daten zur Entsorgungslogistik, zu Gebühren und Kosten, zu Entsorgungsanlagen und zur Öffentlichkeitsarbeit erhoben. In umfangreichen Plausibilitätskontrollen wurden die Daten geprüft und gegebenenfalls durch eine Nacherhebung korrigiert.
Die in der Abfallbilanz erfassten Abfall- und Wertstoffarten wurden inhaltlich zu sechs Hauptgruppen zusammengefasst:
- Feste Siedlungsabfälle aus Haushaltungen, Gewerbe und öffentlichem Straßenland (Hausmüll, Sperrmüll aus Haushaltungen und Gewerbe, hausmüllähnliche Gewerbeabfälle, bestehend aus Geschäftsmüll und sonstigen hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen, Marktabfälle, Straßenkehricht, Abfälle aus der Kanalreinigung und Siedlungsabfälle anders nicht genannt)
- Getrennt erfasste Wertstoffe aus Haushaltungen und Gewerbe (Bioabfälle, kompostierbare Garten- und Parkabfälle, Nichtverpackungen aus Papier/Pappe/Karton, Metalle, elektronische Geräte usw.)
- Problemstoffe (insbesondere schadstoffhaltige Abfälle aus Haushaltungen sowie Sonderabfallkleinmengen aus dem Gewerbe, wie Farb- und Lackreste, Batterien, Öle und Fette, Lösemittel, Leuchtstoffröhren usw.)
- Bauabfälle (gemischte Bau- und Abbruchabfälle, Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik, Baustoffe auf Gipsbasis, asbesthaltige Baustoffe, Dämmmaterial, Boden und Steine, Bitumengemische, Kohlenteer und teerhaltige Produkte, Holz, Kunststoffe und sonstige Bau- und Abbruchabfälle)
- Sonstige Abfälle (nicht kompostierbare Garten- und Parkabfälle, Altreifen, Fahrzeugwracks, nicht verwertbare Verpackungen, Abfälle aus der Herstellung und Verarbeitung von Zellstoff, Abfälle aus Kraftwerken und anderen Verbrennungsanlagen, Abfälle aus der mechanischen Formgebung usw.)
- Sekundärabfälle (Rückstände aus Sortieranlagen, Sandfangrückstände, Sieb- und Rechenrückstände, Mineralien usw.)
Nicht erhoben wurden von den örE nach § 15 Abs. 3 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) von der Entsorgung ausgeschlossene Abfälle.
2. Organisation von Sammlung und Transport
Die Angaben zur Organisation von Sammlung und Transport umfassen die Sammelsysteme der Abfallentsorgung. Die zur Anwendung kommenden Systeme unterscheiden sich nach der Abfallart. In den nachfolgenden Abschnitten werden die Abfallarten Hausmüll, Sperrmüll, getrennt erfasste Wertstoffe und Problemstoffe differenziert beschrieben.
Tabelle 2 ist die Anzahl der möglichen Behälterentleerungen für die Hausmüllentsorgung in den Entsorgungsgebieten der einzelnen örE zu entnehmen. Im Bestand an Abfallbehältern gibt es nur noch geringe Schwankungen. Trotzdem ist eine langfristige Verschiebung von größeren zu kleineren Abfallbehältern zu beobachten.
Tabelle 3 gibt für die einzelnen Entsorgungsträger das spezifische zur Verfügung gestellte Behältervolumen zur Abfallerfassung insgesamt an. Für die Wertstofferfassung wurde generell mehr Volumen als für die Hausmüllerfassung bereitgestellt.
Zunehmend werden in den örE Identsysteme bei der Restmüllsammlung eingerichtet.
Zwei Sammelverfahren fanden Anwendung: die Straßensammlung, die nach einem öffentlich bekannt gemachten Rhythmus durchgeführt wird und die Abholung auf Abruf, bei der der Abfallerzeuger den Bedarf anmeldet. In 14 Entsorgungsgebieten wurde der Sperrmüll aus Haushaltungen nur auf Abruf abgefahren. In zwei Entsorgungsgebieten (Landkreis Prignitz und Landkreis Spree-Neiße) erfolgte die Sperrmüllabfuhr nur durch Straßensammlungen. In einem Landkreis (Landkreis Uckermark) wurde die Sammlung auf Abruf mit Straßensammlungen kombiniert.
2.3 Getrennt erfasste Wertstoffe
Bei der Wertstofferfassung wird zwischen der Erfassung durch die örE und der Erfassung außerhalb der öffentlichen Entsorgungspflicht unterschieden. Im Rahmen der Abfallbilanz 2003 wurden Daten zu den durch die örE und über das Duale System erfassten Wertstoffe erhoben. Zu gewerblichen oder karitativen Sammlungen wurde nicht ermittelt.
Die Erfassung der gebrauchten Verkaufsverpackungen aus Papier/Pappe/Karton, Glas und der Leichtfraktion (Kunststoffe, Verbunde, Metalle) erfolgt über das Duale System. Nichtverpackungen aus Papier/Pappe/Karton werden im Auftrag der örE über das Duale System miterfasst.
Eine weitere Differenzierung ergibt sich aus den eingesetzten Erfassungssystemen. Es wird zwischen Hol- und Bringsystem unterschieden.
Unter Holsystem ist entsprechend der Hausmüllerfassung die Bereitstellung der Sammelbehälter am Grundstück zu verstehen. Die Wertstoffe werden vom Entsorger am Grundstück abgeholt. Beim Bringsystem stehen die Wertstoffbehälter auf öffentlich zugänglichen Flächen und Sammelstellen. Die Abfallerzeuger bringen die Wertstoffe zu diesen Standorten.
Es wurden im Gebiet von allen örE Papier/Pappe/Karton und im Gebiet von zehn örE Glas im Holsystem gesammelt. Letzteres war bei Gewerbebetrieben und vereinzelt in Großwohnanlagen der Fall. In allen Entsorgungsgebieten kamen auch zur Erfassung der Leichtverpackungen Holsysteme zur Anwendung. Es wurden neben den "Gelben Tonnen" überwiegend "Gelbe Wertstoffsäcke" zur Erfassung eingesetzt.
Die Erfassung von Papier/Pappe/Karton, Glas und Leichtverpackungen erfolgte in allen Entsorgungsgebieten auch im Bringsystem. Das bereitgestellte Behältervolumen im Bringsystem lag im Landesdurchschnitt für Papier/Pappe/Karton bei 7 l/E,Wo, für Glas bei 11 l/E,Wo und für Leichtverpackungen bei 3 l/E,Wo.
Eine Bioabfallsammlung über die "Biotonne" wurde in sieben Entsorgungsgebieten durchgeführt. Insgesamt sind 190.045 Einwohner an diese Art der Bioabfallsammlung angeschlossen. Die höchsten Anschlussgrade wurden mit 72 % bzw. 87 % in den kreisfreien Städten Brandenburg an der Havel und Frankfurt (Oder) erreicht. Überwiegend wurden die Bioabfälle in kleineren Teilgebieten der Entsorgungsträger eingesammelt. Die Sammlungen erfolgten nahezu ausschließlich in städtischen Gebieten.
Laubsäcke kamen in den Gebieten von neun öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern zum Einsatz. Darüber hinaus gab es auch vermehrt die Grünabfallsammlung im Bringsystem. In 15 Entsorgungsgebieten bestand die Möglichkeit der Selbstanlieferung an Kompostierungsanlagen, in drei Entsorgungsgebieten an dezentrale Sammelplätze, in vier Landkreisen wurde Gemeinschaftskompostierung durchgeführt.
Das zur Verfügung gestellte Behältervolumen und das eingesetzte Sammelsystem zur Erfassung von Papier/Pappe/Karton, Glas, Leichtverpackungen und Bioabfällen im Holsystem sind für die Entsorgungsgebiete der örE in Tabelle 4 dargestellt. Die Angaben zu den Sammlungen im Holsystem können sich auch auf Teile der Entsorgungsgebiete beziehen.
Die getrennte Sammlung von Problemstoffen fand bei Haushaltungen, Gewerbebetrieben und im Dienstleistungsbereich statt. Im Land Brandenburg erfolgte die Problemstofferfassung sowohl im Hol- als auch im Bringsystem, in der Regel zweimal jährlich. Es wurden insgesamt ca. 3.033 Haltepunkte durch Schadstoffmobile angefahren. Dabei gab es in zehn Entsorgungsgebieten die Möglichkeit der Mitnutzung für das Gewerbe. In drei Landkreisen gab es für bestimmte gewerbliche Abfälle eine branchenspezifische Entsorgung. In elf Entsorgungsgebieten wurden stationäre Sammelstellen genutzt, in sieben gab es ein separates Holsystem für gewerbliche Sonderabfallkleinmengen.
3. Kosten der Abfallentsorgung
Im Jahre 2003 betrugen die Kosten der Abfallentsorgung für die den örE überlassenen Abfälle insgesamt 152 Mio. €. Sie sind damit gegenüber 2002 um 9 % gesunken.
Abbildung 2 zeigt die Anteile ausgewählter Entsorgungsleistungen (Kostenstellen) an den Gesamtkosten, bezogen auf das Land Brandenburg. Hierzu wurden lediglich die Angaben derjenigen örE verwendet, die mindestens 70 % der nach Kostenarten ermittelten Gesamtentsorgungskosten auf die ausgewählten Kostenstellen verteilen konnten. Wesentliche Veränderungen im Vergleich zu den Vorjahren sind nicht festzustellen.
Abb. 2 Anteile ausgewählter Entsorgungsleistungen an den Gesamtkosten für die Abfallentsorgung im Land Brandenburg 2003

Die Belastung je Einwohner durch Gebühren für die Entsorgung der Abfälle aus Haushaltungen betrug 2003 im Durchschnitt des Landes Brandenburg ca. 41 €. Damit hat sich die Gebührenbelastung wiederum verringert (4 % gegenüber 2002). Wie aus Abbildung 3 hervorgeht, sind damit die Gebühren seit 1999 kontinuierlich um insgesamt 16 % gesunken.
Abb. 3 Entwicklung der durchschnittlichen einwohnerspezifischen Gebührenbelastung für private Haushalte im Land Brandenburg

Abbildung 4 zeigt die durchschnittliche einwohnerspezifische Gebührenbelastung der Haushaltungen in den Gebieten der einzelnen örE. Diese Angaben sind Durchschnittswerte, denen die in Tabelle 1 genannten Einwohnerzahlen zugrunde gelegt sind. Diese sind nicht in jedem Fall mit der Anzahl der zur Gebührenveranlagung herangezogenen Einwohner identisch. Die Unterschiede in der Gebührenbelastung ergeben sich vor allem aus der konkreten örtlichen Ausgestaltung und Organisation der Abfallentsorgung, aus unterschiedlichen Vertragsbeziehungen, logistischen Voraussetzungen, einem abweichenden Angebot an Umfang und Qualität von Entsorgungsleistungen, dem erreichten Stand der Investitionstätigkeit, dem Bedarf an Rücklagen für die Sicherung und Rekultivierung der Deponien. Größere Gebührenschwankungen einzelner örE im Vergleich zur letzten Bilanzveröffentlichung können auch aus dem Ausgleich von Über- bzw. Unterdeckungen im Rahmen von Kalkulations- und Jahresabschlussrechnungen resultieren.
Abb. 4: Durchschnittliche einwohnerspezifische Gebührenbelastung für die Abfallentsorgung der Haushaltungen
in den Entsorgungsgebieten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger des Landes Brandenburg 2003

Die im konkreten Einzelfall tatsächlich zu entrichtenden Gebühren können von den in Abbildung 4 ausgewiesenen stärker abweichen. Die tatsächliche Gebührenhöhe hängt dabei von den in der jeweiligen Gebührensatzung bestimmten Tatbeständen wie Leistungsinanspruchnahme, Haushaltsgröße, Variabilität von Behältergröße und -entleerungshäufigkeit, Eigenkompostierung und Gemeinschaftskompostierung u. a. ab.
Bei Ausschöpfung aller Möglichkeiten zur Reduzierung der Restmüllmenge (Vermeidung von Abfällen, Getrennthaltung verwertbarer Abfälle, Eigen- bzw. Gemeinschaftskompostierung) sind für die Bürger in der Regel Gebührenreduzierungen möglich.
Ein direkter Rückschluss auf die Effizienz der Abfallentsorgung ist aus der unterschiedlichen Gebührenbelastung nicht ableitbar.
Der Öffentlichkeitsarbeit kommt bei der Umsetzung der Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung der Abfallmenge große Bedeutung zu. Bis auf die kreisfreien Städte Potsdam und Brandenburg an der Havel informieren inzwischen alle örE die Öffentlichkeit auch über das Internet.
Tabelle 5 führt die durch die örE eingesetzten Instrumente zur Öffentlichkeitsarbeit im Land Brandenburg auf.
Im Land Brandenburg fielen 2003 1,81 Mio. Megagramm (Mg) Abfälle an, die den örE überlassen wurden.
Die zu entsorgende Gesamtmenge hat sich damit im Vergleich zum Vorjahr um 8 % verringert. Die alleinige Betrachtung der Gesamtmenge ist jedoch wenig aussagekräftig. Um die Entwicklung der Abfallmengen beurteilen zu können, ist eine differenzierte Betrachtung nach Hauptgruppen sowie nach Abfall- und Wertstoffarten erforderlich.
Im Einzelnen entfallen auf die Hauptgruppen Feste Siedlungsabfälle 656.510 Mg, Getrennt erfasste Wertstoffe aus Haushaltungen und Kleingewerbe 238.421 Mg, Problemstoffe 1.629 Mg, Bauabfälle 478.594 Mg, Sonstige Abfälle 116.190 Mg sowie Sekundärabfälle 321.320 Mg.
Abbildung 5 zeigt das Abfallaufkommen differenziert nach Hauptgruppen für das Land Brandenburg.
Abb. 5: Abfallaufkommen nach Hauptgruppen im Land Brandenburg 2003

Die vergleichende Betrachtung der in den Gebieten der örE angefallenen Abfallmenge ist ein erklärtes Ziel der Erstellung von Abfallbilanzen. Das Abfallaufkommen der Hauptgruppen und Abfallarten wird nachfolgend für die einzelnen örE dargestellt. Tabelle 6 zeigt das Abfallaufkommen in den Entsorgungsgebieten der örE differenziert nach Hauptgruppen.
Die Hauptgruppen Feste Siedlungsabfälle und Getrennt erfasste Wertstoffe werden nachfolgend anhand der einwohnerspezifischen Jahresmengen einer vergleichenden Betrachtung zwischen den einzelnen Entsorgungsträgern unterzogen. Für die übrigen Hauptgruppen unterbleibt eine vergleichende Betrachtung, weil der überwiegende Teil außerhalb der kommunalen Entsorgungspflicht entsorgt wird (z.B. Bauabfälle), ein unmittelbarer Einwohnerbezug nicht gegeben ist (z. B. Produktionsspezifische Abfälle) oder die Art der Mengenerfassung nicht einheitlich ist (z.B. Problemstoffe).
5.2 Feste Siedlungsabfälle und Getrennt erfasste Wertstoffe
Tabelle 7 zeigt das Aufkommen an Festen Siedlungsabfällen in den Entsorgungsgebieten der örE. Die Hauptgruppe Feste Siedlungsabfälle setzt sich aus den Abfallarten Hausmüll, hausmüllähnliche Gewerbeabfälle, Sperrmüll aus Haushaltungen und Gewerbe, Marktabfälle, Straßenkehricht, Abfälle aus der Kanalreinigung und anders nicht genannte Siedlungsabfälle zusammen. Wie in den Vorjahren ist der hausmüllähnliche Gewerbeabfall getrennt nach Geschäftsmüll und sonstigen hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen angegeben (im Gegensatz zu den sonstigen hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen wird Geschäftsmüll gemeinsam mit Hausmüll eingesammelt.). In diesem Jahr wurde von 14 örE der Geschäftsmüll getrennt ausgewiesen. Für die restlichen örE musste aufgrund der fehlenden Angaben erneut eine Hochrechnung erfolgen.
Für vergleichende Betrachtungen wird in Tabelle 8 das einwohnerspezifische Aufkommen an Festen Siedlungsabfällen für alle örE dargestellt. Abbildung 6 zeigt die einwohnerspezifische Menge der Festen Siedlungsabfälle nach örE, platziert nach der 2003 angefallenen Menge.
Abb. 6: Spezifisches Aufkommen an festen Siedlungsabfällen in den Entsorgungsgebieten
der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger des Landes Brandenburg 2003

In Abbildung 7 ist die einwohnerspezifische Menge an Festen Siedlungsabfällen der örE klassiert dargestellt.
Abb. 7: Einwohnerspezifische Menge an Festen Siedlungsabfällen
der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger des Landes Brandenburg 2003

Das durchschnittliche Aufkommen an Festen Siedlungsabfällen ist mit 255 kg/E (Kilogramm pro Einwohner) im Vergleich zu den Vorjahren weiter zurückgegangen (gegenüber 2002 um 8 %).
Gegenüber dem Vorjahr reduzierte sich die Menge an Hausmüll um 1,5% auf 143 kg/E (2002: 145 kg/E). Die Menge an hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen (Geschäftsmüll und sonstige hausmüllähnliche Gewerbeabfälle) ist gegenüber 2002 um 17 % auf 60 kg/E zurückgegangen. Die Menge an Sperrmüll ist mit 42 kg/E (2002: 50 kg/E) um 16 % zurückgegangen. Die Mengen an Marktabfällen und Straßenkehricht haben sich gegenüber dem Vorjahr nur unwesentlich geändert.
Die Hauptgruppe Getrennt erfasste Wertstoffe setzt sich aus den kommunal erfassten Wertstoffarten Bioabfälle, kompostierbare Garten- und Parkabfälle, Metalle und sonstige Wertstoffe sowie den über das Duale System miterfassten Nichtverpackungen aus Papier/Pappe/Karton zusammen.
Zusätzlich enthält der nachfolgende Textabschnitt auch Angaben zu der über das Duale System erfassten Menge an gebrauchten Verkaufsverpackungen (Papier/Pappe/Karton, Glas und Leichtverpackungen). In das Gesamtabfallaufkommen der örE werden diese Angaben nicht mit einbezogen.
In Tabelle 9 sind die durch die örE und über das Duale System getrennt erfassten Wertstoffmengen als Jahresmenge und als einwohnerspezifischer Wert dargestellt. Die insgesamt erfasste Wertstoffmenge (durch öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger sowie über Duales System) betrug 441.841Mg (172 kg/E) und ist im Vergleich zum Vorjahr um 4 % gesunken (2002: 178 kg/E). Das ist vor allem auf geringere Mengen an Glas, Leichtverpackungen, kompostierbaren Garten- und Parkabfällen sowie Papier/Pappe/Karton zurückzuführen. Insbesondere die über das Duale System erfassten Mengen sanken gegenüber dem Vorjahr um 8% (von 85 kg/E auf 79 kg/E).
Tabelle 10 zeigt die durch die örE erfassten Wertstoffmengen differenziert nach den Stoffgruppen Papier/Pappe/Karton (Nichtverpackungen), Metalle, kompostierbare Garten- und Parkabfälle, Bioabfälle, elektronische Geräte sowie sonstige Wertstoffe.
In Tabelle 11 sind die über das Duale System erfassten Wertstoffmengen aus Papier/Pappe/Karton (nur Verpackungen), Glas und Leichtverpackungen aufgeführt. Auffallend ist der starke Rückgang bei Glas um 10 % und bei Leichtverpackungen um 8 %. Hauptursache für diese Entwicklungen sind die Auswirkungen der in Kraft getretenen Pfandpflicht für bestimmte Einweggetränkeverpackungen. Dadurch wurde die bereits seit Jahren zu beobachtende Substitution von Glas- durch PET-Getränkeverpackungen sehr stark beschleunigt. Außerdem wurden erhebliche Mengen der Leichtverpackungen für Getränke nicht mehr über das Duale System, sondern über die Rücknahmesysteme des Handels entsorgt. Abbildung 8 zeigt den prozentualen Anteil der zur Verwertung aussortierten Verpackungsmaterialien, bezogen auf die insgesamt über das Duale System erfasste Verpackungsmenge.
Abb. 8: Anteile der zur Verwertung aussortierten Verpackungsmaterialien,
bezogen auf die insgesamt über das Duale System erfasste Verpackungsmenge im Land Brandenburg 2003

Die Abfallmengenentwicklung der Festen Siedlungsabfälle und der Getrennt erfassten Wertstoffe ist im Zusammenhang zu sehen. Die Summe aus Beiden wird als die zur Entsorgung anstehende Gesamtmenge an Festen Siedlungsabfällen definiert. Eine Verringerung dieser Gesamtmenge ist mit einer tatsächlichen Abfallvermeidung bzw. mit einer erhöhten Verwertung hausmüllähnlicher Gewerbeabfälle außerhalb der öffentlichen Abfallentsorgung gleichzusetzen. Das in Abbildung 9 ab dem Jahr 1995 dargestellte Abfallaufkommen ist seitdem kontinuierlich gesunken.
Abb. 9: Entwicklung des Aufkommens an festen Siedlungsabfällen und Wertstoffen im Land Brandenburg von 1995 bis 2003

Abbildung 10 ist die Entwicklung des Abfall- und Wertstoffaufkommens von 1997 bis 2003 im Einzelnen zu entnehmen. Während das Aufkommen an Hausmüll, hausmüllähnlichem Gewerbeabfall und Sperrmüll insgesamt rückläufig ist, ist bei den erfassten Wertstoffen ein tendenzieller Anstieg zu verzeichnen.
Abb. 10: Entwicklung des Abfall- und Wertstoffaufkommens im Land Brandenburg von 1997 bis 2003

In Abbildung 11 ist die Entwicklung des Aufkommens einzelner Wertstoffarten von 1997 bis 2003 dargestellt.
Abb. 11: Entwicklung des Aufkommens einzelner Wertstoffarten im Land Brandenburg von 1997 bis 2003

Zu den Problemstoffen zählen die aus privaten Haushaltungen stammenden Abfälle, die überwiegend durch Schadstoffmobile eingesammelt wurden, und die Sonderabfallkleinmengen aus dem gewerblichen Bereich. Tabelle 12 sind die Problemstoffmengen aus Haushaltungen und Kleingewerbe, die den örE überlassen wurden, zu entnehmen.
Das Aufkommen an Problemstoffen betrug 1.629 Mg. Die Abfallarten Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze, Bleibatterien sowie Lösemittel haben den größten Anteil am Aufkommen an Problemstoffen.
Im Unterschied zu den Vorjahren hat sich die insgesamt im Land Brandenburg erfasste spezifische Menge an Problemstoffen diesmal nicht verändert. Sie beträgt 0,63 kg/E.
Aus dem Bereich der Bauabfälle werden die Mengen an Baustellenabfällen (gemischte Bau- und Abbruchabfälle), Bauschutt (Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik sowie Baustoffe auf Gipsbasis), asbesthaltigen Baustoffen, Dämmmaterial, Bitumengemischen, Kohlenteer und teerhaltigen Produkten, Boden und Steinen, Holz, Kunststoffen und Sonstigem ermittelt. Die Besonderheit der Bauabfallentsorgung liegt darin, dass neben den Mengen, die den örE überlassen werden, der überwiegende Anteil außerhalb der kommunalen Entsorgungspflicht entweder direkt oder nach einer entsprechenden Aufbereitung einer Verwertung zugeführt wird.
Tabelle 13 ist die Menge an Bauabfällen zu entnehmen, die den einzelnen örE zur Entsorgung überlassen wurden. Sie beträgt im Jahr 2003 insgesamt 478.594 Mg und ist damit gegenüber dem Vorjahr leicht um 1 % zurückgegangen.
Für die einzelnen Abfallarten ergibt sich dabei ein unterschiedliches Bild. Der Rückgang ist im wesentlichen auf die Abfallart Ziegel zurückzuführen, von der 61.650 Mg weniger den örE zur Entsorgung überlassen wurden. Im Gegenzug stieg die Menge der gemischten Bau- und Abbruchabfälle um 42.800 Mg und Boden und Steine um 15.700 Mg an. Infolge der Regelungen des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) erreicht Holz inzwischen eine marginale Größenordnung von 371 Mg (2000 noch 8.321 Mg). Es ist anzumerken, dass der überwiegende Anteil der überlassenen Abfallarten Boden und Steine (63 %) und Bauschutt (59 %) einer Verwertung, insbesondere dem Deponiebau, zugeführt wurde (siehe Tabelle 18).
5.5 Produktionsspezifische und Sonstige Abfälle
In der Hauptgruppe Sonstige Abfälle werden neben den Produktionsspezifischen Abfällen auch anderen Hauptgruppen nicht zuordenbare Abfälle zusammengefasst. Die hier dargestellte Menge ist mit 116.190 Mg/a im Vergleich zum Vorjahr um 25 % gestiegen. Das ist vor allem darauf zurückzuführen, dass alle bisher als Stück angegebenen Mengen nunmehr als Masse zu melden waren bzw. in Einzelfällen eine Umrechnung erfolgte (2002 noch14.040 Stück).
Zur besseren Übersicht und auf Grund der teilweise geringen Anfallmengen für einzelne Abfallarten erfolgt die Darstellung der Abfälle in Tabelle 14 nach AVV-Gruppen. Den mengenmäßig größten Anteil haben sonstige Bau- und Abbruchabfälle mit 30.669 Mg und nicht kompostierbare Garten- und Parkabfälle mit 27.486 Mg. Die hier genannten Bau- und Abbruchabfälle wurden im konkret vorliegenden Fall der Hauptgruppe Sonstige Abfälle zugeordnet. Diese Zuordnung wurde gewählt, weil es sich um Mengen aus dem Rückbau einer Altablagerung handelt, die untypisch als Anfallstelle für Bauabfälle ist.
Aufgrund der zunehmenden Bedeutung der Verwertung und Behandlung von Abfällen hatte die Menge an Rückständen aus den entsprechenden Anlagen in den letzten Jahren ständig zugenommen und besitzt inzwischen einen erheblichen Anteil am Gesamtabfallaufkommen. Unter den Sekundärabfällen (siehe Tabelle 15) werden außer den Sortierresten auch Rückstände aus anderen Verwertungs- und Behandlungsanlagen ausgewiesen. Im Jahr 2003 hat sich das Aufkommen an Sekundärabfällen mit insgesamt 321.320 Mg gegenüber dem Vorjahr um 18 % verringert und ist damit erstmals gesunken. Das ist vor allem auf den Rückgang von Rückständen aus der Bauabfallsortierung zurückzuführen.
5.7 Illegal abgelagerte Abfälle
In Tabelle 16 sind die Mengen der von den örE entsorgten illegal abgelagerten Abfälle erfasst. Hauptsächlich wurden gemischte Siedlungsabfälle, Altreifen und Sperrmüll illegal abgelagert. Ohne Berücksichtigung der in Stück angegebenen Mengen ergibt sich ein Pro-Kopf-Aufkommen von ca. 4 kg.
Von den den örE überlassenen 1,81 Mio. Mg Abfällen wurden 0,56 Mio. Mg einer Verwertung zugeführt (davon 0,26 Mio. Mg Deponiebau), 0,09 Mio. Mg behandelt und 0,009 Mio. Mg zwischengelagert. 1,22 Mio. Mg Abfälle wurden abgelagert. In Tabelle 18 sind Aufkommen und Verbleib (Verwertung, Deponiebau, Restabfallbehandlung, Zwischenlagerung und Ablagerung) der den Entsorgungsträgern 2003 überlassenen Abfälle aufgeführt.
Die abgelagerten Abfallmenge hat sich seit dem Jahr 2001 auf einem niedrigen Niveau stabilisiert. Abbildung 12 zeigt die Entwicklung der durch die örE abgelagerten Abfallmengen von 1992 bis 2003. Gegenüber 1992 hat sich die insgesamt abgelagerte Abfallmenge um 70 % verringert, wobei dieser Rückgang vor allem auf die in deutlich geringerem Umfang abgelagerten Bauabfälle zurückzuführen ist. In Tabelle 17 sind die abgelagerten Mengen, bezogen auf die einzelnen örE, als Jahresmenge für 2003 und als einwohnerspezifischer Wert dargestellt.
Abb. 12: Entwicklung der Ablagerungsmengen im Land Brandenburg von 1992 bis 2003 in 1000 Mg

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Anhang:
- Download der Abfallbilanzen 2003
- Tabellen- und Abbildungsübersicht
18.03.2005
Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Abteilung Umwelt, Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Referat 52, Andreas Müntner, Tel.: 0331/ 866 -7306, Fax: 0331/ 866 -7241, E-Mail: Andreas.Muentner@MUGV.Brandenburg.de


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