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Landschaftsrahmenpläne

Die gemäß der §§ 9 und 10 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) aufzustellenden Landschaftsrahmenpläne sind in Brandenburg im Rahmen der Landschaftsplanungen die wichtigste Grundlage vorsorgenden Handelns. Strukturell sind sie grundsätzlich so aufgebaut wie das Landschaftsprogramm; sind jedoch diesem gegenüber inhaltlich und räumlich deutlich konkreter. Ihr Aufstellungsmaßstab ist M 1:50.000.

Der Landesgesetzgeber hat mit § 6 Abs. 2 Brandenburgisches Naturschutzgesetz (BbgNatSchG) diese wichtige Planung den unteren Naturschutzbehörden übertragen, insoweit ist er auch der einzige formelle Plan der Landkreise und Kreisfreien Städte. Allein für den Nationalpark und für die Biosphärenreservate stellt das Land die Landschaftsrahmenpläne auf.

Landschaftsrahmenpläne stellen die überörtlichen Ziele, Maßnahmen und Erfordernisse des Naturschutzes dar. Dabei dienen sie der nachhaltigen Sicherung der Biodiversität und der nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter. Beides ist für die Entwicklung des jeweiligen Landkreises von Bedeutung. Sie sind eine wichtige Grundlage für die Strategische Umweltprüfung der Pläne und Programme Dritter und Planungsvorgabe für die örtliche Landschaftsplanung der Gemeinden. Tipps zur Durchführung der Strategischen Umweltprüfung für die Landschaftsrahmenplanung im Land Brandenburg bieten die "Hinweise zur SUP" (siehe unten).

Der Landschaftsrahmenplan für den Nationalpark muss zusätzlich auch die Kriterien der IUCN - Schutzgebietskategorie II, Nationalpark, beachten und mit seinen Zielen und Maßnahmen auf ihre Umsetzung gerichtet sein. Einen Überblick über die Kriterien der IUCN - Schutzgebietskategorien finden Sie unten unter weitere Informationen.

Die Landschaftsrahmenpläne für die Biosphärenreservate müssen auch die Funktionen des Rahmenkonzeptes für Biosphärenreservate erfüllen. Das Rahmenkonzept ist eine Voraussetzung für die weitere Anerkennung eines Gebiets als Biosphärenreservat. Infolge dessen sind Aufgaben und Inhalt eines solchen Rahmenkonzeptes auch Bestandteil der Kriterien für die Anerkennung und Überprüfung von Biosphärenreservaten der UNESCO in Deutschland. Näheres dazu finden Sie auf den Seiten des MAB - Nationalkomitees, (siehe unten).

 

Grafik: Die Einbindung der Landschaftrahmenpläne in die gesetzliche Planungshierarchie

Beispiele für einen Landschaftsrahmenplan bieten die unten verlinkten Landschaftsrahmenpläne. Weitere brandenburgischen Landschaftsrahmenpläne können bei der aufstellenden Behörde eingesehen werden (siehe Übersicht der Landschaftsrahmenpläne).

Den gegenwärtigen Stand der Landschaftsrahmenplanung im Land Brandenburg bietet die "Karte Landschaftsrahmenplanung im Land Brandenburg". Als jüngste Fortschreibung wurde die "Fortschreibung des Landschaftsrahmenplans – Biotopverbundplanung - des Landkreises Elbe-Elster" am 25. Mai 2010 genehmigt.

Seit dem Inkrafttreten des im Jahre 2009 novellierten BNatSchG gelten auch für die Landschaftsrahmenplanung neue gesetzliche Grundlagen. Bisher waren vor allem die §§ 3, 4 und 6 BbgNatSchG für die Landschaftsrahmenplanung bestimmend. Hier ist folgendes zu beachten:

  1. Die bisher in den §§ 3 und 4 BbgNatSchG landesrechtlich geregelten Aufgaben und Inhalte der Pläne werden nun ausschließlich bundesrechtlich durch § 9 BNatSchG bestimmt. 
  2. Die Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften in § 6 BbgNatSchG, nämlich die Absätze 1 bis 3 sowie die abweichende landesgesetzliche Regelung des Absatzes 5 gelten unverändert fort; Abs. 6 ist entfallen. Abs. 4 Satz 1 gilt nur mit der Regelung fort, dass die Landschaftsrahmenpläne auf der Grundlage des Landschaftsprogramms aufzustellen sind, an die Stelle des materiellen Regelungsgehalts im Übrigen (einschl. Satz 2) tritt § 10 Abs. 1 BNatSchG - Abs. 4 Satz 3 wiederum gilt als landesrechtliche Bestimmung fort. 

Ausführliche Hinweise zu den gesetzlichen Grundlagen der Landschaftsrahmenplanung können unter der unten angegebenen Kontaktadresse erfragt werden.

Weitere Informationen:
weitere Informationen  Übersicht der Landschaftsrahmenpläne 
weitere Informationen  Karte mit dem Stand der Landschaftsrahmenplanung im Land Brandenburg 
weitere Informationen  Hinweise zur Durchführung der Strategischen Umweltprüfung für die Landschaftsrahmenplanung im Land Brandenburg
weitere Informationen  Landschaftsrahmenplan des Landkreises Potsdam-Mittelmark 
weitere Informationen  Landschaftsrahmenplan des Landkreises Teltow-Fläming
weitere Informationen  Landschaftsrahmenplan des Landkreises Spree-Neiße 
weitere Informationen  Internationale Schutzgebietskategorien der IUCN (WWF Hintergrundinformation)
weitere Informationen  Kriterien für die Anerkennung und Überprüfung von Biosphärenreservaten
       der UNESCO in Deutschland (MAB-Nationalkomitee)


03.11.2010

Kontakt:
Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Abteilung Naturschutz, Referat 43, Lutz Wolter, Tel.: 0331/ 866 -7579, E-Mail: Lutz.Wolter@MUGV.Brandenburg.de